
Ulrich Vosgerau siegt vor dem Oberlandesgericht Hamburg gegen die „Tagesschau“
Ein bemerkenswerter juristischer Erfolg für den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau: Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem aufsehenerregenden Fall zu seinen Gunsten entschieden. Die „Tagesschau“ hatte über das sogenannte „Potsdamer Treffen“ berichtet, doch diese Berichterstattung wurde nun gerichtlich als unzulässig eingestuft. Dies ist nicht nur ein Sieg für Vosgerau, sondern auch ein herber Rückschlag für das umstrittene Recherche-Netzwerk „Correctiv“.
Hintergrund des Rechtsstreits
Das „Potsdamer Treffen“ war ein Ereignis, das in den Medien für erhebliche Furore sorgte. „Correctiv“ hatte in seinen Enthüllungen brisante Vorwürfe gegen die Teilnehmer des Treffens erhoben, was zu einer breiten öffentlichen Debatte führte. Die „Tagesschau“ griff diese Berichte auf und verbreitete sie weiter. Doch Vosgerau sah sich durch die Berichterstattung diffamiert und zog vor Gericht.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg
Das Oberlandesgericht Hamburg stellte nun fest, dass die Berichterstattung der „Tagesschau“ über das „Potsdamer Treffen“ in wesentlichen Punkten nicht haltbar sei. Damit setzte sich Vosgerau erfolgreich gegen die öffentlich-rechtliche Nachrichteninstitution durch. Das Urteil ist ein deutliches Zeichen dafür, dass auch große Medienhäuser wie die „Tagesschau“ nicht unantastbar sind, wenn es um die Verbreitung von Informationen geht.
Die Rolle von „Correctiv“
Besonders brisant ist das Urteil auch für „Correctiv“. Das Netzwerk hatte maßgeblich zur Verbreitung der umstrittenen Informationen beigetragen. Kritiker werfen „Correctiv“ vor, sich als eine Art „Stasi-Dienst“ zu betätigen und gezielt Falschinformationen zu verbreiten. Die Enthüllungen und die darauf basierende Berichterstattung der „Tagesschau“ hatten eine große Reichweite und beeinflussten die öffentliche Meinung erheblich.
Öffentliche Reaktionen und politische Implikationen
Die Entscheidung des Gerichts wird von vielen als ein Zeichen dafür gesehen, dass der Rechtsstaat in Deutschland noch funktioniert. Allerdings bleibt die Frage, wie nachhaltig dieser Sieg ist. Viele Kommentatoren weisen darauf hin, dass die ursprünglichen Falschinformationen bereits in den Köpfen der Menschen verankert sind und die nachträglichen Richtigstellungen kaum vergleichbare Reichweite haben.
„Die kleinlauten und versteckten, pflichtschuldigen nachträglichen Richtigstellungen haben keine annähernd vergleichbare Reichweite. Die Propaganda-Mission ist erfüllt worden. Daß ihre Lügen rechtlich nicht haltbar sein würden, war von Anfang an eingepreist gewesen.“
Fazit
Der juristische Sieg von Ulrich Vosgerau gegen die „Tagesschau“ und „Correctiv“ ist ein bedeutender Schritt für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. Dennoch bleibt die Herausforderung bestehen, die Verbreitung von Falschinformationen und deren Einfluss auf die öffentliche Meinung effektiv zu bekämpfen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zeigt, dass auch große Medienhäuser zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie ihre journalistische Sorgfaltspflicht verletzen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall auf zukünftige Berichterstattungen und die Arbeit von Recherche-Netzwerken wie „Correctiv“ auswirken wird. Eines ist jedoch sicher: Die Öffentlichkeit sollte stets kritisch hinterfragen, welche Informationen sie konsumiert und welche Interessen möglicherweise dahinterstehen.

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