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02.07.2026
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Wenn der Staat entscheidet, was Sie im Internet teilen dürfen: Der Fall „RT DE“ und die schleichende Aushöhlung der Meinungsfreiheit

Wenn der Staat entscheidet, was Sie im Internet teilen dürfen: Der Fall „RT DE“ und die schleichende Aushöhlung der Meinungsfreiheit

Es gibt Urteile, die weit über den konkreten Einzelfall hinausweisen. Der Streit um den russischen Auslandssender RT und die Frage, wer seine Videos im Netz verbreiten darf, gehört zweifellos dazu. Denn hier geht es längst nicht mehr nur um einen Kreml-nahen Sender, dessen Ruf man getrost als zweifelhaft bezeichnen darf. Es geht um eine Grundsatzfrage, die jeden Bürger dieses Landes betrifft: Wer bestimmt eigentlich, welche Inhalte wir im Internet teilen, verlinken oder auch nur sammeln dürfen?

Zwei Gerichte, zwei Verfahren, eine beunruhigende Tendenz

Gleich zwei juristische Auseinandersetzungen beschäftigen derzeit die Justiz. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte am 30. Juni in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Untersagung des Fernsehprogramms „RT DE“. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte den Betrieb bereits im Februar 2022 gestoppt – begründet mit der fehlenden Rundfunkzulassung. Ein rein formaljuristischer Vorgang, so scheint es zunächst.

Pikant ist dabei die Argumentation: Die 2014 nach deutschem Recht gegründete Betreiber-GmbH hatte versucht, sich aus der Verantwortung zu ziehen, indem sie behauptete, die eigentliche Veranstalterin sei die russische Muttergesellschaft TV Novosti. Man selbst liefere nur zu. Doch das Gericht ließ sich nicht überzeugen. Ausgerechnet die jahrelangen Bemühungen des Senders, als deutsches Medium wahrgenommen zu werden, wurden ihm nun zum Verhängnis. Man hatte betont, die redaktionelle Letztverantwortung liege in Deutschland. Man trat in Stellenausschreibungen als TV-Sender auf. Und genau das nutzte die Medienanstalt gegen den Sender aus.

Das eigentlich brisante Verfahren spielt in Luxemburg

Während das Berliner Urteil noch nach den herkömmlichen Regeln des Medienrechts funktioniert, wird der Europäische Gerichtshof am 2. Juli über etwas viel Grundsätzlicheres befinden. Im Verfahren C-67/25 geht es um die Auslegung der EU-Sanktionsverordnung gegen russische Staatsmedien – und die Frage, wer eigentlich als „Betreiber“ im Sinne dieser Verordnung gilt.

Der Ausgangsfall klingt zunächst überschaubar: Drei Personen hatten Videos von RT DE auf einer eigenen Internetseite gesammelt, bereitgestellt und dabei um Spenden gebeten. Kostenpflichtig war das Angebot nicht. Und doch stehen sie nun vor Gericht. Das Landgericht Saarbrücken wandte sich mit einer entscheidenden Frage an den EuGH: Betrifft das Verbreitungsverbot nur große Plattformen, Internetprovider und Kabelnetzbetreiber – oder auch schlichte Privatpersonen, Webseitenbetreiber, Vereine und Blogger?

Nicht die Gewinnerzielung soll entscheidend sein, sondern die aktive Verbreitung oder Ermöglichung der Verbreitung.

So lautete sinngemäß das Plädoyer des Generalanwalts, der bereits im Februar für eine weite Auslegung des Betreiber-Begriffs eintrat. Und genau hier sollten bei jedem, dem die Freiheit des Wortes am Herzen liegt, sämtliche Alarmglocken läuten.

Wenn jeder Blogger zum potenziellen Rechtsbrecher wird

Man muss weder Sympathien für den russischen Staatsfunk hegen noch dessen Propaganda gutheißen, um zu erkennen, welche Büchse der Pandora hier geöffnet werden könnte. Sollte der EuGH tatsächlich der weiten Auslegung folgen, würde künftig jeder einfache Bürger, der bestimmte Inhalte im Netz verbreitet oder auch nur verlinkt, zum potenziellen Gesetzesbrecher. Nicht ein Konzern mit Rechtsabteilung, sondern der private Betreiber eines kleinen Blogs stünde plötzlich im Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft.

Ist es nicht bemerkenswert, mit welcher Konsequenz und Geschwindigkeit unsere Institutionen vorgehen, wenn es darum geht, unliebsame Informationsquellen auszutrocknen? Man fragt sich unwillkürlich, warum dieselbe Entschlossenheit fehlt, wenn es um die drängenden Probleme dieses Landes geht – um innere Sicherheit, um explodierende Kriminalität, um eine Wirtschaft im Sinkflug.

Meinungsfreiheit ist teilbar geworden

Das Gericht der Europäischen Union hatte bereits 2022 die Sanktionen gegen „RT France“ bestätigt und dabei eingeräumt, dass Einschränkungen der Medienfreiheit grundsätzlich möglich seien – sofern sie gesetzlich vorgesehen, verhältnismäßig und durch außenpolitische Ziele gerechtfertigt seien. Das klingt nach sauberer juristischer Abwägung. Doch die entscheidende Frage bleibt: Wer definiert eigentlich, was „verhältnismäßig“ ist? Und wer garantiert, dass diese Instrumente morgen nicht gegen andere, missliebige Meinungen eingesetzt werden?

Die schleichende Gewöhnung an Verbote, an Zensur mit gutem Gewissen, an die Einteilung von Informationen in erlaubte und verbotene Kategorien – das ist die eigentliche Gefahr, die weit über den Fall RT hinausreicht. Ein Rechtsstaat, der stolz auf seine Werte ist, sollte Meinungen im offenen Diskurs widerlegen, statt sie per Gerichtsbeschluss aus dem Netz zu tilgen.

Was das mit Ihrem Vermögen zu tun hat

Wer die Kontrolle über den Informationsfluss beansprucht, beansprucht am Ende auch die Kontrolle über vieles andere. In einer Welt, in der Staaten und supranationale Organisationen immer selbstverständlicher in die Freiheiten ihrer Bürger eingreifen, gewinnt eines zunehmend an Bedeutung: die persönliche Unabhängigkeit. Wer sein Vermögen in physischen Edelmetallen wie Gold und Silber sichert, macht sich unabhängiger von politischen Launen, von digitalen Kontrollmechanismen und von einem Finanzsystem, das im Zweifel jederzeit reguliert, eingefroren oder überwacht werden kann. Gold und Silber kennen keine Zensur – sie sind seit Jahrtausenden das ehrlichste Geld der Menschheit.

Ein Hinweis in eigener Sache

Dieser Beitrag gibt ausschließlich die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt. Ebenso handelt es sich nicht um eine Anlageberatung oder Anlageempfehlung. Jeder Anleger ist selbst verpflichtet, sorgfältig zu recherchieren und trägt für seine Anlageentscheidungen die alleinige Verantwortung.

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