
Wenn Mörder nach Freiheit rufen: Der Fall Metzler erschüttert Deutschland erneut
Es sind Nachrichten wie diese, die einem das Blut in den Adern gefrieren lassen. Der Mann, der vor über zwei Jahrzehnten den elfjährigen Jakob von Metzler auf bestialische Weise ermordete, möchte nun vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Ein Schlag ins Gesicht für alle, die noch an Gerechtigkeit in diesem Land glauben.
Die Dreistigkeit kennt keine Grenzen
Der Täter, der sich mittlerweile einen neuen Namen zugelegt hat – als könne man seine abscheuliche Tat damit ungeschehen machen –, stellte bereits 2024 einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung. Erst jetzt wurde dies öffentlich bekannt. Man fragt sich unwillkürlich: Wie kann jemand, der ein unschuldiges Kind auf dem Heimweg von der Schule entführte und brutal ermordete, überhaupt den Gedanken fassen, jemals wieder in Freiheit leben zu dürfen?
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft zeigt hier zum Glück noch Rückgrat und lehnt die vorzeitige Entlassung ab. Doch die Tatsache, dass solche Anträge überhaupt gestellt werden können, wirft ein bezeichnendes Licht auf unser Rechtssystem. Während die Opfer und ihre Angehörigen lebenslänglich leiden, dürfen Täter auf Milde hoffen.
Ein Verbrechen, das Deutschland erschütterte
Die Entführung und Ermordung des Bankierssohns Jakob von Metzler im Jahr 2002 gehört zu den abscheulichsten Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Der damals 23-jährige Jurastudent lockte den Elfjährigen in seine Wohnung und erstickte ihn kurz darauf mit Klebeband. Die Gier nach einer Million Euro Lösegeld trieb ihn zu dieser unfassbaren Tat.
Besonders perfide: Der Täter kannte sein Opfer flüchtig. Er nutzte das Vertrauen des Kindes aus, um seine eigenen finanziellen Probleme zu lösen. Nachdem er den Jungen getötet hatte, spielte er den besorgten Helfer und forderte von den verzweifelten Eltern Lösegeld für ihr bereits totes Kind.
Die Justiz auf dem Prüfstand
Das Frankfurter Landgericht verurteilte den Mörder 2003 zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Eine angemessene Strafe für eine derart grausame Tat, möchte man meinen. Doch unser Rechtssystem kennt selbst für die schlimmsten Verbrecher Hintertüren. Nach 15 Jahren ist theoretisch eine vorzeitige Entlassung möglich – ein Hohn für die Opfer und ihre Angehörigen.
Der Täter versuchte über die Jahre hinweg mit zahlreichen Rechtsmitteln seine Freilassung zu erreichen. Er ging sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Man stelle sich vor: Ein Kindermörder beruft sich auf Menschenrechte! Welche Rechte hatte der kleine Jakob, als er in Todesangst um sein Leben kämpfte?
Ein System, das Täter schützt statt Opfer
Die Tatsache, dass das Landgericht Kassel nun über eine mögliche Haftentlassung entscheiden muss, zeigt die Schwächen unseres Justizsystems auf. Während in anderen Ländern für solche Taten die Todesstrafe oder tatsächlich lebenslange Haft ohne Bewährung verhängt würde, diskutieren wir in Deutschland über psychologische Gutachten und Resozialisierungschancen von Kindermördern.
Es ist bezeichnend für den Zustand unserer Gesellschaft, dass wir mehr Energie darauf verwenden, Tätern eine zweite Chance zu geben, als die Sicherheit unserer Kinder zu gewährleisten. Die aktuelle Kriminalitätsentwicklung in Deutschland zeigt deutlich, wohin uns diese falsch verstandene Milde führt.
Was bleibt, ist die Erinnerung
Jakob von Metzler wäre heute ein erwachsener Mann. Er hätte studiert, eine Familie gegründet, sein Leben gelebt. All das wurde ihm genommen – für eine Million Euro, die der Täter nie bekam. Die Eltern verloren nicht nur ihr Kind, sondern mussten auch noch die Demütigung ertragen, Lösegeld für ihren bereits toten Sohn zu zahlen.
Dass der Mörder nun, nach gut 23 Jahren Haft, seine Freilassung fordert, ist ein weiterer Schlag für die Familie. Sie werden erneut mit dem Verlust konfrontiert, müssen erneut die Details der grausamen Tat in den Medien lesen, erneut um Gerechtigkeit kämpfen.
Die Entscheidung des Landgerichts Kassel wird für August oder September 2025 erwartet. Man kann nur hoffen, dass die Richter den Mut haben, diesem Antrag eine klare Absage zu erteilen. Manche Taten sind so abscheulich, dass sie keine zweite Chance verdienen. Die Ermordung eines unschuldigen Kindes gehört zweifellos dazu.
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