
Strafbefehle gegen Bauern-Protestler: Wenn der Staat seine Bürger einschüchtert
Fast zwei Jahre nach den Protesten am Fähranleger Schlüttsiel hat das Amtsgericht Husum nun Strafbefehle gegen sechs Personen erlassen, die im Januar 2024 gegen den damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck demonstrierten. Die Justiz spricht von einer „generell präventiven Wirkung" – ein Euphemismus, der aufhorchen lässt und die Frage aufwirft, ob hier nicht vielmehr politisch unliebsame Bürger mundtot gemacht werden sollen.
Die Fakten des Vorfalls
Am 4. Januar 2024 versammelten sich zwischen 200 und 300 Personen am Fähranleger Schlüttsiel, nachdem bekannt geworden war, dass sich Habeck auf einer Privatreise auf der Fähre befand. Die Demonstration war nicht angemeldet, entstand spontan aus dem Unmut der Bevölkerung über die desaströse Wirtschaftspolitik der Ampel-Regierung. Die Polizei stellte später ausdrücklich klar: Es gab keinen Erstürmungsversuch der Fähre. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer protestierte friedlich.
Dennoch hat das Amtsgericht Husum am 8. Dezember 2025 Strafbefehle gegen fünf Männer und eine Frau im Alter zwischen 33 und 60 Jahren erlassen. Die Geldstrafen bewegen sich zwischen 2.000 und 4.800 Euro. Besonders hart trifft es einen Mann, dem vorgeworfen wird, eine Polizeikette durchbrochen zu haben: Neben der Geldstrafe wurde gegen ihn eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten verhängt, verbunden mit der Auflage, 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu spenden.
Wer sind die Verurteilten?
Bei den Betroffenen handelt es sich um mehrere Landwirte, einen Tiefbauer und eine ehemalige Marmeladenkönigin – also Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, die von der Politik der Ampel-Regierung besonders hart getroffen wurden. Es sind keine Berufsrandalierer, keine gewaltbereiten Extremisten, sondern Bürger, die ihrem Unmut Ausdruck verleihen wollten. Dass ausgerechnet diese Menschen nun mit drakonischen Strafen überzogen werden, während linksextreme Gewalttäter bei Demonstrationen regelmäßig unbehelligt davonkommen, offenbart eine beunruhigende Schieflage in unserem Rechtsstaat.
Die fragwürdige Begründung der Justiz
Besonders pikant ist die Begründung der Justiz: Von den Strafbefehlen solle eine „generell präventive Wirkung" ausgehen. Es solle das Signal gesendet werden, dass bei „strafbewährten Übergriffen auf Politiker" eine Grenze überschritten sei. Doch welche Übergriffe waren das eigentlich? Die Polizei selbst hatte noch im Januar 2025 erklärt, es sei nicht erkennbar gewesen, „dass Gewalttätigkeiten gezielt und organisiert, das heißt im Zusammenwirken mit anderen Teilnehmern, verübt werden sollten".
„Es bildete sich ein Druck von Versammlungsteilnehmern in Richtung der Brücke" – so die nüchterne Beschreibung der Polizei, die dazu führte, dass einige Personen die Rampe des Anlegers betraten.
Zweierlei Maß bei der Strafverfolgung
Man muss sich diese Situation vor Augen führen: Während Bauern und einfache Bürger für eine spontane, weitgehend friedliche Demonstration mit empfindlichen Geldstrafen und sogar Bewährungsstrafen belegt werden, bleiben gewalttätige Ausschreitungen von Linksextremisten – etwa bei den jüngsten Krawallen in Gießen – regelmäßig ohne nennenswerte juristische Konsequenzen. Wo bleibt hier die „präventive Wirkung"? Wo sind die Strafbefehle gegen vermummte Antifa-Aktivisten, die Polizisten mit Steinen bewerfen und ganze Innenstädte verwüsten?
Diese offensichtliche Ungleichbehandlung untergräbt das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat massiv. Wenn friedlicher Protest gegen die Regierung härter bestraft wird als linksextreme Gewalt, dann stimmt etwas fundamental nicht mehr in diesem Land.
Der eigentliche Skandal: Habecks Inszenierung
Man erinnere sich: Robert Habeck, der sich auf einer Privatreise befand, weigerte sich, die Fähre zu verlassen und mit den protestierenden Bürgern zu sprechen. Die Fähre fuhr stattdessen nach Hallig Hooge zurück. Ein Politiker, der sich vor dem eigenen Volk versteckt, der den Dialog verweigert und sich hinter Polizeiketten verschanzt – und dann werden diejenigen bestraft, die lediglich das Gespräch suchen wollten?
Frühere Staatsmänner wie Helmut Kohl oder Helmut Schmidt hätten sich der Diskussion gestellt. Sie verstanden, dass Demokratie auch bedeutet, sich unbequemen Fragen zu stellen. Habeck hingegen flüchtete – und lässt nun die Justiz seine Arbeit erledigen.
Was bedeutet das für die Demokratie?
Die Strafbefehle sind ein fatales Signal an alle Bürger, die erwägen, ihren Unmut über die Politik öffentlich kundzutun. Die Botschaft ist klar: Wer gegen die Regierung protestiert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wer hingegen für die „richtige" Sache auf die Straße geht – sei es für Klimaschutz oder gegen die AfD – kann auf Nachsicht hoffen.
Diese Entwicklung ist brandgefährlich für unsere Demokratie. Wenn Bürger Angst haben müssen, ihre Meinung zu äußern, wenn friedlicher Protest kriminalisiert wird, dann sind wir auf dem besten Weg in einen autoritären Staat. Die „präventive Wirkung", von der die Justiz spricht, ist nichts anderes als Einschüchterung – ein Instrument, das man eher aus totalitären Systemen kennt als aus einer freiheitlichen Demokratie.
Die Betroffenen haben das Recht, gegen die Strafbefehle Widerspruch einzulegen. Man kann nur hoffen, dass sie von diesem Recht Gebrauch machen und dass ein Hauptverfahren mehr Gerechtigkeit bringt als diese fragwürdigen Strafbefehle. Denn eines ist klar: Nicht die protestierenden Bauern haben hier eine Grenze überschritten, sondern ein Staat, der seine eigenen Bürger für legitimen Protest bestraft.
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