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Öko-Verbot aus Brüssel: Wer jetzt „grün“ sagt, riskiert Millionen!

Öko-Verbot aus Brüssel: Wer jetzt „grün“ sagt, riskiert Millionen!
Symbolbild: KI-generiert

Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland schärfere Regeln gegen sogenanntes Greenwashing. Pauschale Werbebegriffe wie „grün“ oder „öko“ sind seitdem weitgehend verboten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Die Wirtschaft schlägt Alarm, allen voran ein Versandhändler aus Thüringen.

Brüssel gibt vor, Berlin setzt um

Hinter dem Paket steckt die EU-Richtlinie 2024/825, in Brüssel „Empowering Consumers for the Green Transition“ genannt, kurz EmpCo. Die Bundesregierung hat sie im Februar 2026 in deutsches Recht übernommen. Nennenswerte Nachbesserungen gab es dabei nicht.

Was heißt das konkret? Nachhaltigkeitssiegel sind nur noch erlaubt, wenn ein unabhängig geprüftes Zertifizierungssystem dahintersteht oder der Staat sie selbst festgelegt hat. Das Umweltbundesamt lobt, so werde die Glaubwürdigkeit solcher Siegel verbessert. Über den Mehraufwand für die Betriebe steht dort nichts.

Die neuen Verbote im Überblick

  • Allgemeine Umweltaussagen wie „grün“ oder „öko“ sind schriftlich wie mündlich bis auf wenige Ausnahmen untersagt.
  • Versprechen zur Klimaneutralität eines Produkts, die auf gekauften CO₂-Kompensationen beruhen, gelten jetzt als unlautere Geschäftspraxis.
  • Wer gesetzliche Pflichtstandards als besonderes Merkmal seines Produkts bewirbt, handelt ebenfalls rechtswidrig.

„Umsatz ist nicht Gewinn“

Besonders deutlich wird die Böttcher AG aus Zöllnitz bei Jena. Der Versender für Bürobedarf macht mehr als eine Milliarde Euro Jahresumsatz, hat rund zehn Millionen Kunden und über 250.000 Artikel. Auf der Plattform X erklärte das Unternehmen, die Regulierung zeige „beispielhaft, was in Europa zunehmend schiefläuft“. Aus sinnvoller Regulierung werde Bürokratie mit „erheblichen wirtschaftlichen Risiken“.

Nach Darstellung des Unternehmens müssten Produkttexte, Bilder, Videos, Kennzeichnungen und Siegel künftig geprüft, dokumentiert und rechtlich abgesichert werden. Das binde Juristen, Compliance-Personal, externe Berater, Programmierer sowie Mitarbeiter aus Einkauf, Logistik und Verwaltung. Dieses Geld fehle dann für Investitionen, Innovation und Arbeitsplätze.

Am meisten stören Böttcher die Strafen, die sich am Umsatz bemessen. Bei Händlern mit niedrigen Margen könne eine solche Sanktion „ein Vielfaches des Jahresgewinns erreichen“. Kritiker sehen darin weniger ein Bußgeld als eine Gefahr für die Existenz ganzer Betriebe.

Die Regierung kennt die Kosten genau

Brisant ist: Die Bundesregierung hat die Kosten selbst berechnet. Laut Regierungsentwurf kostet die Umsetzung die Wirtschaft einmalig rund 355,84 Millionen Euro. Davon entfallen 355,1 Millionen Euro auf die Anpassung von Produkten, Fertigungsprozessen und Beschaffungswegen. Dazu kommen jedes Jahr rund 52,2 Millionen Euro an Bürokratiekosten.

Gewarnt wurde früh. Schon im Oktober 2025 wies der Bundesrat auf die zusätzliche Belastung hin und regte praxisnähere Fristen und längere Abverkaufszeiten an. Mitte September 2026 warnte das Institut der Wirtschaftsprüfer vor „steigenden zivilrechtlichen Risiken“ und „zusätzlichen Compliance-Belastungen“. Geändert hat sich dadurch kaum etwas.

Eine einheitliche Übergangsfrist gibt es nicht. Nur für Waren, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt bis September 2028 eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterlassungsansprüchen. Für alle später verkauften Produkte gelten die Regeln sofort.

13.000 Rechtsakte in fünf Jahren

Die neuen Greenwashing-Regeln sind nur ein Teil eines viel größeren Regelwerks. Laut dem Draghi-Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit hat die EU zwischen 2019 und 2024 rund 13.000 Rechtsakte erlassen. Der US-Kongress verabschiedete im selben Zeitraum etwa 3.500 Gesetze und 2.000 Resolutionen.

Dazu gehören unter anderem die Reform des Emissionshandels, der CO₂-Grenzausgleich CBAM, die Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit (CSRD), das EU-Lieferkettengesetz, die Taxonomie-, Entwaldungs- und Batterieverordnung sowie die seit August geltende Verpackungsverordnung. Wegen dieser Verordnung stoppte Böttcher im September seine Expansion nach Europa. Damit verzichtet das Unternehmen auf bis zu 500 Millionen Euro Umsatz und 300 neue Arbeitsplätze.

Die schwarz-rote Koalition hatte versprochen, die Bürokratie spürbar abzubauen. Ob sie das schafft, wenn sie Regeln aus Brüssel fast unverändert übernimmt, bezweifeln viele Unternehmer.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Für die Prüfung konkreter Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsberater.

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