
Alarm ohne Belege? Migrantenverbände schlagen AfD-Panik in Magdeburg

Vier Migrantenverbände haben vor einer AfD-geführten Landesregierung in Sachsen-Anhalt gewarnt, sie sprechen von einer „existenziellen Bedrohung“. Auf einer Pressekonferenz forderten sie eine Bund-Länder-Kommission, einen neuen Schutzfonds und leichtere Umzüge für Geflüchtete. Das Problem: Für viele ihrer Behauptungen gibt es bislang keine harten Belege.
Bemerkenswert ist schon der Zeitpunkt. Eine AfD-Regierung gibt es noch nicht. Medienberichten zufolge will sich Spitzenkandidat Ulrich Siegmund im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen. Im ersten Wahlgang fehlen ihm mindestens drei Stimmen, die vom BSW kommen könnten. Die Verbände verlangen also Geld und neue Gremien für eine Lage, die noch gar nicht eingetreten ist.
„Jeden Tag ein Angriff“ – aber wo steht das?
Karen Taylor von der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) sprach von „jedem Tag einem Angriff seit den Wahlen“ und einem Plus von mehr als 50 Prozent. Das klingt dramatisch. Aus einer Polizeistatistik stammt die Zahl allerdings nicht.
Mika Kaiyama vom Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) erklärte laut Bericht, die Daten würden von den Fachberatungsstellen selbst dokumentiert. Das Bundeskriminalamt veröffentlicht unterjährig grundsätzlich keine Zahlen zu rassistisch motivierten Straftaten. Und das LKA Sachsen-Anhalt verweist darauf, dass eine abschließende Auswertung erst nach den Ermittlungen möglich sei. Eine polizeiliche Bestätigung für den behaupteten Anstieg gibt es damit nicht.
Die Härtefälle gibt es längst
Viele Familien dächten ans Wegziehen, Geflüchtete hätten diese Wahl aber oft nicht, sagte Taylor. Pauschal stimmt das nicht. Die Residenzpflicht endet in der Regel nach drei Monaten. Die Wohnsitzauflage gilt zwar drei Jahre, entfällt aber unter Umständen bei Arbeit, Ausbildung, Studium oder gesichertem Lebensunterhalt. Eine Härtefallregelung existiert ebenfalls.
Die Verbände möchten nun auch „strukturelle Gefährdungen“ als Härtefall anerkannt sehen, also ohne individuellen Nachweis. Nach welchen Kriterien das funktionieren soll? Darauf bleiben sie die Antwort schuldig. Aus Sicht unserer Redaktion würde ein solcher Gummiparagraf genau das aushebeln, wofür die Wohnsitzauflage geschaffen wurde: die faire Verteilung der Lasten auf die Kommunen.
Neue Kommission, neues Geld – das alte Muster
Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Gerichte gibt es bereits. Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus auch. Mit „Demokratie leben!“ fließen seit Jahren Steuermillionen in die Szene der Präventionsträger. Warum es zusätzlich eine neue Kommission brauchen soll, haben die Verbände dem Bericht zufolge nicht begründet.
Nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sinken die Mittel für Demokratiebildung und Extremismusprävention von rund 204 auf 170 Millionen Euro. Welche Träger das trifft, ist offen. Konkrete Zahlen zu drohenden Stellenverlusten oder Beratungslücken legen die Verbände nicht vor. Wer nach mehr Geld ruft, sollte zuerst sagen, wofür.
Was die AfD überhaupt umsetzen könnte
Ein Anknüpfungspunkt existiert: Das Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt enthält zahlreiche Vorhaben zur Migration. Rund zwei Drittel der mehr als 50 Forderungen wären laut der Analyse rechtlich nicht umsetzbar, weil dem Land die Zuständigkeit fehlt oder höheres Recht entgegensteht. Spielräume hätte eine Landesregierung dagegen bei Abschiebungen und manchen aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen. Für viele Bürger dürfte genau das kein Schreckensszenario sein, sondern schlicht der Vollzug geltenden Rechts.
Verbot statt Argument?
Taylor verlangt außerdem ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Darüber kann kein Land allein entscheiden, zuständig ist allein das Bundesverfassungsgericht, und die Hürden sind hoch. Die Forderung richtet sich gegen eine Partei, die bei der Landtagswahl 43,8 Prozent holte. Fast jeder zweite Wähler hat also so abgestimmt.
Fazit: Der Rechtsstaat gilt fĂĽr alle
Bedrohungserfahrungen sind ernst zu nehmen, jeder Angriff ist einer zu viel. Auch eine AfD-geführte Regierung wäre an das Grundgesetz gebunden, und Gerichte könnten rechtswidrige Vorhaben stoppen. Neue Kommissionen, Fonds und Sonderregeln lassen sich nur mit belegten Schutzlücken rechtfertigen. Bloße Alarmrufe reichen dafür nicht. Das Ergebnis einer demokratischen Wahl ist jedenfalls kein Notstand.
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