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26.06.2025
14:16 Uhr

AfD-Politikerin muss zahlen: Wenn historische Vergleiche vor Gericht landen

Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das einmal mehr die Frage aufwirft, wie weit die Meinungsfreiheit in Deutschland noch reicht. Die AfD-Politikerin Nicole Jordan wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt – ihr Vergehen? Sie hatte einen Telegram-Post geteilt, der die Corona-Maßnahmen mit der NS-Zeit verglich.

Der Vorfall: Ein geteilter Post mit Folgen

Am 7. April 2022 teilte die 50-jährige Fraktionsvorsitzende der AfD in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte einen Beitrag, der einen Gesundheitspass der Hitlerjugend zeigte. Ihr Kommentar dazu lautete: "Nur mal als Erinnerung an vergangene Zeiten im punkto Impfzwang/Impflicht. Einfach mal drüber nachdenken..." Ein Satz, der ihr nun teuer zu stehen kommt.

Die Staatsanwaltschaft sah darin das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Jordan legte zwar Einspruch gegen den Strafbefehl ein, erschien jedoch nicht zur Verhandlung am Donnerstag. Das Gericht wertete dies als Schuldeingeständnis und verwarf den Einspruch.

Historische Vergleiche: Wo endet die Meinungsfreiheit?

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf. Während der Corona-Pandemie griffen viele Kritiker der Regierungsmaßnahmen zu historischen Vergleichen, um ihre Bedenken auszudrücken. Dass solche Vergleiche geschmacklos sein mögen, steht außer Frage. Doch rechtfertigt dies eine strafrechtliche Verfolgung?

In einer Zeit, in der die Bundesregierung selbst immer wieder vor dem Erstarken rechter Kräfte warnt, mutet es seltsam an, dass ausgerechnet das kritische Hinterfragen staatlicher Zwangsmaßnahmen mit historischen Bezügen unter Strafe gestellt wird.

Die Ironie dabei: Während die Politik ständig mahnt, aus der Geschichte zu lernen, wird das Ziehen historischer Parallelen – selbst wenn sie überzogen sein mögen – kriminalisiert. Man könnte meinen, die Lehren aus der Geschichte dürften nur dann gezogen werden, wenn sie der aktuellen Regierungslinie entsprechen.

Ein Präzedenzfall mit Signalwirkung

Dieses Urteil sendet ein bedenkliches Signal aus. Es zeigt, wie eng der Korridor der erlaubten Meinungsäußerung in Deutschland geworden ist. Kritiker staatlicher Maßnahmen müssen offenbar genau abwägen, welche historischen Bezüge sie herstellen dürfen, ohne sich strafbar zu machen.

Besonders pikant: Die Verurteilung erfolgte, ohne dass die Angeklagte ihre Sicht der Dinge vor Gericht darlegen konnte oder wollte. Ihr Fernbleiben mag taktisch unklug gewesen sein, doch ändert es nichts an der grundsätzlichen Problematik des Falls.

Die größere Perspektive

Dieser Fall reiht sich ein in eine besorgniserregende Entwicklung. Immer häufiger werden kritische Stimmen mit juristischen Mitteln zum Schweigen gebracht. Während die Kriminalität auf deutschen Straßen neue Rekorde erreicht und Messerangriffe zum Alltag gehören, konzentriert sich die Justiz auf die Verfolgung von Meinungsdelikten.

Es drängt sich die Frage auf: Leben wir noch in einem Land, in dem freie Meinungsäußerung möglich ist? Oder bewegen wir uns in Richtung eines Meinungskorridors, der immer enger wird? Die Tatsache, dass eine gewählte Volksvertreterin für das Teilen eines kritischen Posts bestraft wird, sollte jeden nachdenklich stimmen – unabhängig von der politischen Couleur.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob Jordan weitere Rechtsmittel einlegt. Eines steht jedoch fest: Dieser Fall wird die Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland weiter befeuern. In Zeiten, in denen physische Sicherheit durch Gold und Silber wichtiger denn je erscheint, sollte auch die Sicherheit unserer Grundrechte nicht aus dem Blick geraten.

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