
Steuergeld gegen Opposition: Verfassungsschutz pumpte 1,7 Millionen Euro in Anwaltskanzlei für Kampf gegen die AfD

Was sich wie ein schlechter Politthriller liest, ist bittere Realität im Deutschland des Jahres 2026: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seit 2019 rund 1,7 Millionen Euro an die Bonner Anwaltskanzlei Redeker überwiesen – und weigert sich beharrlich, den Steuerzahlern zu erklären, wofür genau ihr Geld ausgegeben wurde. Die Kanzlei vertritt die Behörde unter anderem in zahlreichen Gerichtsverfahren gegen die AfD. Ein Vorgang, der fundamentale Fragen über den Zustand unserer Demokratie aufwirft.
Schweigen als Strategie
Auf Anfrage des Tagesspiegels bestätigte das BfV zwar die Summe, hüllte sich ansonsten jedoch in vielsagendes Schweigen. Ein Behördensprecher erklärte lapidar, man habe nach „sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen" entschieden, keine weiteren Auskünfte zu erteilen. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Eine mit Steuergeldern finanzierte Behörde verweigert den Bürgern, die diese Steuern zahlen, die Auskunft darüber, wie ihr Geld verwendet wird. Transparenz sieht anders aus.
Die Kanzlei Redeker soll das Bundesamt in insgesamt elf Verfahren vor Gerichten in Köln, Münster und beim Bundesverwaltungsgericht vertreten haben. Welcher Anteil der 1,7 Millionen Euro auf die Verfahren gegen die AfD entfällt, bleibt im Dunkeln. Ebenso unbeantwortet ließ die Behörde die brisante Frage, ob die Kanzlei an der rechtlichen Bewertung beteiligt gewesen sei, die zur Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung" führte.
Gericht stoppt den Verfassungsschutz
Pikant wird die Angelegenheit vor dem Hintergrund einer jüngsten Gerichtsentscheidung. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte im Februar 2026 in einem Eilverfahren, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht als „gesichert rechtsextremistisch" einstufen und öffentlich so bezeichnen dürfe. Die entsprechende Pressemitteilung musste sogar gelöscht werden. Das Gericht befand, dass die vorgetragenen Anhaltspunkte zwar belastend seien, jedoch nicht ausreichten, um die Hochstufung bereits jetzt zu rechtfertigen.
Mit anderen Worten: 1,7 Millionen Euro Steuergelder flossen an eine externe Kanzlei – und am Ende kassierte ein Gericht die zentrale Maßnahme des Verfassungsschutzes vorläufig ein. Ein bemerkenswertes Kosten-Nutzen-Verhältnis, das man sich in der freien Wirtschaft nicht leisten könnte.
Der Bürger zahlt den Kampf gegen seine eigene Stimme
Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Stephan Brandner brachte die Absurdität der Situation auf den Punkt: Millionen Wähler müssten mit ihren hart erarbeiteten Steuergeldern den Kampf gegen ihre eigene politische Vertretung finanzieren. Und tatsächlich – man muss kein AfD-Sympathisant sein, um die demokratietheoretische Sprengkraft dieses Vorgangs zu erkennen. Wenn ein Inlandsnachrichtendienst Millionenbeträge ausgibt, um eine im Bundestag vertretene Oppositionspartei juristisch zu bekämpfen, und sich gleichzeitig weigert, über die Verwendung dieser Mittel Rechenschaft abzulegen, dann hat das mit dem Geist einer offenen Demokratie wenig zu tun.
Dabei drängt sich eine weitere Frage auf, die offenbar niemand stellen möchte: Wofür beschäftigt das Bundesamt für Verfassungsschutz eigentlich hauseigene Juristen, wenn für Gerichtsverfahren millionenschwere externe Kanzleien beauftragt werden müssen? Entweder fehlt es der Behörde an juristischer Kompetenz – oder die Vergabe an externe Anwälte dient anderen Zwecken, über die man nur spekulieren kann.
Ein Muster, das sich wiederholt
Der Vorgang reiht sich ein in eine besorgniserregende Entwicklung, bei der staatliche Institutionen zunehmend als politische Instrumente missbraucht zu werden scheinen. Statt die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, erweckt der Verfassungsschutz den Eindruck, als Waffe im parteipolitischen Wettbewerb zu fungieren. Dass ausgerechnet unter der Ägide des ehemaligen Präsidenten Thomas Haldenwang – der bekanntlich selbst politische Ambitionen bei der CDU hegte – die Hochstufung der AfD vorangetrieben wurde, macht die Sache nicht glaubwürdiger.
Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz wäre gut beraten, hier für Transparenz zu sorgen. Denn eines steht fest: Wer Vertrauen in demokratische Institutionen einfordert, muss bereit sein, Rechenschaft über deren Handeln abzulegen. 1,7 Millionen Euro sind kein Pappenstiel – schon gar nicht in einem Land, in dem marode Schulen, kaputte Brücken und ein chronisch unterfinanziertes Gesundheitssystem zum Alltag gehören. Dass für den juristischen Feldzug gegen eine Oppositionspartei offenbar stets genügend Mittel vorhanden sind, während anderswo gespart wird, spricht Bände über die Prioritäten in diesem Land.
„Millionen Wähler müssen also mit ihren hart erarbeiteten Geldern den Kampf gegen ihre eigene politische Vertretung finanzieren." – Stephan Brandner, stellvertretender AfD-Vorsitzender
Es bleibt zu hoffen, dass die Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten endlich Licht in dieses dunkle Kapitel bringen werden. Der Steuerzahler hat ein Recht darauf zu erfahren, was mit seinem Geld geschieht – auch und gerade dann, wenn es den Mächtigen unangenehm ist.

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