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Kettner Edelmetalle
13.01.2026
16:45 Uhr

Schlappe für Ritter Sport: Gericht weist Klage gegen Haferriegel-Hersteller ab

Schlappe für Ritter Sport: Gericht weist Klage gegen Haferriegel-Hersteller ab

Quadratisch, praktisch – und doch nicht geschützt? Der traditionsreiche Schokoladenhersteller Ritter Sport musste vor dem Landgericht Stuttgart eine empfindliche Niederlage einstecken. Die Schwaben hatten gegen ein kleines Mannheimer Unternehmen geklagt, das einen quadratischen Haferriegel vertreibt. Das Gericht sah jedoch keine Markenverletzung und wies die Klage ab.

David gegen Goliath im Quadratestreit

Der Fall mutet fast schon absurd an: Ein Schokoladenimperium aus Waldenbuch zieht gegen eine Firma mit gerade einmal 30 Mitarbeitern vor Gericht. Der Vorwurf? Die Verpackung eines Haferriegels der Firma Wacker ähnele zu sehr der ikonischen Ritter-Sport-Tafel und verletze damit die geschützte dreidimensionale Marke des Konzerns.

Ritter Sport forderte nach Gerichtsangaben nicht nur, dass die Mannheimer ihre bisherige Verpackung nicht weiter verwenden dürften. Nein, das Unternehmen verlangte darüber hinaus den Rückruf bereits ausgelieferter Ware. Ein Vorgehen, das bei einem kleinen Mittelständler durchaus existenzbedrohend hätte wirken können.

Richter erteilt Schokoladenriesen eine Abfuhr

„Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben", stellte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer unmissverständlich klar. Eine Ohrfeige für den Konzern, der in der Vergangenheit seine Formmarke durchaus erfolgreich verteidigt hatte – unter anderem in einem langjährigen Rechtsstreit gegen den Konkurrenten Milka.

Die Mannheimer Firma Wacker hatte stets betont, dass ihre quadratische Verpackung von der Innenstadt Mannheims inspiriert sei, die bekanntlich in Quadraten angeordnet ist. Zudem unterscheide sich der Haferriegel deutlich von der klassischen 100-Gramm-Schokoladentafel: Er sei kleiner und verfüge über längere Seitenlaschen.

Droht ein jahrelanger Rechtsstreit?

Die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig. Bereits während der mündlichen Verhandlung hatten die Anwälte von Ritter Sport angekündigt, im Falle einer Niederlage den Rechtsstreit fortsetzen zu wollen. Ob der Schokoladenhersteller tatsächlich Rechtsmittel einlegen wird, blieb zunächst offen.

Man darf gespannt sein, wie weit Ritter Sport zu gehen bereit ist. Für das kleine Mannheimer Unternehmen könnte ein langwieriger Rechtsstreit zur echten Belastungsprobe werden – selbst wenn die erste Instanz zu seinen Gunsten entschieden hat. Denn eines ist klar: Die Rechtsabteilungen großer Konzerne verfügen über deutlich längeren Atem als mittelständische Betriebe.

Der Fall wirft einmal mehr die Frage auf, wie weit Markenschutz eigentlich gehen darf. Kann ein Unternehmen tatsächlich eine geometrische Grundform für sich beanspruchen? Das Stuttgarter Gericht hat hierzu ein deutliches Signal gesendet. Ob dieses Signal Bestand haben wird, werden die kommenden Monate zeigen.

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