
Versagen auf ganzer Linie: Schweizer Behörden lassen Doppelmörder erneut zustechen
Was muss eigentlich noch passieren, bis die Verantwortlichen endlich aufwachen? Ein verurteilter Doppelmörder, der 2014 zwei Frauen auf bestialische Weise mit einem Messer getötet hatte, durfte zehn Jahre später unbeaufsichtigt durch Basel spazieren. Das Ergebnis dieser fahrlässigen Entscheidung: Eine weitere tote Frau, erstochen am selben Tatort wie damals. Und was machen die Behörden? Sie beauftragen eine "externe Untersuchung", die sie erwartungsgemäß von jeder Schuld freispricht.
Die Chronik eines angekündigten Versagens
Am 8. August 2024 kehrte ein Mann nicht von seinem unbegleiteten Freigang zurück. Stattdessen griff er erneut zum Messer und tötete eine weitere unschuldige Frau. Der Mann befand sich im Massnahmenvollzug, hatte aber seit 2020 an einem "geschützten Arbeitsplatz" gearbeitet und über hundert Ausgänge absolviert. Man habe ihm vertraut, heißt es. Er sei ja so unauffällig gewesen.
Die nun präsentierte Untersuchung der Herren Andreas Werren und Frank Urbaniok kommt zu dem wenig überraschenden Schluss, dass die Behörden die Tat nur "schwer hätten verhindern können". Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Immerhin räumen sie ein "Versäumnis" ein: Die Behandlungskonzeption sei "unzutreffend" gewesen. Man habe sich darauf konzentriert, psychotische Zustände zu verhindern, dabei aber übersehen, dass der Mann auch außerhalb solcher Phasen gefährlich sein könnte.
Die bequeme Ausrede der "Nebenrealität"
Besonders perfide ist die Erklärung, der Täter habe ein System von Wahnvorstellungen entwickelt, eine sogenannte "Nebenrealität", die mit dem Tatort verknüpft gewesen sei. Diese sei aber "schwer erkennbar" gewesen. Daher könne man den Kliniken keinen Vorwurf machen. "Dieser folgenschwere Fall hätte auch in anderen gut geführten Institutionen geschehen können", heißt es lapidar in der Medienmitteilung.
Wirklich? Ein Doppelmörder, der seine Opfer mit einem Messer massakriert hat, bekommt unbeaufsichtigten Freigang und kehrt genau an den Tatort zurück, um erneut zuzustechen - und das soll nicht vorhersehbar gewesen sein?
Diese Art der Schönfärberei kennen wir zur Genüge aus Deutschland. Auch hier werden Gewalttäter regelmäßig auf freien Fuß gesetzt, nur um dann erneut zuzuschlagen. Die Parallelen sind erschreckend: Immer sind es die gleichen Ausreden, immer die gleichen "bedauerlichen Einzelfälle", immer die gleiche Weigerung, aus Fehlern zu lernen.
Ein System, das Täter schützt statt Opfer
Was diese Tragödie besonders bitter macht: Der Mann hatte bereits 2014 zwei Frauen auf bestialische Weise ermordet. Zehn Jahre später durfte er unbeaufsichtigt durch die Straßen laufen. Über hundert Mal! Und niemand kam auf die Idee, dass ein Mensch, der zu solchen Grausamkeiten fähig ist, vielleicht niemals wieder in Freiheit gelangen sollte?
Die Gutachter betonen, es seien keine "systematischen Schwachstellen" festgestellt worden. Das ist der eigentliche Skandal: Wenn ein System es zulässt, dass Doppelmörder unbeaufsichtigt herumlaufen und erneut töten können, dann ist das System die Schwachstelle. Aber das würde bedeuten, Verantwortung zu übernehmen - und genau das scheint in der heutigen Zeit niemand mehr zu wollen.
Die wahren Opfer bleiben ungehört
Während sich Behörden und Gutachter gegenseitig von Schuld freisprechen, ist eine weitere Frau tot. Eine Frau, die noch leben könnte, hätte man den gesunden Menschenverstand walten lassen. Aber in einer Welt, in der Täterschutz wichtiger ist als Opferschutz, in der politische Korrektheit über Sicherheit steht, sind solche Tragödien vorprogrammiert.
Es ist höchste Zeit, dass wir aufhören, Gewalttäter zu verhätscheln und stattdessen die Sicherheit unbescholtener Bürger in den Vordergrund stellen. Wer einmal gezeigt hat, zu welchen Grausamkeiten er fähig ist, hat sein Recht auf Freiheit verwirkt. So einfach ist das. Aber solange wir von Politikern und Behörden regiert werden, die lieber Ausreden erfinden als Verantwortung zu übernehmen, werden wir weiterhin solche vermeidbaren Tragödien erleben müssen.
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