
Sozialstaatsreform: Regierung plant Mega-Zusammenlegung von Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag

Das deutsche Sozialsystem gleicht seit Jahren einem undurchdringlichen Dschungel aus Formularen, Behördengängen und kafkaesken Zuständigkeitswirrwarr. Nun soll ausgerechnet eine Regierungskommission Abhilfe schaffen – mit einem Vorschlag, der auf den ersten Blick vernünftig klingt, bei genauerem Hinsehen jedoch erhebliche Fragen aufwirft.
26 Empfehlungen für einen „einfacheren" Sozialstaat
Die Kommission zur Sozialstaatsreform, federführend geleitet vom Arbeitsministerium unter Bärbel Bas (SPD), hat einen Bericht mit 26 konkreten Empfehlungen vorgelegt. Der Kernvorschlag: Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen künftig zu einer einzigen Leistung verschmolzen werden. Klingt simpel, ist es aber nicht.
Bislang müssen Hilfebedürftige für verschiedene Unterstützungsleistungen bei unterschiedlichen Behörden vorstellig werden. Das Jobcenter für das Bürgergeld, die Wohngeldstelle für den Mietzuschuss, die Familienkasse für den Kinderzuschlag. Ein bürokratisches Hamsterrad, das nicht nur die Betroffenen zermürbt, sondern auch erhebliche Verwaltungskosten verursacht.
Das perfide Problem der Anrechnungsregeln
Besonders brisant ist ein Aspekt, der im politischen Diskurs gerne unter den Teppich gekehrt wird: die sogenannten Transferentzugsraten. Wenn eine alleinerziehende Mutter ihre Teilzeitstelle auf Vollzeit ausweitet, kann es passieren, dass sie am Ende des Monats kaum mehr Geld in der Tasche hat als zuvor. Warum? Weil der Staat mit der einen Hand gibt und mit der anderen nimmt. Mehr Einkommen bedeutet weniger Wohngeld, weniger Kinderzuschlag, weniger Grundsicherung.
Dieses System bestraft faktisch Leistungsbereitschaft und zementiert Abhängigkeiten. Es ist ein Armutszeugnis für einen Sozialstaat, der eigentlich Menschen in Arbeit bringen sollte, statt sie in der Transferfalle gefangen zu halten.
Grundgesetzänderung erforderlich
Für die vollständige Umsetzung der Reform wäre eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Artikel 91e schreibt derzeit eine andere Arbeitsteilung zwischen Bund und Kommunen vor. Ob eine solche Verfassungsänderung tatsächlich „schnellstmöglich" erfolgen kann, wie es im Bericht heißt, darf bezweifelt werden. Die deutsche Politik ist nicht gerade für ihre Geschwindigkeit bei strukturellen Reformen bekannt.
Digitalisierung als Allheilmittel?
Ein weiterer Baustein der Reform soll ein „digitaler Neustart des Sozialstaats" sein. Behörden sollen künftig Daten untereinander austauschen können, damit Bürger nicht bei jedem Antrag dieselben Angaben erneut eintragen müssen. Das Kindergeld soll nach der Geburt sogar automatisch ausgezahlt werden – ohne Antrag.
So weit, so gut. Doch wer die Digitalisierungsbilanz deutscher Behörden kennt, wird skeptisch bleiben. Vom gescheiterten Fax-Zeitalter in Gesundheitsämtern bis zu abstürzenden Online-Portalen – die Erfolgsbilanz ist ernüchternd.
Kritische Würdigung: Reform oder Symbolpolitik?
Die Zusammenlegung verschiedener Sozialleistungen ist grundsätzlich sinnvoll. Weniger Bürokratie, klarere Zuständigkeiten, bessere Abstimmung – das klingt nach einem überfälligen Schritt. Doch die entscheidende Frage bleibt: Wird diese Reform tatsächlich mehr Menschen in Arbeit bringen, oder schafft sie lediglich ein effizienteres System zur Verwaltung von Abhängigkeit?
Solange die Anreizstrukturen nicht grundlegend verändert werden, solange Mehrarbeit bestraft statt belohnt wird, bleibt jede Reform Kosmetik. Deutschland braucht keine Verwaltungsoptimierung des Sozialstaats, sondern einen echten Paradigmenwechsel: weg von der Alimentierung, hin zur Aktivierung. Ob die Große Koalition unter Friedrich Merz dazu den Mut aufbringt, wird sich zeigen.

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