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Barrikaden vor dem Tribunal: Tusk-Lager stürzt Polens Gerichtsspitze!

Barrikaden vor dem Tribunal: Tusk-Lager stürzt Polens Gerichtsspitze!
Symbolbild: KI-generiert

Warschau, Freitagabend: Polizisten riegeln das Verfassungsgericht ab, Absperrgitter werden aufgebaut, Demonstranten drängen gegen den Zaun. Stunden davor waren Gerichtspräsident Bogdan Święczkowski und sein Stellvertreter Bartłomiej Sochański für einen Monat von ihren Dienstgeschäften ausgeschlossen worden. Der monatelange Machtkampf zwischen Premier Donald Tusk und dem konservativen Lager hat damit eine neue Eskalationsstufe erreicht.

Ein Gericht, zwei Präsidenten

Angeordnet hat die Suspendierung nach Angaben der Nachrichtenagentur PAP die Richterin Anna Korwin-Piotrowska. Sie gilt als dienstälteste Richterin und beansprucht nun selbst die Leitung des Gerichts. Polnischen Medienberichten zufolge verschwanden die Profile der beiden Abgesetzten kurz darauf von der Website des Tribunals.

Das Gericht schlug in den sozialen Medien zurück. Die Website sei „illegal übernommen“ worden, Korwin-Piotrowska spreche nicht im Namen des Tribunals, und wer sich an diesen Vorgängen beteilige, „begeht das Verbrechen eines Staatsstreichs“. Die Regierung will Berichten zufolge sogar strafrechtlich gegen Święczkowski und Sochański vorgehen.

Wie es so weit kommen konnte

Der Streit reicht weit zurück. Im März ließ das Regierungslager im Parlament gleich sechs Verfassungsrichter auf einmal wählen. Die Opposition wirft Tusk vor, freie Stellen zuvor über Monate absichtlich nicht nachbesetzt zu haben, um das Gericht lahmzulegen. Zwei Kandidaten der Opposition seien im Parlament blockiert worden.

Staatspräsident Karol Nawrocki, ein Verbündeter der PiS, verweigert mehreren der Gewählten bis heute den Amtseid. Gerichtschef Święczkowski hat sie deshalb nicht arbeiten lassen. Schon Mitte Oktober kam es vor dem Gebäude zu Rangeleien und Polizeieinsätzen.

Die Vorgeschichte der PiS

Ganz ohne Vorgeschichte ist das alles nicht. Nach ihrem Wahlsieg 2015 ignorierte die damalige PiS-Mehrheit drei Richterernennungen der Vorgängerregierung und setzte eigene Kandidaten ein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stufte das 2021 als rechtswidrig ein. Tusk beruft sich darauf. Aber rechtfertigt ein altes Unrecht, dass man jetzt selbst Gerichtspräsidenten per Anordnung absetzt?

„Polizeistaat“ gegen „Rechtsstaatlichkeit“

Nach Polizeiangaben wurden am Abend drei Personen festgenommen, die ins Gerichtsgebäude gelangen wollten. Eine Gruppe habe versucht, den Zaun zu „durchbrechen“. Die Warschauer Polizei bestreitet Berichten zufolge, dass Beamte das Gebäude betreten hätten.

Tusk verteidigte das Vorgehen als Pflicht. Nach Jahren der Willkür unter der PiS sei ein schwieriger, manchmal schmerzhafter Prozess nötig, der entschlossenes Handeln verlange:

„Es gibt keinen anderen Weg.“

PiS-Chef Jarosław Kaczyński sieht das ganz anders. Von nun an werde Polen zu einem Polizeistaat, schrieb er. Von dort führe ein direkter Weg zum Autoritarismus und schließlich zum Totalitarismus. Ex-Premier Mateusz Morawiecki eilte Medienberichten zufolge zum Gericht und sprach von „belarussischen Methoden“. Nawrocki brach eine Reise in den Senegal ab: In einer solchen Lage müsse der Präsident im Land sein.

Und Brüssel schaut weg?

Hier liegt der eigentliche Sprengstoff. Jahrelang hat die EU-Kommission die PiS-Regierung im Namen der Rechtsstaatlichkeit unter Druck gesetzt, mit Verfahren und eingefrorenen Milliarden. Jetzt sperrt eine Regierung, die als Liebling Brüssels gilt, das höchste Gericht ihres Landes hinter Gitter ab. Beobachter fragen sich, ob man in Brüssel und Berlin mit derselben Strenge hinschauen wird. Wenn nicht, wäre „Rechtsstaatlichkeit“ wohl eher eine Frage des Parteibuchs.

Für Deutschland ist das keine ferne Randnotiz. Polen ist einer der wichtigsten Handelspartner, ein Frontstaat der NATO und ein Schwergewicht in der EU. Eine Staatskrise in Warschau trifft deshalb ganz Europa, und davon gibt es auf dem Kontinent ohnehin schon genug. Auf dem Spiel steht die Glaubwürdigkeit der Justiz selbst. Ein Verfassungsgericht, dessen Spitze per Anordnung ausgetauscht wird und das unter Polizeischutz tagt, verliert sein Vertrauen. Und das holt man nur schwer zurück.

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