
5-Milliarden-Klage: Haben Visa und Mastercard Händler geschröpft?

Den beiden größten Kartenkonzernen der Welt droht in Großbritannien eine der größten Sammelklagen der britischen Wirtschaftsgeschichte. Die Kanzleien Harcus Parker und Hausfeld haben am Montag beim Londoner Competition Appeal Tribunal, dem britischen Fachgericht für Wettbewerbsrecht, den Antrag auf eine Gruppenklage eingereicht. Der Streitwert soll bei rund fünf Milliarden Pfund liegen, umgerechnet mehr als fünf Milliarden Euro.
Die unsichtbare Gebühr an jeder Kasse
Im Mittelpunkt stehen die sogenannten multilateralen Interbankenentgelte. Visa und Mastercard legen sie fest, die Händler zahlen sie über ihre Bank bei jeder einzelnen Kartenzahlung. Ob Kaffee, Tankfüllung oder Wocheneinkauf: Die Gebühr läuft immer mit.
Der Vorwurf der Kläger wiegt schwer. Weil echter Wettbewerb fehle, seien die Unternehmen den beiden Konzernen praktisch ausgeliefert. Auf Debit-, Kredit- und Prepaidkarten hätten sie deshalb seit Oktober 2020 überhöhte Entgelte bezahlt. Zurückgefordert werden diese Beträge aus sechs Jahren, dazu Zinsen.
Branchenkreise schätzen, dass bis zu eine Million britische Firmen, Vereine und Wohltätigkeitsorganisationen mit weniger als 100 Millionen Pfund Umsatz betroffen sein könnten. Sie würden automatisch einbezogen, sofern sie nicht widersprechen. Pro Betrieb könnten so mehrere Tausend Pfund zusammenkommen. Große Konzerne müssten sich aktiv anschließen, dürften dafür aber auf zweistellige Millionenbeträge hoffen.
Ein Kläger mit langem Atem
Angeführt wird die Klage von Stephen Allen, einem britischen Geschäftsmann und früheren Chef des Reiseanbieters Portman Travel. Er geht bereits seit 2021 mit mehreren Gruppenklagen gegen Visa und Mastercard vor. Bezahlt wird das Verfahren von Bench Walk Advisors. Der Londoner Prozessfinanzierer wurde 2017 gegründet und verdient sein Geld damit, Klagen zu finanzieren.
Gute Aussichten hat Allen durchaus. Nach Angaben der beteiligten Kanzlei hatte dasselbe Gericht schon im Juni 2025 festgestellt, dass die Interbankenentgelte gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Im Februar 2026 kam das Gericht demnach zu dem Ergebnis, dass die Kosten vor allem bei den Händlern hängen geblieben seien und kaum bei den Endkunden. Laut britischen Fachmedien ist die neue Klage nur der jüngste Fall in einer ganzen Lawine ähnlicher Verfahren. Erst Anfang Oktober sei eine Klage über 700 Millionen Pfund im Namen von 126.000 Unternehmen eingereicht worden.
Konzerne schlagen zurück
Visa und Mastercard verteidigen ihr Geschäftsmodell. Ein Sprecher von Mastercard wies die Grundlage der Klage entschieden zurück. Die Entgelte seien wichtig für das britische Zahlungssystem, weil sie schnelle und sichere Zahlungen ermöglichten. Den Vorstoß selbst nannte er „spekulativ“:
„Er ist Ausdruck eines wachsenden Trends opportunistischer, von Geldgebern finanzierter Klagen.“
Mastercard verweist außerdem auf geplante Reformen der britischen Regierung, die solche Sammelklagen eindämmen sollen. Visa erklärte, die Entgelte seien ein zentraler Baustein für ein sicheres digitales Zahlungssystem, von dem Verbraucher, Händler und Banken gleichermaßen profitierten.
Schnell geht hier gar nichts
Mit raschem Geld dürfen die Betriebe allerdings nicht rechnen. Bis zu einem Urteil können Jahre vergehen. Ein Blick in die USA zeigt das deutlich: Dort zahlten die beiden Konzerne im vergangenen Jahr zusammen 167,5 Millionen Dollar, um eine Sammelklage wegen angeblich künstlich hochgehaltener Geldautomatengebühren beizulegen. Eingereicht worden war diese Klage bereits 2011. Auch der britische Fall Merricks gegen Mastercard zog sich fast ein Jahrzehnt hin, bevor er 2024 mit einem Vergleich über 200 Millionen Pfund endete.
Was das für Deutschland bedeutet
In der EU sind die Interbankenentgelte seit 2015 gedeckelt, auf 0,2 Prozent bei Debit- und 0,3 Prozent bei Kreditkarten. Die Grundfrage bleibt trotzdem auch hierzulande: Wer an der Kasse zahlt, finanziert eine Infrastruktur, die praktisch von zwei US-Konzernen beherrscht wird. Jede bargeldlose Zahlung kostet Gebühren, und am Ende tragen Bäcker, Handwerker und Mittelständler diese Kosten.
Der Fall zeigt, warum Bargeld und greifbare Werte für viele Bürger weiterhin unverzichtbar sind. Sie funktionieren ohne Mittelsmann, ohne Netzwerkgebühr und ohne Abhängigkeit von amerikanischen Zahlungsriesen.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachanwalt.
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