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Strom-Rauswurf nach Wärmepumpe: Familie fliegt aus ihrem Vertrag!

Strom-Rauswurf nach Wärmepumpe: Familie fliegt aus ihrem Vertrag!
Symbolbild: KI-generiert

Sie haben alles richtig gemacht, so wie die Politik es seit Jahren predigt: Eine sechsköpfige Familie aus dem Kreis Pinneberg baute eine Wärmepumpe ein und kaufte ein Elektroauto. Den Dank dafür bekam sie im Oktober 2026. Ihr Stromanbieter Grüüün kündigte ihr Medienberichten zufolge den Vertrag, mit nur sechs Tagen Vorlauf.

Der Grund war ihr Verbrauch. Der stieg auf rund 23.000 Kilowattstunden im Jahr, der Tarif erlaubte aber laut den Berichten höchstens 20.000. Die Familie lag also 15 Prozent über dem Limit und musste plötzlich, mitten im Herbst, einen neuen Versorger suchen.

Grenzen nach Gutdünken

Was beim einen Anbieter schon als zu viel gilt, ist beim nächsten völlig normal. Bei Vattenfall gelten Kunden mit weniger als 100.000 Kilowattstunden pro Lieferstelle grundsätzlich als Privatkunden. Die Hamburger Energiewerke bieten Standardtarife bis 99.999 Kilowattstunden an.

Für Verbraucher ist das ein Minenfeld. Wer tausende Euro in Heizung und Fahrzeug steckt, kalkuliert mit planbaren Strompreisen. Was aber, wenn der Vertrag über Nacht platzt? Dann bleibt meist nur der aktuelle Marktpreis, und genau das kann bei hohem Verbrauch richtig teuer werden.

Was die Bundesnetzagentur sagt

Beliebig kündigen dürfen Stromanbieter laufende Verträge nach Darstellung der Bundesnetzagentur nicht. Für eine außerordentliche Kündigung brauche es einen wirksamen Grund, und die gesetzlichen sowie vertraglichen Voraussetzungen müssten erfüllt sein. Eine vereinbarte Verbrauchsgrenze könne zwar eine Rolle spielen. Sie rechtfertige aber nicht automatisch jede kurzfristige Trennung.

Bei Neuverträgen haben die Versorger noch mehr Spielraum. Laut Bundesnetzagentur dürfen Wettbewerbsanbieter Kunden sogar ablehnen, weil diese eine Wallbox oder einen Stromspeicher besitzen. Nur der örtliche Grundversorger muss, bis auf wenige Ausnahmen, jeden beliefern.

Erinnerungen an das Stromio-Debakel

Dass Versorger Kunden vor die Tür setzen, ist nicht neu. Im Dezember 2021, mitten in der Energiepreiskrise, beendete Stromio zahlreiche Verträge mit Preisgarantie. Viele Betroffene landeten in der teuren Grundversorgung. Im Juni 2026 entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass diese fristlosen Kündigungen unwirksam waren: Das Unternehmen hätte die übernommenen Preisrisiken nicht einfach auf die Kunden abwälzen dürfen. Der Fall liegt allerdings anders als in Pinneberg, denn Stromio hatte sich auf wirtschaftliche Schwierigkeiten berufen.

Die Rechnung zahlt der Bürger

Das Licht geht nach einer Kündigung nicht aus, weil der Grundversorger übernimmt. Dessen Tarife können aber deutlich höher liegen. Rechnen wir nach: Bei 23.000 Kilowattstunden machen schon fünf Cent mehr pro Kilowattstunde 1.150 Euro zusätzlich im Jahr aus. Bei zehn Cent sind es 2.300 Euro.

War eine Kündigung unberechtigt, können Betroffene nach Angaben von Verbraucherzentralen unter Umständen Schadensersatz verlangen. Dafür müssen sie allerdings die Unwirksamkeit und den Schaden belegen. Kündigungsschreiben, Vertragsbedingungen und Rechnungen sollte man deshalb unbedingt aufbewahren.

Der Staat drängt, der Bürger trägt das Risiko

Die Pinneberger Familie hatte Glück im Unglück. Sie fand rechtzeitig einen neuen Anbieter mit einem günstigen Wärmepumpentarif. Der Fall zeigt aber einen grundsätzlichen Widerspruch, den die Politik gern übersieht. Mit Förderprogrammen, CO₂-Preis und dem umstrittenen Heizungsgesetz der Ampel wurden Bürger jahrelang zur Elektrifizierung gedrängt. Die schwarz-rote Koalition hatte angekündigt, das Heizungsgesetz abzuschaffen.

Wer dem Ruf folgt, steht im Ernstfall trotzdem allein da. Aus Sicht unserer Redaktion ist das typisch für die deutsche Energiewende: Ehrgeizige Ziele werden von oben verordnet, die Risiken landen bei den Familien. Wer elektrifiziert, sollte deshalb vor dem Kauf genau prüfen, ob der eigene Tarif Verbrauchsgrenzen oder Sonderkündigungsrechte enthält. Spezielle Wärmepumpentarife und reduzierte Netzentgelte können sich lohnen. Ob man sie bekommt, hängt aber vom Messkonzept und vom Netzanschluss ab.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Wer im Einzelfall Fragen zu seinen Rechten hat, sollte sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.

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