
Wenn der Staat beim Kinderschutz versagt: Wettbüro neben Grundschulturnhalle wird durchgewunken
Ein Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat wieder einmal bewiesen, wie weit sich unser Rechtsstaat von gesundem Menschenverstand entfernt hat. In St. Leon-Rot darf künftig direkt neben einer Grundschulturnhalle ein Wettbüro seine Pforten öffnen – mit richterlichem Segen. Die Begründung des Gerichts liest sich wie eine Realsatire deutscher Bürokratie: Da die Turnhalle nachmittags auch von Erwachsenen genutzt werde, handle es sich nicht um eine reine Kinder- und Jugendeinrichtung.
Juristische Spitzfindigkeiten statt Kinderschutz
Das Regierungspräsidium hatte noch versucht, das Offensichtliche zu verhindern. Weniger als 500 Meter trennen das geplante Wettbüro von der Turnhalle, in der vormittags Grundschulkinder Sport treiben. Doch die Richter sahen das anders. Mit einer geradezu zynischen Argumentation stellten sie fest, dass kein "pädagogisch geschultes Personal" vor Ort sei – als ob dies die Anwesenheit von Kindern negieren würde.
Diese Entscheidung reiht sich nahtlos ein in eine lange Liste fragwürdiger Urteile, bei denen der Schutz unserer Kinder hinter juristischen Spitzfindigkeiten zurückstehen muss. Während man bei traditionellen Familienfesten penibel auf jeden Lärmschutzparagraphen achtet, winkt man Glücksspieleinrichtungen in unmittelbarer Nähe zu Bildungseinrichtungen durch.
Die schleichende Normalisierung des Glücksspiels
Was hier geschieht, ist symptomatisch für eine Gesellschaft, die ihre Prioritäten verloren hat. Statt unsere Kinder vor den nachweislich verheerenden Folgen der Spielsucht zu schützen, öffnen wir Tür und Tor für eine weitere Normalisierung des Glücksspiels. Die Tatsache, dass Kinder auf dem Weg zur Turnhalle täglich an blinkenden Wettangeboten vorbeigehen müssen, scheint niemanden zu stören.
Das Glücksspielgesetz des Landes sollte eigentlich genau solche Situationen verhindern. Doch wenn Gerichte beginnen, den Geist eines Gesetzes durch buchstabengetreue Auslegung zu untergraben, verliert der Rechtsstaat seine Schutzfunktion.
Ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat
Die Argumentation des Gerichts offenbart eine erschreckende Realitätsferne. Nur weil nachmittags auch Erwachsene die Halle nutzen, soll der Schutz der vormittags dort turnenden Grundschulkinder keine Rolle mehr spielen? Diese Logik würde bedeuten, dass man neben jeder Schule ein Casino eröffnen könnte, solange dort abends auch Volkshochschulkurse stattfinden.
Besonders bitter: Das Urteil ist noch nicht einmal rechtskräftig. Man darf gespannt sein, ob höhere Instanzen noch einen Rest gesunden Menschenverstands walten lassen oder ob auch sie sich hinter juristischen Winkelzügen verstecken werden.
Die wahren Verlierer sind unsere Kinder
Während sich Juristen in Definitionsfragen verlieren, werden unsere Kinder täglich mit einer Welt konfrontiert, in der schnelles Geld und Glücksspiel als normal gelten. Die langfristigen gesellschaftlichen Folgen dieser Entwicklung werden wir alle zu tragen haben – in Form steigender Suchtprobleme, zerrütteter Familien und sozialer Folgekosten.
Es ist höchste Zeit, dass wir als Gesellschaft wieder klare Prioritäten setzen. Der Schutz unserer Kinder muss Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen und juristischen Spitzfindigkeiten. Doch solange Gerichte solche Entscheidungen treffen, bleibt dieser fromme Wunsch wohl Utopie.
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