
Zwei Jahre U-Haft – und jetzt frei: Paukenschlag im Separatisten-Prozess

Das Oberlandesgericht Dresden hat im Terrorverfahren gegen die sogenannten „Sächsischen Separatisten“ die Haftbefehle gegen drei Angeklagte aufgehoben. Ein vierter kommt gegen eine Kaution frei. Damit ist die Hälfte der acht Angeklagten nach fast zwei Jahren Untersuchungshaft auf freiem Fuß. Der Prozess läuft weiter.
Was die Richter jetzt entschieden haben
Bei zwei Männern sah der 5. Strafsenat den dringenden Tatverdacht nicht mehr im vollen Umfang der ursprünglichen Vorwürfe. Fluchtgefahr erkannte er ebenfalls nicht. Beim dritten Angeklagten hielt das Gericht eine weitere Inhaftierung schlicht für unverhältnismäßig.
Der vierte Beschuldigte bleibt an der kurzen Leine. Sein Haftbefehl ist nur außer Vollzug gesetzt, geknüpft an eine Sicherheitsleistung, die laut MDR 20.000 Euro beträgt. Auch bei ihm sahen die Richter den dringenden Tatverdacht nicht mehr vollständig. Regionalen Medienberichten zufolge gehört der frühere AfD-Lokalpolitiker Kurt Hättasch aus Grimma zu den Freigelassenen.
Schwere Vorwürfe, harte Razzia
Die Vorwürfe wiegen schwer. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft soll es sich um eine rechtsterroristische Gruppe mit 15 bis 20 Mitgliedern handeln, die sich im Februar 2020 gegründet habe. Die Anklage wirft ihr vor, sich auf einen „Tag X“ vorbereitet zu haben, um Teile Sachsens zu erobern, Amtsträger zu töten und ein Staatswesen nach NS-Vorbild zu errichten. Paramilitärisches Training und Häuserkampf sollen dazugehört haben.
Am 5. November 2024 schlugen die Behörden zu: Mehr als 450 Einsatzkräfte nahmen acht Verdächtige fest, in und um Leipzig, in Dresden und in Polen. Medienberichten zufolge wurde Hättasch bei seiner Festnahme durch einen Schuss im Kieferbereich verletzt. Ein Verfahren gegen den Beamten wurde eingestellt, die Ermittler gingen von Notwehr aus. Seit dem 23. Januar 2026 wird in Dresden verhandelt, angesetzt sind knapp 70 Verhandlungstage.
Wie lange darf U-Haft eigentlich dauern?
Hier liegt der eigentliche Sprengstoff. Untersuchungshaft ist keine Strafe. Sie soll nur das Verfahren sichern. Das Grundgesetz und die Strafprozessordnung verlangen deshalb, dass sie verhältnismäßig bleibt, und das wird mit jedem Monat schwerer zu begründen. Zwei Jahre hinter Gittern, ohne Urteil: Das ist für jeden Rechtsstaat eine Belastungsprobe.
Bemerkenswert ist das auch, weil der Senat noch im Dezember 2025 bei der Eröffnung des Hauptverfahrens die Fortdauer der Haft für alle acht Angeklagten angeordnet hatte. Nach zehn Monaten Beweisaufnahme sieht das Gericht die Lage offenbar differenzierter.
AfD jubelt, Innenminister im Visier
Von den Parteien äußerte sich bislang nur die AfD. Sachsens AfD-Fraktionschef Jörg Urban erklärte:
„Es ist gut zu sehen, dass der Rechtsstaat funktioniert und die Haftbefehle, wenn auch sehr spät, aufgehoben wurden.“
Urban ging noch weiter. Der Staatsanwaltschaft sei es bislang nicht gelungen, den Terrorvorwurf zu belegen, es spreche sogar viel dafür, dass es die Gruppe in dieser Form nie gegeben habe. Dem sächsischen CDU-Innenminister Armin Schuster warf er eine öffentliche Vorverurteilung vor. Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke nannte den Prozess eine „Farce“. Die rund zwei Jahre Haft seien „unwiederbringlich verloren“, sagte er mit Blick auf die familiäre Lage von Hättasch.
Kein Freispruch – aber ein deutliches Signal
Eines muss klar bleiben: Die Entscheidung ist kein Urteil über Schuld oder Unschuld. Der Senat hat nur über den aktuellen Stand des dringenden Tatverdachts und die Verhältnismäßigkeit der Haft entschieden. Für alle Angeklagten gilt weiter die Unschuldsvermutung, auch für die vier, die in Haft bleiben.
Trotzdem stellt der Beschluss unbequeme Fragen. Wurde die Anklage womöglich größer gezeichnet, als die Beweise tragen? Haben Politiker zu früh geurteilt? Die Antworten muss das Gericht in Dresden liefern. Bis dahin gilt: Ein Rechtsstaat zeigt seine Stärke nicht in markigen Pressekonferenzen, sondern in sauberen Urteilen.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder.
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