
Wenn der Staat die Familie eines Journalisten aushungert – und ein Gericht endlich Zweifel anmeldet
Es klingt wie eine Szene aus einem autoritären Regime fernab europäischer Werte: Ein Journalist wird auf eine Sanktionsliste gesetzt, seine Konten werden eingefroren, und als das nicht reicht, sperren die Behörden auch noch die Bankkonten seiner Ehefrau. Eine fünfköpfige Familie steht plötzlich vor dem Nichts – kann weder Miete noch Strom bezahlen, geschweige denn Lebensmittel kaufen. Doch diese Geschichte spielt nicht in Moskau oder Peking. Sie spielt mitten in Deutschland, im Jahr 2026.
Ein Gericht wagt den Widerspruch
Im Fall des Berliner Journalisten Hüseyin Doğru hat nun ein deutsches Gericht offenbar das getan, was man von einer funktionierenden Justiz erwarten darf: Es hat „ernsthafte Zweifel" an der Rechtmäßigkeit der Kontosperre gegen seine Ehefrau geäußert und die Maßnahme vorläufig ausgesetzt. Wie Doğru auf der Plattform X mitteilte, habe das Gericht von einem „massiven Eingriff" in die Rechte der Betroffenen gesprochen. Die zentrale Argumentation der Behörden – wonach der Journalist die Konten seiner Frau kontrolliere oder diese ihm Vermögenswerte zur Verfügung stellen wolle – sei durch keinerlei konkrete Anhaltspunkte gestützt. Die angeführten Indizien „überzeugten nicht", so das Gericht.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung hatte als Beweis für eine angebliche Umgehung der EU-Sanktionen unter anderem familiäre Verbindungen, gemeinsame Kinder und den Abschluss einer Kfz-Versicherung angeführt. Gemeinsame Kinder als Indiz für Sanktionsumgehung? Der Abschluss einer Autoversicherung als Beweis für staatsfeindliche Aktivitäten? Man fragt sich unwillkürlich, ob in den zuständigen Behörden noch ein Funken Verhältnismäßigkeit existiert – oder ob der bürokratische Eifer längst jedes Augenmaß verdrängt hat.
Eine Familie am Existenzminimum – mitten in Berlin
Die Konsequenzen der behördlichen Maßnahmen waren für die Familie Doğru verheerend. Nachdem bereits die Konten des Journalisten selbst eingefroren worden waren, traf die Sperrung der Konten seiner Ehefrau die Familie mit voller Wucht. Doğru schilderte die Situation gegenüber der Berliner Zeitung als existenzbedrohend. Zeitweise habe die fünfköpfige Familie nur über wenige hundert Euro verfügt. Laufende Kosten wie Miete, Strom oder Lebensmittel hätten kaum noch gedeckt werden können.
Besonders perfide: Selbst einfache Unterstützungsleistungen aus dem persönlichen Umfeld seien problematisch gewesen, da sie als Umgehung der Sanktionen hätten gewertet werden können. Mit anderen Worten: Wer dieser Familie ein Brot bringt, macht sich potenziell strafbar. Das ist keine Übertreibung, sondern die bittere Realität des EU-Sanktionsrechts, wenn es auf Einzelpersonen angewandt wird.
Vorherige Niederlage vor dem Amtsgericht Frankfurt
Bereits zuvor war Doğru mit einem Eilantrag vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main gescheitert. Das Gericht hatte sich damals auf die Seite der Bank gestellt und auf die unmittelbare Bindung an das EU-Sanktionsrecht verwiesen. Dass nun ein anderes Gericht die Argumentation der Behörden derart deutlich infrage stellt, dürfte nicht nur für die betroffene Familie ein Lichtblick sein, sondern wirft grundsätzliche Fragen auf.
Pressefreiheit unter Beschuss – und kaum jemand schaut hin
Doğru steht seit Mai 2025 auf einer Sanktionsliste der Europäischen Union. Der Vorwurf: Er habe mit seiner journalistischen Arbeit „destabilisierende Aktivitäten Russlands" unterstützt. Öffentliche Belege für eine konkrete Verbindung nach Moskau wurden bislang allerdings nicht vorgelegt. Dieser Umstand allein sollte jedem Demokraten zu denken geben. Denn wenn ein Journalist allein aufgrund seiner Berichterstattung – ohne nachgewiesene Verbindung zu einem fremden Staat – wirtschaftlich vernichtet werden kann, dann steht nicht nur ein einzelner Mann vor Gericht. Dann steht die Pressefreiheit selbst auf dem Prüfstand.
Kritiker sehen in dem Fall einen möglichen Präzedenzfall für Eingriffe in die Pressefreiheit. Auch juristische Gutachten weisen darauf hin, dass die Sanktionen tief in Grundrechte eingreifen und Betroffene wirtschaftlich weitgehend handlungsunfähig machen können. Wo genau verläuft die Grenze zwischen berechtigter Sicherheitspolitik und staatlicher Willkür? Diese Frage muss erlaubt sein – gerade in einem Land, das sich so gerne als Hort der Meinungsfreiheit inszeniert.
Ein beunruhigendes Muster
Der Fall Doğru reiht sich ein in eine besorgniserregende Entwicklung, die weit über den Einzelfall hinausweist. In einem Europa, das sich zunehmend als Wertegemeinschaft definiert, werden Instrumente geschaffen, die ursprünglich gegen Oligarchen und Terrorfinanziers gedacht waren – und nun gegen Journalisten eingesetzt werden. Die Frage, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, drängt sich geradezu auf.
Dass die Kosten des Verfahrens nun vom Staat zu tragen seien, wie Doğru berichtet, ist dabei mehr als nur ein juristisches Detail. Es ist ein Signal: Das Gericht hält die behördliche Maßnahme offenbar für derart fragwürdig, dass es dem Steuerzahler die Rechnung aufbürdet. Und damit letztlich uns allen.
Deutschland braucht eine ehrliche Debatte darüber, wie weit der Staat gehen darf, um vermeintliche Sicherheitsinteressen durchzusetzen – und wo er beginnt, genau jene Werte zu zerstören, die er vorgibt zu schützen. Die vorläufige Aussetzung der Kontosperre ist ein erster, zaghafter Schritt in die richtige Richtung. Doch solange ein Journalist und seine Familie in der Bundesrepublik Deutschland faktisch vom gesellschaftlichen Leben abgeschnitten werden können, ohne dass belastbare Beweise vorliegen, bleibt ein schaler Beigeschmack. Ein sehr schaler.
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