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24.08.2026
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Adresspflicht im Netz: Brosius-Gersdorf will Klarnamen fĂĽr alle

Adresspflicht im Netz: Brosius-Gersdorf will Klarnamen fĂĽr alle
Symbolbild: KI-generiert

Die Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf schlägt vor, dass Social-Media-Plattformen künftig Namen und Wohnanschrift ihrer Nutzer bei der Anmeldung erfassen müssen. Das sagte die Juristin in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“, über das am Montag mehrere Medien berichteten. Ihr Ziel: leichter gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorgehen zu können.

Pseudonym ja – aber mit Meldezettel im Hintergrund

Der Vorschlag klingt zunächst moderat. Wer sich registriert habe, dürfe weiterhin unter einem Pseudonym posten, so die Juristin. Doch wer Rechte Dritter verletze, solle enttarnt werden können.

„Dann kann man sich zwar weiterhin auf der Plattform unter einem Pseudonym äußern.“

Werde jedoch gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen „oder Straftaten begeht“, sollten Betroffene laut Brosius-Gersdorf „einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Plattformbetreiber auf Herausgabe des Namens des Rechtsverletzers haben“. Anlass des Interviews war die Frage, wie man wirksamer gegen sogenannten Hass im Netz vorgehen könne.

Wer entscheidet, was eine Verletzung ist?

Genau hier setzt die Kritik an. In den Leserforen etablierter Medien – auch bei der „Zeit“, die den Vorstoß aufgriff – häuften sich binnen Stunden hunderte skeptische Kommentare. Der Tenor: Anonymität sei kein Schlupfloch für Kriminelle, sondern ein Schutzschild für Menschen, die Kritik an Mächtigen üben.

Ein naheliegender Einwand: Namens- und Adressdatenbanken bei überwiegend amerikanischen Konzernen wären ein Datenschatz. Bei einem Datenleck stünde die politische Meinung von Millionen Bürgern mitsamt Anschrift im Netz. Wer einmal seine Adresse hinterlegt hat, kann sie nie wieder zurückholen.

Und die Schwelle ist niedrig: Eine „Persönlichkeitsrechtsverletzung“ ist keine klar umrissene Größe, sondern oft erst nach jahrelangem Rechtsstreit definiert. Wer sich beleidigt fühlt, hätte bereits einen Hebel in der Hand.

Eine Debatte mit Vorgeschichte

Brosius-Gersdorf war im Sommer 2025 als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht gescheitert und zog ihre Bewerbung zurück. Zuvor hatte es teils scharfe, teils erkennbar überzogene Kritik an ihren Positionen gegeben – unter anderem zum Schwangerschaftsabbruch. Im Zuge der Berichterstattung musste laut dem Ausgangsbericht auch das ZDF eine Unterlassungserklärung abgeben, weil im „heute journal“ ein falscher Eindruck über ein kritisches Onlinemedium entstanden sei.

Seither meldet sich die Juristin regelmäßig zu Wort. Medienberichten zufolge plädierte sie bereits im April 2026 in einer Zeitungskolumne für eine modifizierte Klarnamenpflicht; Anfang August 2026 schlug sie zudem eine Reform der Richterwahl und eine „staatsferne“ Behördenaufsicht über neue und soziale Medien vor. Kritischer Berichterstattung warf sie vor, Abgeordnete zu desinformieren und politische Entscheidungsprozesse zu beeinflussen.

Der Kern: Wem gehört die freie Rede?

Auch aus der Politik kommen ähnliche Vorstöße – Bayerns Digitalminister etwa argumentiert, aus der Meinungsfreiheit folge kein Anspruch auf Anonymität. Aus Sicht unserer Redaktion ist das eine gefährliche Verkürzung: Das Grundgesetz schützt die Äußerung, nicht nur den mutigen Bürger mit Namensschild.

Beleidigung, Bedrohung und Verleumdung sind längst strafbar. Was fehlt, ist konsequente Verfolgung – nicht ein Melderegister für 60 Millionen Nutzer. Wer Meinungsfreiheit sichern will, sollte Straftäter verfolgen, statt alle unter Generalverdacht zu registrieren.

Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar; für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.

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