
Versicherungspflicht für Rasenmäher: Ein weiterer Schritt der Ampelregierung zur Bevormundung der Bürger?
Die Ampel-Regierung schlägt wieder zu. Diesmal mit einer geplanten Kfz-Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher. Ein Schritt, der nicht nur die Freiheit des Bürgers einschränkt, sondern auch sinnlos erscheint, wenn man bedenkt, dass selbst die Versicherungen vor diesem Schritt warnen.
Ein neues Gesetz, das niemand braucht
Diese Fahrzeuge, die meist nicht schneller als zwanzig Stundenkilometer fahren, waren bisher von der Versicherungspflicht ausgenommen. Bei einem Schaden übernahm die private Haftpflichtversicherung des Besitzers. Doch die Ampel-Regierung scheint entschlossen, diese Freiheit zu beseitigen.
Die neue Regelung könnte bereits Ende Dezember 2023 in Kraft treten, da die Bundesregierung bis dahin eine EU-Richtlinie umsetzen muss. Die Versicherungspflicht soll einheitlich geregelt sein, ebenso die Entschädigung von Verkehrsopfern, wenn ein Autoversicherer insolvent geht. Ein Gesetzesentwurf, der ohne Aussprache an den Rechtsausschuss des Parlaments überwiesen wurde. Ein Vorgehen, das Fragen aufwirft: Warum wird hier nicht diskutiert? Warum wird der Bürger nicht gehört?
Die Kosten steigen - und wer zahlt?
Die neue Regelung sieht vor, dass die Haftpflichtversicherungen über so hohe Summen verfügen müssen, wie sie bereits bei Autos oder Lastwagen gelten. Für Personenschäden sind 7,5 Millionen Euro vorgeschrieben. Für Sachschäden gelten 1,5 Millionen und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Die private Haftpflicht reicht dann nicht mehr aus.
Der Bürger wird also zur Kasse gebeten. Für Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler oder Landmaschinen wäre dann eine höhere allgemeine Haftpflichtpolice oder eine Deckung über die Kfz-Versicherung notwendig. Wer der Pflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar. Im schlimmsten Falle droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Ein drakonisches Strafmaß für eine fragwürdige Regelung.
Die Versicherungsbranche widerspricht
Selbst der Gesamtverband der Versicherer (GDV) weist die Regelung als überflüssig zurück. „Die aktuelle Lösung ist klar, praktikabel, kostengünstig und vollkommen ausreichend“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte.“
Ein weiterer Beweis dafür, dass die Ampel-Regierung mit ihrer Regelungswut nicht nur den Bürger bevormundet, sondern auch Lösungen für Probleme schafft, die es gar nicht gibt. Es ist an der Zeit, dass die Regierung wieder den Bürger in den Mittelpunkt stellt und nicht die Bürokratie.

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