
Schweigepflicht zieht nicht: Nord-Stream-Prozess in Hamburg geht weiter!

Der erste Strafprozess der Welt zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines wird nicht abgebrochen. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat am Dienstag den Antrag der Verteidigung abgelehnt, das Verfahren gegen den ukrainischen Ex-Offizier Serhii Kusnetzow einzustellen. Damit bleibt eine der heikelsten Fragen der jüngeren deutschen Geschichte auf der Tagesordnung: Wer hat Deutschlands Energieadern auf dem Grund der Ostsee zerstört?
Der Trick mit dem Dienstgeheimnis
Die Verteidigung hatte schweres Geschütz aufgefahren. Kusnetzow sei als früheres Mitglied einer ukrainischen Spezialeinheit an eine Geheimhaltungspflicht gebunden, die auch nach seinem Ausscheiden aus der Armee fortgelte. Ein faires Verfahren sei deshalb gar nicht möglich, so die Argumentation.
Um das zu untermauern, wurden vor Gericht zwei eidesstattliche Erklärungen früherer Vorgesetzter verlesen. Darin heißt es, man entbinde Kusnetzow nicht von seiner Schweigepflicht. Bei Geheimnisverrat drohten ihm in der Ukraine bis zu acht Jahre Haft.
Die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring ließ sich davon nicht beeindrucken. Ihre Begründung fiel knapp aus:
„Nach deutschem Recht ist der Angeklagte nicht in seiner Verteidigung eingeschränkt.“
Anders gesagt: Auf deutschem Boden gilt deutsches Strafrecht. Ein ausländischer Dienstbefehl hebelt es nicht aus.
Was die Anklage dem Ukrainer vorwirft
Die Bundesanwaltschaft sieht den 50-Jährigen als Kopf eines Kommandos aus insgesamt sieben Ukrainern. Die Gruppe soll am 26. September 2022 nahe der dänischen Insel Bornholm Sprengsätze an den Röhren von Nord Stream 1 und Nord Stream 2 angebracht haben, und zwar in rund 80 Metern Tiefe. Medienberichten zufolge wurden drei der vier Stränge schwer beschädigt.
Angeklagt ist Kusnetzow unter anderem wegen Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen. Ihm wird außerdem ein Kriegsverbrechen vorgeworfen, weil er zivile Infrastruktur angegriffen haben soll. Er war in Italien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden. Laut Berichten von ARD, Süddeutscher Zeitung und Zeit soll er sich in Telefonaten, die die italienische Justiz abhörte, selbst belastet haben. Darin habe er die Sprengung als „offizielle militärische Operation“ bezeichnet. Für Kusnetzow gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
Ein Prozess mit politischem Sprengstoff
Zum Auftakt am 14. Oktober schwieg der Angeklagte. Seine Verteidiger stellten ihn Medienberichten zufolge als „Bauernopfer“ dar. Im Saal gab es Solidaritätsbekundungen, vor dem Gericht eine Demonstration. Das zeigt, wie aufgeladen dieses Verfahren ist.
Denn hier wird nicht nur über einen einzelnen Mann verhandelt. Es geht auch um die Frage, ob ein Staat, den Deutschland mit Milliarden unterstützt, möglicherweise hinter einem Angriff auf deutsche Infrastruktur stand. Für viele Bürger ist das eine offene Wunde. Sie haben die Energiekrise nach 2022 über explodierende Gas- und Strompreise teuer bezahlt.
Berlin hält sich auffällig zurück
Umso bemerkenswerter ist die Zurückhaltung in Berlin. Schon unter der Ampel wurde das Thema eher verwaltet als aufgeklärt, und auch die Regierung von Friedrich Merz äußert sich bislang vorsichtig. Beobachter sehen darin die Sorge, unbequeme Antworten könnten die Ukraine-Politik belasten. Doch ein Rechtsstaat, der bei einem Anschlag auf seine eigene Versorgung aus Rücksicht wegschaut, verspielt Vertrauen.
Was jetzt kommt
Mit der Entscheidung vom Dienstag ist klar: Die Beweisaufnahme geht weiter. Ob das Gericht am Ende einen Schuldigen benennen kann und ob dabei auch die Frage nach möglichen Auftraggebern zur Sprache kommt, ist offen. Fest steht nur eines: Die Hamburger Richter lassen sich das Verfahren nicht per Schweigeerklärung aus Kiew aus der Hand nehmen. Für die deutsche Öffentlichkeit ist das zumindest ein Anfang.
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