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Kettner Edelmetalle
29.12.2025
09:16 Uhr

Überwachungsstaat 2.0? BKA fordert drastische Ausweitung seiner Befugnisse

Das Bundeskriminalamt drängt auf eine massive Erweiterung seiner Kompetenzen im digitalen Raum. BKA-Präsident Holger Münch nutzt die Bedrohung durch Cyberkriminalität als Hebel, um weitreichende Eingriffsmöglichkeiten für seine Behörde zu fordern. Was auf den ersten Blick nach vernünftiger Sicherheitspolitik klingt, wirft bei genauerer Betrachtung erhebliche Fragen auf.

Die Forderungen des BKA-Chefs

In einem Interview mit dem "Tagesspiegel" beklagte Münch, dass seine Behörde derzeit bei Cyberangriffen keine gefahrenabwehrenden Maßnahmen durchführen dürfe, sofern es nicht um internationalen Terrorismus gehe. Das BKA sei auf die reine Strafverfolgung beschränkt. Diese Einschränkung hält der oberste Kriminalbeamte des Landes nicht mehr für zeitgemäß.

Seine Argumentation klingt zunächst einleuchtend: In der analogen Welt gehöre die Gefahrenabwehr – also die Verhinderung von Schäden an Personen, Sachen und der Umwelt – zum selbstverständlichen Aufgabenspektrum der Polizei. Im digitalen Raum hingegen fehlten der Polizei und damit auch dem BKA die entsprechenden Befugnisse.

"Wir brauchen daher zur Stärkung der Cybersicherheit dringend rechtliche Grundlagen im BKA-Gesetz, um Gefahrenabwehr in herausragenden Cybersachverhalten zielgerichtet umsetzen zu können."

Der schmale Grat zwischen Sicherheit und Freiheit

Doch was bedeutet "Gefahrenabwehr" im digitalen Kontext konkret? Hier beginnt das eigentliche Problem. Während in der physischen Welt klar definiert ist, was ein Polizist zur Gefahrenabwehr tun darf und was nicht, verschwimmen diese Grenzen im Cyberspace erheblich. Gefahrenabwehr könnte bedeuten: Zugriff auf Server, Überwachung von Datenströmen, präventive Eingriffe in IT-Systeme – und das alles ohne den Umweg über die Strafverfolgung.

Die Geschichte lehrt uns, dass einmal gewährte Befugnisse selten zurückgenommen werden. Stattdessen werden sie sukzessive ausgeweitet. Was heute als Instrument gegen Cyberkriminelle verkauft wird, könnte morgen gegen unbescholtene Bürger eingesetzt werden. Die Erfahrungen mit dem Staatstrojaner und anderen Überwachungsinstrumenten sollten hier als Warnung dienen.

Echte Bedrohungen, fragwürdige Lösungen

Niemand bestreitet, dass Cyberkriminalität eine ernsthafte Bedrohung darstellt. Ransomware-Angriffe auf Krankenhäuser, Attacken auf kritische Infrastruktur, Datendiebstahl im großen Stil – die Gefahren sind real und wachsen stetig. Doch die Frage bleibt: Ist die Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse tatsächlich die richtige Antwort?

Vielleicht wäre es sinnvoller, zunächst die bestehenden Strukturen zu stärken, die IT-Sicherheit in Behörden und Unternehmen zu verbessern und in Prävention zu investieren, anstatt reflexartig nach mehr Macht für den Staat zu rufen. Denn eines ist gewiss: Ein Staat, der seine Bürger umfassend überwachen kann, ist nicht automatisch ein sicherer Staat – aber definitiv ein weniger freier.

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz wird sich dieser Debatte stellen müssen. Es bleibt zu hoffen, dass dabei die Grundrechte der Bürger nicht auf dem Altar vermeintlicher Sicherheit geopfert werden.

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