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Propaganda-Coup in Moskau? Deutscher Scharfschütze in FSB-Haft

Propaganda-Coup in Moskau? Deutscher Scharfschütze in FSB-Haft
Symbolbild: KI-generiert

Der russische Inlandsgeheimdienst FSB hat nach eigenen Angaben einen deutschen Staatsbürger festgenommen. Der 1976 geborene Mann soll als Scharfschütze in der ukrainischen Armee gekämpft haben. Moskau wirft ihm „Söldnertum“ vor, ihm drohen damit viele Jahre in einem russischen Straflager.

Bekannt wurde der Fall am Mittwoch. Ob die Darstellung stimmt, kann bislang niemand unabhängig überprüfen.

Desertiert, weil der Sold ausblieb?

Nach Darstellung des FSB reiste der Deutsche im November 2025 in die Ukraine ein und verpflichtete sich dort für drei Jahre zum Militärdienst. Das versprochene Geld sei aber nie gekommen. Daraufhin habe er sich von der Truppe abgesetzt und sei nach Russland geflohen. So jedenfalls erzählt es Moskau.

Wo und unter welchen Umständen die Festnahme stattfand, verrät der Geheimdienst nicht. Stattdessen veröffentlichte er ein Video, in dem der Mann Deutsch spricht. Weitere Aufnahmen sollen ihn mit einem Scharfschützengewehr im Kreis ukrainischer Soldaten zeigen. Medienberichten zufolge stammt der Festgenommene aus Nordrhein-Westfalen.

Ein Lebenslauf wie aus dem Kriegsfilm

Die Biografie, die russische Stellen verbreiten, liest sich spektakulär. Die Nachrichtenagentur Interfax berichtet, der Mann verfüge über viel Kampferfahrung. Folgende Stationen werden genannt:

  • Bundeswehr-Soldat, eingesetzt im deutschen Kontingent in Afghanistan (2004 bis 2010)
  • Einsätze in Somalia (2006 bis 2008) und in Syrien (2008 bis 2010)
  • Scharfschütze in einer ukrainischen Territorialverteidigungs-Einheit im Raum Donezk (2016 bis 2018), gemeinsam mit britischen Kämpfern

Ob dieser Werdegang stimmt, lässt sich nicht nachprüfen. Auffällig ist aber, wie gut er sich als Erzählung eignet: ein ehemaliger Bundeswehrsoldat, der für Geld in fremden Kriegen kämpft und am Ende vom eigenen Arbeitgeber um den Lohn geprellt wird. Für die Kreml-Propaganda wäre das eine nahezu perfekte Geschichte.

Söldner oder regulärer Soldat?

Rechtlich hängt viel an einem einzigen Wort. Russland will ein Verfahren nach Artikel 359 seines Strafgesetzbuches einleiten, also wegen Söldnertums. Söldner gelten nach dem Völkerrecht nicht als Kombattanten und haben deshalb keinen Anspruch auf den Schutz als Kriegsgefangene.

Hier liegt nach Einschätzung von Beobachtern der Haken. Wer als Ausländer einen offiziellen Vertrag unterschreibt und fest zur regulären ukrainischen Armee gehört, gilt völkerrechtlich als Soldat und nicht als Söldner. Sollte der Dreijahresvertrag tatsächlich existieren, würde Moskaus eigene Darstellung den Vorwurf also eher entkräften als belegen.

Berlin zögert, Moskau sammelt Faustpfänder

Aus der Bundesregierung kam bislang wenig. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes erklärte Berichten zufolge lediglich, man kenne die Meldungen und gehe ihnen nach. Zum Einzelfall äußere man sich vorerst nicht. Für einen deutschen Staatsbürger in den Händen des FSB ist das eine dürftige Auskunft.

Der Fall reiht sich in eine Serie ein. Erst eine Woche zuvor hatte Moskau die Festnahme eines Schweden gemeldet, der eine ukrainische Drohneneinheit kommandiert haben soll. Am selben Tag wie die Festnahme des Deutschen wurde bekannt, dass Russland den US-Amerikaner Stephen Hubbard freigelassen hat. Der pensionierte Lehrer war 2024 ebenfalls wegen angeblichen Söldnertums verurteilt worden und hatte die Vorwürfe stets bestritten. Die Freilassung fiel mit einem Besuch des US-Unterhändlers Steve Witkoff in Sankt Petersburg zusammen. US-Präsident Donald Trump soll sie selbst mit gelockerten Sanktionen gegen russische Dieselexporte in Verbindung gebracht haben.

Die Botschaft ist deutlich: Ausländische Gefangene sind für den Kreml auch diplomatische Verhandlungsmasse. Ob die Bundesregierung in einem solchen Tauschgeschäft genug Gewicht hätte, um einen eigenen Staatsbürger freizubekommen, ist offen. Kritiker bezweifeln es. Bis dahin sitzt ein Deutscher in russischer Haft, und in Berlin will man sich noch nicht äußern.

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