
Vorabpauschale auf Aktienfonds: Der Fiskus greift wieder zu
Während viele Anleger noch die Nachwirkungen der Weihnachtsfeiertage verdauen, flattert ihnen bereits die nächste unangenehme Überraschung ins Haus. Die Depotanbieter buchen in diesen Wochen die Steuer auf die sogenannte Vorabpauschale für das Jahr 2025 ab – und manch einer reibt sich verwundert die Augen, wenn das Verrechnungskonto plötzlich ins Minus rutscht.
Eine Steuer auf Gewinne, die man gar nicht realisiert hat
Das Prinzip der Vorabpauschale mutet geradezu kafkaesk an: Der Staat besteuert Wertzuwächse bei Fonds und ETFs, obwohl der Anleger diese Gewinne weder durch einen Verkauf noch durch eine Ausschüttung tatsächlich vereinnahmt hat. Es handelt sich um eine Besteuerung fiktiver Erträge – ein Konzept, das dem deutschen Steuerzahler nur allzu vertraut sein dürfte.
Die Regelung existiert bereits seit 2018, wie der Bundesverband deutscher Banken erläutert. Dass sie vielen Anlegern dennoch unbekannt vorkommt, liegt an der jahrelangen Niedrigzinsphase. Erst seit 2024 wird die Vorabpauschale wieder tatsächlich erhoben, nachdem die Zinsen endlich wieder in den positiven Bereich geklettert sind.
So funktioniert die Berechnung
Die Vorabpauschale selbst ist nicht die Steuer, sondern lediglich ein fiktiver Ertrag, der als Bemessungsgrundlage dient. Auf diesen werden dann die üblichen 25 Prozent Kapitalertragsteuer fällig, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Immerhin: Bei einem späteren Verkauf der Fondsanteile wird die bereits gezahlte Steuer angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung erfolgt.
Wer vorausschauend handelt, kann den Abzug durch einen Freistellungsauftrag von 1.000 Euro pro Person weitgehend reduzieren. Die genaue Höhe der fälligen Steuer erfahren Anleger über ihren jeweiligen Depotanbieter.
Was passiert bei ungedecktem Verrechnungskonto?
Ist das Verrechnungskonto nicht ausreichend gedeckt, gehen die Anbieter unterschiedlich vor. Die meisten fordern ihre Kunden zunächst auf, das Konto auszugleichen. Reagieren diese nicht, sind die Banken verpflichtet, das Finanzamt zu informieren. Die Abrechnung erfolgt dann über die Steuererklärung 2026 – die damit zur Pflicht wird.
Ein weiterer Grund für die Flucht in Sachwerte
Die Vorabpauschale ist ein weiteres Beispiel dafür, wie der deutsche Staat seinen Bürgern das Sparen und die private Altersvorsorge erschwert. Während die Politik nicht müde wird, die Eigenverantwortung der Bürger zu beschwören, greift sie gleichzeitig immer tiefer in deren Taschen – selbst bei Gewinnen, die nur auf dem Papier existieren.
Kein Wunder also, dass immer mehr Anleger nach Alternativen suchen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber bieten hier einen entscheidenden Vorteil: Nach einer Haltefrist von einem Jahr sind Gewinne aus dem Verkauf vollständig steuerfrei. Eine Vorabpauschale auf fiktive Wertsteigerungen gibt es nicht. Wer sein Vermögen langfristig sichern und vor dem Zugriff des Fiskus schützen möchte, sollte daher eine Beimischung von Edelmetallen in sein Portfolio ernsthaft in Betracht ziehen.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Jeder Anleger ist für seine Investitionsentscheidungen selbst verantwortlich und sollte sich vor einer Anlageentscheidung umfassend informieren sowie gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

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