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Kettner Edelmetalle
26.06.2026
08:51 Uhr

Wenn der Staat ins Kinderzimmer marschiert: Prien will Eltern mit dem Strafrecht erziehen

Es gibt politische Vorstöße, die so weit über das Ziel hinausschießen, dass man sich verwundert die Augen reibt. Und es gibt jene Ideen, die einen frösteln lassen, weil sie den Geist eines übergriffigen Staates atmen, der seinen Bürgern grundsätzlich misstraut. Der jüngste Einfall der Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) gehört zweifellos in die zweite Kategorie.

Bei der Vorstellung eines Expertenberichts zum Thema „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ließ die Ministerin eine Bombe platzen, die viele Eltern in diesem Land hellhörig machen sollte. Ihre Forderung: Das Bürgerliche Gesetzbuch, das Herzstück des deutschen Zivilrechts, soll geändert werden, um „digitale Vernachlässigung“ von Kindern juristisch greifbar zu machen.

Vom Tablet ins Visier des Jugendamtes

Man muss sich die Tragweite dieser Idee auf der Zunge zergehen lassen. Prien fragte rhetorisch, was denn dagegen spräche, gesetzlich festzuschreiben, dass Eltern ihren Kindern bis zum dritten Lebensjahr „überhaupt keinen Zugang zu digitalen Endgeräten gewähren dürfen“. Was zunächst wie ein gut gemeinter Ratschalg klingen mag, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als knallharte staatliche Intervention.

Denn auf die Nachfrage eines Reporters, ob künftig also die Nachbarn melden sollen, wenn das Dreijährige nebenan zu lange vor dem Bildschirm sitze, blieb die Ministerin bemerkenswert unverblümt. Sie verwies auf die Regelung zur gewaltfreien Erziehung und stellte klar, dass dies in „besonders extremen Fällen“ durchaus dazu führen könne, dass das Jugendamt eingeschaltet werde.

Im Klartext bedeutet das nichts anderes als: Zu viel Bildschirmzeit – und schon droht der staatliche Zugriff auf die Familie.

Ein gefährlicher Vergleich

Besonders entlarvend ist die Argumentationslinie der Ministerin. Sie zog ausgerechnet die Parallele zur Aufnahme des Rechts auf gewaltfreie Erziehung ins BGB aus dem Jahr 2000. Damals habe man festgeschrieben, dass man seine Kinder „schlicht nicht schlägt“. Diesen Maßstab nun auf die Frage der Mediennutzung zu übertragen, ist ein argumentativer Taschenspielertrick erster Güte. Wer Gewalt gegen Kinder mit dem Streamen einer Kindersendung gleichsetzt, verkennt nicht nur die Realität, sondern öffnet die Tür für eine grenzenlose Überwachung der Privatsphäre.

Bedrohlich klingt auch die Ankündigung, dass künftig Ärzte bei den U-Untersuchungen, Psychologen und sämtliche mit Erziehung Beauftragte in diesem Sinne tätig werden sollen. Ein flächendeckendes Netz an Kontrolle, das den mündigen Bürger zum bloßen Erziehungsobjekt des Staates degradiert.

Selbst die eigenen Reihen verweigern die Gefolgschaft

Dass dieser Vorstoß zu weit geht, erkennt offenbar nicht einmal die eigene Fraktion. Die CSU-Bildungspolitikerin Anja Weisgerber erteilte den Plänen eine deutliche Absage. Vornehmlich seien die Eltern für eine vernünftige Medienerziehung ihrer Kinder zuständig, ließ sie wissen. Einer Änderung des BGB folge man nicht.

Weisgerber bringt es auf den entscheidenden Punkt: Das Elternrecht sei ein hohes Gut, in das nicht vorschnell eingegriffen werden dürfe. Nur bei einer tatsächlichen Kindeswohlgefährdung sei ein staatliches Eingreifen gerechtfertigt – und dafür brauche es keine Gesetzesänderung.

Wer schützt die Familie vor dem Staat?

Und genau hier liegt der wunde Punkt der ganzen Debatte. Während die Regierung Merz an allen Ecken und Enden mit handfesten Problemen ringt – ausufernde Rentenbeiträge, eine kriselnde Wirtschaft und eine Sicherheitslage, die vielen Bürgern Sorgen bereitet –, findet eine Ministerin offenbar noch Zeit, sich über die Tablet-Nutzung in deutschen Wohnzimmern Gedanken zu machen. Die Prioritäten dieser Großen Koalition wirken zunehmend verschoben.

Die Familie war über Jahrhunderte hinweg das stabile Fundament unserer Gesellschaft. Sie ist der Ort, an dem Werte vermittelt, Geborgenheit geschenkt und Verantwortung gelernt werden. Wer dieses geschützte Refugium dem Zugriff staatlicher Behörden öffnet, der untergräbt das Vertrauen zwischen Bürger und Staat in seinen Grundfesten. Eltern sind keine Verdächtigen. Sie wissen in aller Regel selbst am besten, was gut für ihre Kinder ist.

Prien jedenfalls ließ keinen Zweifel daran, dass sie es ernst meint. Unverzüglich, so kündigte sie an, werde sie mit der SPD-Bundesjustizministerin Gespräche über die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches aufnehmen. Es bleibt zu hoffen, dass der Widerstand aus den eigenen Reihen und aus der Mitte der Gesellschaft groß genug bleibt, um diesen Marsch des Staates ins Kinderzimmer noch zu stoppen.

Hinweis der Redaktion: Der vorliegende Beitrag gibt die Meinung unserer Redaktion wieder und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen rund um Familien- und Elternrecht wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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