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Kettner Edelmetalle
10.03.2026
10:45 Uhr

Verwaltungsgericht Karlsruhe stärkt Meinungsfreiheit: Aufenthaltsverbot gegen Martin Sellner war rechtswidrig

Ein bemerkenswertes Urteil aus Karlsruhe sorgt für Aufsehen in der politischen Debatte um die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein gegen den österreichischen Aktivisten Martin Sellner verhängtes Aufenthaltsverbot in der Gemeinde Neulingen im Enzkreis rechtswidrig war. Die Gemeinde hatte im August 2024 eine geplante Buchlesung Sellners mit diesem drastischen Mittel unterbunden – und ist damit nun juristisch gescheitert.

Gemeinde konnte keine konkreten Gefahren benennen

Sellner, der als Führungsfigur der Identitären Bewegung gilt und vor allem durch sein sogenanntes Remigrationskonzept bundesweit bekannt wurde, hatte gegen das Verbot geklagt. Die Gemeinde Neulingen hatte argumentiert, dass von Sellner aufgrund seiner politischen Positionen und seiner hohen Reichweite eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehe. Man habe befürchtet, er könnte bei der Lesung Straftaten wie etwa Volksverhetzung begehen.

Das Gericht sah das anders. Zwar sei es nachvollziehbar, dass Sellner bei einer solchen Veranstaltung verfassungswidrige politische Meinungen äußern könnte. Doch konkrete Tatsachen, die darauf hingedeutet hätten, dass er tatsächlich Straftaten begehen oder dazu beitragen würde, habe die Gemeinde nicht hinreichend benennen können. Ein bloßer Verdacht, so das Gericht sinngemäß, reiche nicht aus, um ein derart weitreichendes Grundrecht wie die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Meinungsfreiheit schlägt Polizeigesetz

Die Kernaussage des Urteils ist unmissverständlich: Wegen der durch das Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit sei es nicht möglich gewesen, ein Aufenthaltsverbot nach dem Polizeigesetz zu verhängen. Ein Satz, der in Zeiten zunehmender Einschränkungen des öffentlichen Diskurses aufhorchen lässt. Denn was hier verhandelt wurde, ist weit mehr als ein Einzelfall. Es geht um die grundsätzliche Frage, ob Behörden politisch unliebsame Meinungen präventiv unterdrücken dürfen – oder ob das Grundgesetz genau davor schützt.

Sellner selbst hatte damals auf seinem Telegram-Kanal geschrieben, die Polizei habe seine Lesung „gesprengt" und ihm einen Platzverweis für den gesamten Ort erteilt. Die Polizei bestätigte, das Verbot sei unmittelbar nach Beginn des nichtöffentlichen Treffens ausgehändigt worden. Sellner habe den Veranstaltungsraum daraufhin verlassen und sei der Verfügung nachgekommen.

Der Hintergrund: Correctiv-Recherche und Potsdamer Treffen

Der Fall Sellner ist untrennbar mit der Berichterstattung der Rechercheplattform „Correctiv" über ein Treffen in Potsdam Anfang 2024 verbunden. Dort soll Sellner nach eigenen Angaben den Begriff „Remigration" verwendet haben, was eine breite öffentliche Debatte auslöste. Das Bundesverwaltungsgericht hat Sellners Remigrationskonzept als Verstoß gegen die vom Grundgesetz geschützte Menschenwürde eingestuft, da es nicht jeden Staatsbürger als gleichberechtigt anerkenne. Sellner bezieht auch Staatsbürger mit Migrationshintergrund in sein Konzept ein, sofern diese sich seiner Auffassung nach nicht ausreichend assimiliert hätten. Er wolle sie zwar nicht abschieben lassen, aber mit Druck dazu bewegen, das Land zu verlassen.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch seine Signalwirkung ist bereits jetzt erheblich. Es reiht sich ein in eine Serie von Gerichtsentscheidungen, die kommunalen Behörden klare Grenzen aufzeigen, wenn diese versuchen, politische Veranstaltungen durch administrative Maßnahmen zu verhindern. Erst kürzlich hatte ein Gericht auch ein Verbot eines Auftritts von Björn Höcke im Dortmunder Rathaus unter Verweis auf die Gleichbehandlungspflicht gekippt.

Man mag zu Martin Sellner und seinen politischen Positionen stehen, wie man will. Doch eines sollte in einem Rechtsstaat unverhandelbar sein: Die Meinungsfreiheit gilt für alle – oder sie gilt für niemanden. Wenn Behörden beginnen, auf Basis vager Vermutungen Grundrechte einzuschränken, dann bewegen wir uns auf einem gefährlichen Pfad. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat hier ein wichtiges Zeichen gesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Signal auch in den Amtsstuben der Republik ankommt – bei jenen, die allzu leichtfertig bereit sind, unbequeme Stimmen zum Schweigen zu bringen, statt sich mit ihnen in der offenen Debatte auseinanderzusetzen.

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