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26.09.2025
07:24 Uhr

AfD verliert Rechtsstreit um Berliner Parteizentrale – Räumung erst 2026

Ein Berliner Gericht hat entschieden: Die Alternative für Deutschland muss ihre Bundesgeschäftsstelle in der Hauptstadt räumen – allerdings erst im Herbst 2026. Was auf den ersten Blick wie eine Niederlage aussieht, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Teilerfolg für die Partei, die sich gegen eine sofortige Räumung erfolgreich zur Wehr setzen konnte.

Der Stein des Anstoßes: Eine Wahlparty mit Folgen

Auslöser des juristischen Tauziehens war eine Feier nach der Bundestagswahl am 23. Februar. Die AfD hatte im Innenhof ihres Bürogebäudes in Berlin-Reinickendorf eine Wahlparty veranstaltet – offenbar zum Missfallen der Eigentümergesellschaft. Diese sah darin einen Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen und sprach kurzerhand eine fristlose Kündigung aus.

Doch das Landgericht Berlin folgte dieser Argumentation nur teilweise. Richter Burkhard Niebisch stellte zwar fest, dass die Partei mit ihrer Feierlichkeit gegen Vorgaben verstoßen habe. Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung sei jedoch unverhältnismäßig gewesen. Ein bemerkenswertes Detail, das zeigt, wie selbst bei politisch aufgeladenen Fällen rechtsstaatliche Prinzipien gewahrt bleiben müssen.

Sonderkündigungsrecht greift früher als geplant

Die Mietverträge für die wenig zentral gelegene Immobilie im Norden Berlins laufen eigentlich noch bis Ende 2027. Allerdings existieren Sonderkündigungsrechte, die nun zum Tragen kommen. Statt der sofortigen Räumung, die die Eigentümergesellschaft anstrebte, muss die AfD ihre Zentrale erst im Herbst 2026 verlassen – immerhin mehr als ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen.

„Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht", so die klare Aussage des Gerichts, das damit die Verhältnismäßigkeit wahrte.

Ein Pyrrhussieg für beide Seiten?

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin wirft ein interessantes Licht auf die aktuelle politische Landschaft. Während die Eigentümergesellschaft ihr Ziel einer sofortigen Räumung nicht erreichte, muss die AfD dennoch früher als geplant neue Räumlichkeiten suchen. In Zeiten, in denen Immobilien in Berlin rar und teuer sind, keine leichte Aufgabe.

Bemerkenswert ist auch der Zeitpunkt: Die Räumung soll im Herbst 2026 erfolgen – also mitten in der laufenden Legislaturperiode. Die Partei wird sich rechtzeitig um eine neue Bundesgeschäftsstelle bemühen müssen, was organisatorische Herausforderungen mit sich bringen dürfte.

Berufung als nächster Schritt möglich

Das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist noch nicht gesprochen. Beide Parteien können gegen das Urteil Berufung beim Berliner Kammergericht einlegen. Es bleibt abzuwarten, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Die AfD könnte versuchen, die ursprüngliche Vertragslaufzeit bis Ende 2027 durchzusetzen, während die Eigentümergesellschaft möglicherweise weiterhin auf eine frühere Räumung drängen wird.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie politische Auseinandersetzungen zunehmend auch auf juristischer Ebene ausgetragen werden. Während die einen von legitimen Vertragsrechten sprechen, wittern andere politisch motivierte Schikanen. Die Wahrheit liegt vermutlich irgendwo dazwischen.

Was bedeutet das für die politische Landschaft? In einer Zeit, in der konservative und rechte Parteien europaweit an Einfluss gewinnen – über 25 Prozent der Sitze im EU-Parlament werden mittlerweile von rechtskonservativen Kräften besetzt – sendet dieses Urteil gemischte Signale. Einerseits zeigt es, dass auch unliebsame politische Akteure rechtsstaatlichen Schutz genießen. Andererseits wird deutlich, dass vertragliche Spielräume durchaus genutzt werden, um Druck auszuüben.

Die AfD wird sich nun auf die Suche nach neuen Räumlichkeiten machen müssen – in einem Immobilienmarkt, der politisch aufgeladenen Mietern nicht unbedingt wohlgesonnen ist. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich diese Situation weiterentwickelt und ob sie Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle haben wird.

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Wer ist: Ernst Wolff

Ernst Wolff ist ein renommierter Wirtschaftsjournalist und Autor. Geboren in 1950 in China, in der Stadt Tianjin, zog er schon als Kleinkind mit seiner Familie nach Südkorea und von dort nach Deutsch…
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