
Pressefreiheit vor Gericht: Der Kampf um Compact geht in die entscheidende Runde
In Leipzig hat gestern ein Verfahren begonnen, das weit über die Zukunft eines einzelnen Magazins hinausreicht. Es geht um nichts Geringeres als die Frage, ob ein Innenminister in Deutschland nach Gutdünken missliebige Medien verbieten darf. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über das von Nancy Faeser verfügte Verbot des Compact-Magazins – und die Atmosphäre im Gerichtssaal ließ bereits erahnen, dass hier mehr auf dem Spiel steht als nur ein Verwaltungsakt.
Ein Applaus, der Bände spricht
Als Compact-Chef Jürgen Elsässer den Gerichtssaal betrat, brandete spontaner Applaus auf. Ein bemerkenswertes Zeichen in Zeiten, in denen die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät. Sein Anwalt Ulrich Vosgerau, der bereits Björn Höcke verteidigt hatte, ging sofort in die Offensive: Er stellte die Befangenheit des Gerichts in Frage und warf die fundamentale Frage auf, ob ein Innenminister überhaupt befugt sei, ein "reguläres Medienerzeugnis" zu verbieten.
Diese Frage trifft den Kern des Problems. Denn was Nancy Faeser im Juli 2024 verfügte, war kein gewöhnlicher Verwaltungsakt. Es war der Versuch, ein unbequemes Medium mundtot zu machen – und das ausgerechnet mit dem Vereinsgesetz, einem Instrument, das für ganz andere Zwecke geschaffen wurde.
Das fragwürdige Instrument des Vereinsrechts
Die Absurdität des Vorgehens offenbart sich bereits in der Wahl der rechtlichen Grundlage. Ein Presseerzeugnis ist kein Verein. Diese simple Tatsache scheint der ehemaligen Innenministerin entgangen zu sein – oder sie ignorierte sie bewusst. Die betroffenen Unternehmen, die Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH, argumentieren völlig zu Recht, dass das Vereinsgesetz hier schlichtweg nicht anwendbar sei.
Faesers Begründung, Compact sei ein "Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene", mag politisch opportun gewesen sein. Rechtlich hält sie einer kritischen Prüfung kaum stand. Selbst das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im August 2024 erhebliche Zweifel angemeldet und den Sofortvollzug des Verbots teilweise ausgesetzt. Die Richter sahen die Erfolgsaussichten als "offen" an – eine höfliche Umschreibung für erhebliche rechtliche Bedenken.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Was hier verhandelt wird, betrifft nicht nur Compact. Es geht um die Frage, ob künftig jeder Innenminister nach eigenem Ermessen Medien verbieten kann, die ihm politisch nicht passen. Heute trifft es ein konservatives Magazin, morgen könnte es jeden anderen treffen. Die Willkür, mit der hier vorgegangen wurde – Vermögensbeschlagnahme, Verbot von Ersatzorganisationen –, erinnert an Methoden, die man eher aus autoritären Staaten kennt.
Die Tatsache, dass für die Verhandlung gleich drei Tage angesetzt wurden, zeigt die Komplexität und Bedeutung des Falls. Das Gericht steht vor einer historischen Entscheidung: Wird es dem Versuch, die Pressefreiheit durch die Hintertür auszuhebeln, einen Riegel vorschieben? Oder öffnet es Tür und Tor für weitere politisch motivierte Medienzensur?
Die wahre Bedrohung der Demokratie
Während die ehemalige Ampelregierung gerne von der "Verteidigung der Demokratie" sprach, untergrub sie mit solchen Aktionen genau jene Grundpfeiler, auf denen eine freie Gesellschaft ruht. Die Pressefreiheit ist kein Privileg, das nach politischer Opportunität gewährt oder entzogen werden kann. Sie ist ein Grundrecht – und zwar gerade für jene Stimmen, die unbequem sind und gegen den Mainstream schwimmen.
Das Urteil wird am 24. Juni verkündet. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht den Mut aufbringt, diesem gefährlichen Treiben ein Ende zu setzen. Denn eines sollte klar sein: Eine Demokratie, die kritische Medien verbietet, hat aufgehört, eine zu sein. Die wahre Gefahr für unsere Gesellschaft geht nicht von einem Magazin aus, sondern von Politikern, die glauben, sie könnten bestimmen, welche Meinungen geäußert werden dürfen und welche nicht.
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