
Zehn Euro vom Staat: Kabinett beschließt Rente ab der Einschulung!

Berlin, Mittwochmorgen: Das Bundeskabinett will an diesem 12. August den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) für die sogenannte Frühstartrente billigen. Künftig soll der Staat für jedes Kind ab dem sechsten Geburtstag zehn Euro im Monat am Kapitalmarkt anlegen – bis zur Volljährigkeit. Angerührt werden darf das Geld erst mit 65.
Was genau geplant ist
Die Eckpunkte hatte das Kabinett bereits Ende vergangenen Jahres abgesegnet, jetzt folgt der Gesetzestext. Anspruch haben alle Kinder und Jugendlichen mit erstem Wohnsitz in Deutschland. Eltern oder Großeltern dürfen zusätzlich bis zu 6840 Euro pro Jahr einzahlen – steuerlich begünstigt sind diese Aufstockungen allerdings nicht.
Der Start ist an den Geburtsjahrgang 2020 gekoppelt, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 rückt jedes Jahr der Jahrgang der dann Sechsjährigen nach. Ältere Kinder gehen bei der staatlichen Förderung leer aus – ein Depot dürfen ihre Eltern trotzdem eröffnen.
- Kostendeckel: maximal ein Prozent laufende Kosten
- Keine Abschluss- und Vertriebskosten bis zum 18. Geburtstag
- Erträge in der Ansparphase steuerfrei, staatliche Zahlungen einkommensteuerfrei
- Auszahlung grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr
Und wenn Eltern nichts tun?
Dann verfällt die Förderung nicht. Das Geld fließe stattdessen in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das die Bundesbank verwalten und breit gestreut am Kapitalmarkt investieren solle. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr könnten die Betroffenen ihr Guthaben in einen eigenen zertifizierten Vertrag übertragen.
Genau an dieser Konstruktion entzündet sich Kritik. Medienberichten zufolge greift die kollektive Lösung erst zwölf Monate nach dem sechsten Geburtstag – ein Jahr, in dem Eltern selbst einen privaten Vertrag abschließen sollen. Der Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Niels Nauhauser, sieht darin ein Einfallstor: Der Gesetzgeber eröffne dem privaten Finanzvertrieb ein „Zeitfenster für Verkaufsgespräche". Zugleich lobten die Verbraucherschützer den Kostendeckel ausdrücklich – er ziehe Konsequenzen aus dem Riester-Debakel.
25.000 Euro – klingt gut, aber wann?
Rechnen wir nach: Aus zwölf Jahren staatlicher Einzahlung ergeben sich 1440 Euro. Nach Berechnungen des Ratgebers „Finanztip" könnten daraus bis zum 18. Geburtstag rund 2200 Euro werden – und bis zum Renteneintritt geschätzte 25.000 Euro.
Ein hübscher Grundstock. Nur: Bis dahin vergehen fast sechs Jahrzehnte. Was 25.000 Euro im Jahr 2085 wert sein werden, weiß heute niemand. Wer die Kaufkraftentwicklung der vergangenen Jahrzehnte betrachtet, ahnt, wie stark Inflation solche Zahlen schrumpfen lassen kann. Zudem müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetz erst noch zustimmen; Details können sich ändern.
Symbolpolitik oder echter Baustein?
Aus Sicht unserer Redaktion ist der Ansatz, Kinder früh an Vermögensaufbau heranzuführen, richtig – die Dosis wirkt jedoch homöopathisch. Zehn Euro im Monat lösen weder die demografische Schieflage der Umlagerente noch die strukturelle Belastung der Beitragszahler. Die Rentenkommission empfiehlt deshalb, die Frühstartrente mit der vorgeschlagenen gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
Entscheidend bleibt, was Familien selbst tun. Wer langfristig für Kinder und Enkel vorsorgt, streut breit – und viele setzen dabei traditionell auf physische Edelmetalle als krisenerprobte Beimischung, die keinem Emittentenrisiko unterliegt.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung der Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Jede Anlageentscheidung erfordert eigene Recherche und liegt in der Verantwortung des Anlegers.

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