
Polizei gegen AfD-Regierung? Gewerkschafts-Vize löst Eklat aus

Ein Aufsatz im Mitgliedermagazin der größten deutschen Polizeigewerkschaft sorgt seit Tagen für massive Empörung. Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), legt darin Beamten nahe, sich im Fall einer AfD-geführten Landesregierung auf Weisungsverweigerung und sogar auf einen „inneren Notstand“ einzustellen. Das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt äußert sich auf Nachfrage auffallend zurückhaltend.
„No-Go mit der AfD!“ – der Text, der die Republik aufregt
In der Titelgeschichte „Richtig Nein sagen“ zieht Hüber Medienberichten zufolge eine Parallele zwischen AfD und NSDAP und verweist auf Artikel 91 Grundgesetz, der die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung beim inneren Notstand regelt. Sollte ein AfD-regiertes Bundesland ein Parteiverbot nicht umsetzen, müsse die Polizei laut dem Beitrag „so stark und so vorbereitet sein“, dass sie die Ordnung „mit polizeilichen Mitteln“ wiederherstellen könne.
Noch deutlicher wird der Text bei der Frage, was das für den einzelnen Beamten heiße:
„Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD! Polizisten können kraft ihres abgelegten Eides keine verfassungsfeindliche Partei wählen, diese unterstützen oder dort mitmachen!“
Übersetzt heißt das: Der Vize einer Gewerkschaft mit über 200.000 Mitgliedern erklärt die Stimmabgabe für die größte Oppositionspartei zum Karriere-Risiko. Das Wahlgeheimnis? Offenbar Nebensache.
Juristen, Konkurrenzgewerkschaft und die eigene Basis gehen auf Distanz
Die Kritik kommt von allen Seiten. Der Bundesvorsitzende der konkurrierenden Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, sagte der „Welt“, er halte davon persönlich gar nichts, und sieht darin den Versuch politischer Einflussnahme auf Mitglieder. Der Rechtsanwalt Ralf Höcker nannte die Idee eines polizeilichen Vorgehens gegen eine AfD-Regierung auf X „völlig irre“ und fragte nach der Rechtsgrundlage; er fordert ein Disziplinarverfahren.
AfD-Co-Chefin Alice Weidel verlangt öffentlich, Hüber müsse „sofort aus dem Polizeidienst entfernt“ werden. Und selbst intern bröckelt die Front: Der GdP-Landesverband Nordrhein-Westfalen distanzierte sich ausdrücklich von Wortwahl, Vergleichen und den daraus gezogenen „juristisch problematischen Schlussfolgerungen“.
Das Ministerium schweigt – und verweist auf den Datenschutz
Und die Bundesregierung? Auf die Frage, ob die Aussagen geprüft würden, erklärte das Bundesinnenministerium, man nehme grundsätzlich keine Stellung zu Einzelverfahren – Hinweisen auf dienst- oder beamtenrechtlich relevante Sachverhalte werde jedoch „stets nachgegangen“. Ob Hüber überhaupt noch aktiver Polizeivollzugsbeamter ist und damit dem Mäßigungsgebot unterliegt, will das Haus unter Verweis auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte nicht beantworten.
Pikant: Als Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Bundespolizei sitzt Hüber an einer Schlüsselstelle zum Ministerium.
Eine Biografie, die viele Beamte fassungslos macht
Für zusätzliche Brisanz sorgt seine Vergangenheit. Berichten zufolge war Hüber Politoffizier der DDR-Grenztruppen und stellvertretender Kompaniechef – zeitweise an jenem Berliner Grenzabschnitt, an dem 1989 Chris Gueffroy als letzter Mensch durch Schüsse an der Mauer starb. Zuletzt beteuerte er, lediglich Jugend- und Freizeitarbeit geleistet zu haben.
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Vorgang ein Grundproblem: Wer Beamten nahelegt, gegen demokratisch gewählte Regierungen zu opponieren, beschädigt genau jenes Vertrauen in Rechtsstaat und Neutralität, das er zu verteidigen vorgibt. Viele Bürger dürften sich fragen, warum das Innenministerium hier so lange schweigt.
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