
Berliner Nabu verteidigt Streusalz-Klage: Verdoppelte Rettungseinsätze sind für den Verband „relativ normal"

Während Berliner Bürger auf spiegelglatten Gehwegen stürzen und die Feuerwehr unter einer beispiellosen Einsatzflut ächzt, erklärt der Naturschutzbund die Lage für völlig gewöhnlich. Die Realitätsverweigerung einer staatlich alimentierten Organisation erreicht damit einen neuen Tiefpunkt.
Der Nabu und seine bemerkenswerte Wahrnehmung der Wirklichkeit
Der Berliner Landesverband des Naturschutzbundes (Nabu) hat sein juristisches Vorgehen gegen den Einsatz von Streusalz in der Hauptstadt mit einer Argumentation verteidigt, die an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist. Rainer Altenkamp, Vorstand des Berliner Landesverbandes, bezeichnete den aktuellen Winter beim rbb als „eigentlich relativ normal" – weder bei den Temperaturen noch bei Schnee und Glätte sei etwas Außergewöhnliches zu verzeichnen.
Diese Einschätzung steht in krassem Widerspruch zu den nüchternen Zahlen der Berliner Feuerwehr. Allein in der letzten Januarwoche verzeichneten die Rettungskräfte rund 3.000 Einsätze aufgrund sturzbedingter Unfälle. Im Vorjahreszeitraum waren es lediglich etwa 1.400 vergleichbare Einsätze – die Fallzahl hat sich also mehr als verdoppelt. Doch für den Nabu ist das offenbar Normalität.
Gerichtsentscheidung auf Betreiben des Naturschutzbundes
Hintergrund der aktuellen Debatte ist eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom vergangenen Mittwoch. Das Gericht kippte eine Sonderregelung der Senatsumweltverwaltung, die den Einsatz von Tausalz bis Mitte Februar erlaubt hatte. Diese Allgemeinverfügung sei rechtlich nicht haltbar gewesen – geklagt hatte der Nabu. Normalerweise ist das Streuen von Salz in Berlin verboten.
Altenkamp zeigte sich von der Entscheidung erwartungsgemäß begeistert und erklärte, ein Verbot sei nur glaubwürdig, wenn es auch eingehalten werde. „Ein Streusalz-Verbot macht nur dann Sinn, wenn es im Winter auch eingehalten wird", so der Nabu-Funktionär. Eine bemerkenswerte Aussage, die man durchaus auch auf andere Bereiche der deutschen Politik anwenden könnte – etwa auf das Asyl- und Aufenthaltsrecht, das bei Millionen von Zuwanderern ebenfalls konsequent eingehalten werden müsste.
Sand und Granulat als vermeintliche Wundermittel
Nach Ansicht des Nabu lasse sich die Glätte problemlos mit Sand oder Granulat bekämpfen. „Man muss es nur tun", erklärte Altenkamp lapidar. Streusalz halte er dagegen für falsch und schädlich: „Streusalz löst weder das Problem, noch hilft es an der Stelle – aber es schadet ganz enorm." Bei sehr niedrigen Temperaturen könne Salz sogar gefährlich sein, weil angetaute Flächen später zu glattem Eis gefrieren würden.
Diese Argumentation entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Jahrzehntelang wurde Streusalz erfolgreich eingesetzt, um Straßen und Gehwege sicher begehbar zu machen. Doch nun soll plötzlich Sand die Lösung aller Probleme sein? Wer jemals versucht hat, auf einer vereisten Fläche mit Sand für Sicherheit zu sorgen, weiß, dass dies bestenfalls eine Notlösung darstellt.
Die Verantwortung wird elegant abgeschoben
Besonders bemerkenswert ist die Art und Weise, wie der Nabu die Verantwortung für die chaotische Situation von sich weist. Statt über die „vermeintliche Wunderwaffe Streusalz" zu streiten, sollten Senat und Bezirke lieber zusehen, dass sie den Räumdienst auf öffentlichen Flächen in den Griff bekommen, forderte Altenkamp. Außerdem müsse die Räumpflicht der Grundstücksbesitzer wirksam durchgesetzt werden.
„Ein Grundstücksbesitzer, der den Gehweg vor seinem Haus nicht räumt, hätte es auch mit Streusalz nicht getan."
Diese Aussage offenbart ein erschreckendes Maß an Realitätsferne. Die Berliner Bezirke sind seit Jahren chronisch unterfinanziert, die Grünflächenämter und der Straßenräumdienst wurden systematisch kaputtgespart. Gleichzeitig verbietet man den Bürgern das effektivste Mittel gegen Glätte und wundert sich dann, dass die Situation eskaliert.
Das Verbandsklagerecht als Instrument der Bevormundung
Der Fall wirft einmal mehr die Frage auf, ob das Verbandsklagerecht in seiner jetzigen Form noch zeitgemäß ist. Organisationen wie der Nabu oder die Deutsche Umwelthilfe haben damit ein Werkzeug erhalten, mit dem sie die Justiz nach Belieben für ihre ideologischen Ziele instrumentalisieren können. Die Frage, wie Schnee geräumt werden muss, ist eigentlich keine juristische, sondern eine praktische Frage des gesunden Menschenverstandes.
Besonders pikant wird die Angelegenheit, wenn man bedenkt, dass diese Verbände zu erheblichen Teilen aus Steuergeldern finanziert werden. Der Bürger zahlt also dafür, dass Organisationen gegen seine eigenen Interessen klagen und ihm das Leben schwer machen. Ein System, das in einem funktionierenden Rechtsstaat eigentlich undenkbar sein sollte.
Die Doppelmoral der Umweltschützer
Die Scheinheiligkeit des Nabu zeigt sich auch in anderen Bereichen. Während man wegen ein paar Gramm Streusalz vor Gericht zieht, schweigt man beharrlich zu den massiven Waldrodungen für Windkraftanlagen. Tausende Bäume werden für die sogenannte Energiewende gefällt – doch das stört die selbsternannten Naturschützer offenbar nicht im Geringsten.
Auch die LNG-Terminals, die unter Umgehung sämtlicher Umweltauflagen in Rekordzeit errichtet wurden, haben keinen nennenswerten Widerstand des Nabu hervorgerufen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es dem Verband weniger um echten Naturschutz geht als vielmehr um politische Einflussnahme und – nicht zu vergessen – um die Generierung von Spendengeldern durch medienwirksame Aktionen.
Die Leidtragenden sind die Bürger
Am Ende sind es wie immer die einfachen Bürger, die unter den Folgen dieser ideologisch motivierten Politik leiden. Ältere Menschen trauen sich nicht mehr aus dem Haus, Berufstätige riskieren auf dem Weg zur Arbeit Knochenbrüche, und die Rettungskräfte arbeiten am Limit. Doch für den Nabu ist das alles „relativ normal".
Diese Entwicklung ist symptomatisch für den Zustand unseres Landes. Während sich selbsternannte Experten und staatlich alimentierte Verbände in ideologischen Grabenkämpfen ergehen, bleibt die praktische Vernunft auf der Strecke. Deutschland braucht dringend eine Politik, die wieder die Interessen der Bürger in den Mittelpunkt stellt – und nicht die Befindlichkeiten von NGOs, die längst den Bezug zur Realität verloren haben.
Es bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz hier endlich für Ordnung sorgt und das Verbandsklagerecht auf den Prüfstand stellt. Denn eines ist klar: Ein Staat, der es zulässt, dass seine Bürger im Winter auf vereisten Gehwegen stürzen, weil ein Naturschutzverband das Streusalz verbieten lässt, hat seine Prioritäten gründlich falsch gesetzt.
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