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Kettner Edelmetalle
30.01.2026
07:20 Uhr

Wärmepumpen-Falle: Tübingen kassiert über 3.000 Euro für Gasnetz-Abtrennung

Die Energiewende entpuppt sich für immer mehr deutsche Hausbesitzer als kostspieliges Abenteuer mit bösen Überraschungen. Was die Politik als ökologisch notwendigen Fortschritt verkauft, wird für Bürger zum finanziellen Albtraum. Ein aktueller Fall aus Tübingen zeigt exemplarisch, wie der vermeintlich grüne Heizungstausch zur Kostenfalle mutiert.

Böse Überraschung nach dem Heizungstausch

Eine Reihenhaus-Eigentümerin in Tübingen traute ihren Augen kaum, als sie Post von den Stadtwerken erhielt. Sie hatte brav auf eine Wärmepumpe umgestellt, ganz im Sinne der politisch gewollten Wärmewende. Der Gasanschluss wurde stillgelegt, die Frau wähnte sich auf der sicheren Seite. Doch dann kam die Rechnung: 3.332 Euro verlangen die Stadtwerke Tübingen für die endgültige Abtrennung vom Gasnetz.

Damit nicht genug: Das Schreiben enthält auch noch eine Frist von vier Jahren. In dieser sogenannten "Bedenkzeit" bleibt der Anschluss technisch bestehen, obwohl längst kein Gas mehr fließt. Nach Ablauf dieser Frist soll der Kunde die dauerhafte Trennung beauftragen – und bezahlen. Ein perfides System, das Hausbesitzer in eine Zwickmühle treibt.

Die fragwürdige Argumentation der Stadtwerke

Die Stadtwerke Tübingen rechtfertigen ihre Forderung mit Sicherheitsaspekten und dem sogenannten Verursacherprinzip. Während der vierjährigen Übergangsphase seien regelmäßige Kontrollen verpflichtend, die Kosten verursachten. Diese würden sonst von den verbleibenden Gaskunden getragen werden müssen. Außerdem fehlten die Netzentgelte, wenn der Anschluss nicht mehr genutzt werde.

„Die Herstellung oder Trennung eines Gas-Hausanschlusses verursacht einen nicht unerheblichen Aufwand"

So die lapidare Erklärung einer Sprecherin. Man beruft sich auf die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und beschreibt die Trennung als technische Maßnahme, die nicht "nebenbei" erledigt werden könne. Für den Bürger bedeutet das: Wer der politischen Aufforderung zum Heizungstausch folgt, wird doppelt zur Kasse gebeten.

Gerichtsurteil stellt Kostenpraxis in Frage

Doch es gibt Hoffnung für die Betroffenen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat am 5. Dezember 2025 ein wegweisendes Urteil gefällt, das die gängige Kostenpraxis erheblich unter Druck setzt. Die Richter entschieden, dass Entgelte für die Stilllegung eines Gasanschlusses auf Grundlage von § 9 NDAV unzulässig sein können. Die Begründung: Eine Stilllegung sei keine "Änderung" des Netzanschlusses im Sinne der Norm.

Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da Revision zugelassen wurde. Dennoch haben selbst die Stadtwerke Tübingen reagiert und prüfen nun, ob die Entscheidung auf den lokalen Fall übertragbar ist. Sollte dies zutreffen, wollen sie ihr Vorgehen bis zur endgültigen Klärung aussetzen. Ein schwacher Trost für alle, die bereits gezahlt haben.

Deutschland: Ein Flickenteppich der Willkür

Der Blick über Tübingen hinaus offenbart ein erschreckendes Bild der Ungleichbehandlung. Je nach Netzbetreiber schwanken die Forderungen zwischen null Euro und satten 8.000 Euro. Eine Erhebung der Verbraucherzentrale NRW zeigt: Bei etwa zwei Dritteln der befragten Netzbetreiber ist die Stilllegung kostenfrei. Das verbleibende Drittel verlangt im Durchschnitt rund 930 Euro, beim vollständigen Rückbau liegen die Werte noch deutlich höher.

In Weiden beispielsweise werden rund 1.200 Euro für die Abtrennung fällig. Viele Kunden bleiben deshalb lieber bei der bloßen Stilllegung – und zahlen dann eben laufende Kosten für einen Anschluss, den sie gar nicht mehr nutzen. Andere Betreiber wie Netze Südwest erheben seit 2025 eine jährliche Vorhaltepauschale von 71,40 Euro für inaktive Anschlüsse. So oder so: Der Bürger zahlt.

Die bittere Realität der Energiewende

Was dieser Fall einmal mehr verdeutlicht: Die von der Politik propagierte Wärmewende wurde ohne Rücksicht auf die finanziellen Konsequenzen für normale Bürger durchgepeitscht. Während Politiker wie Robert Habeck den Heizungstausch als alternativlos darstellten, blieben die versteckten Folgekosten unerwähnt. Wer heute eine Wärmepumpe installiert, muss nicht nur die hohen Anschaffungskosten stemmen, sondern auch mit unerwarteten Zusatzforderungen rechnen.

Für Betroffene in Tübingen und anderswo gilt: Fordern Sie schriftlich eine genaue Aufschlüsselung der Kosten und deren Rechtsgrundlage. Behalten Sie das Oldenburger Urteil im Blick und prüfen Sie, ob eine Stilllegung statt einer vollständigen Trennung nicht die günstigere Alternative darstellt. Denn eines ist sicher: Auf die Politik ist in dieser Frage kein Verlass.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen zur Gasnetz-Abtrennung sollten Betroffene einen Fachanwalt konsultieren. Jeder Fall ist individuell zu prüfen, und die Rechtslage kann sich durch ausstehende Gerichtsentscheidungen noch ändern.

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