
Beweislast umgekehrt: Zoll soll Vermögen ohne Urteil kassieren

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will den Zoll zur schärfsten Waffe gegen Geldwäsche machen. Ein Gesetzentwurf mit dem sperrigen Namen „Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz“ soll es Beamten künftig erlauben, Vermögenswerte unklarer Herkunft vorläufig sicherzustellen – ohne Strafurteil, außerhalb des Strafverfahrens. Medienberichten zufolge sollte der Entwurf in dieser Woche das Bundeskabinett passieren, gelten soll er ab dem kommenden Jahr.
„Dann sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg“
Klingbeil selbst hat die Marschrichtung gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio drastisch formuliert. Wer nicht nachweisen könne, dass er seine Werte legal erworben habe, dem drohe der Zugriff:
„Dann sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg.“
Man verschärfe die Gangart, sagte der SPD-Politiker, der Zoll werde moderner und schlagkräftiger. Der Leiter des Zollkriminalamts, Tino Igelmann, erklärte demnach, man setze künftig dort an, wo es der organisierten Kriminalität am meisten wehtue – beim Vermögen.
Nachweispflicht kehrt sich um
Der Kern ist ein Systemwechsel. Bislang muss der Staat beweisen, dass Geld aus einer Straftat stammt. Künftig soll der Betroffene die Zollverwaltung davon überzeugen, dass er sein Auto, seine Uhr oder seine Immobilie rechtmäßig erworben hat. Gelingt das, wird freigegeben. Gelingt es nicht, landet der Wert laut Bericht in der Staatskasse.
Im Fokus stünden laut Zollkriminalamt Vermögenswerte ab rund 100.000 Euro aus dem Umfeld krimineller Gruppierungen; Privatpersonen seien „nicht unbedingt“ Ziel. Parallel arbeitet der Bundesrat am größeren Hebel: Auf Initiative des Landes Berlin liegt seit Mai ein Entwurf im Bundestag, der bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a StGB eine gesetzliche Vermutung einführen will – bei grobem Missverhältnis zwischen Lebensstil und legalen Einkünften.
Anwaltschaft schlägt Alarm
Dass der Staat kriminelle Clanstrukturen härter treffen will, findet auch bei Bürgern breite Zustimmung. Doch Juristen warnen: Berichten zufolge übten Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein deutliche Kritik an der Machtfülle für die Zollbehörden. Die Sorge: Wenn eine Verwaltungsbehörde ohne Richterspruch zugreifen darf, gerät die Unschuldsvermutung unter Druck.
Und die Erfahrung lehrt, dass Instrumente selten dort bleiben, wo sie versprochen wurden. Aus Sicht unserer Redaktion ist die entscheidende Frage nicht, ob Drogenbosse ihre Luxuskarossen behalten dürfen – sondern ob der Handwerker mit Erbschaft, der Landwirt mit Barreserven oder der Sparer mit alten Goldmünzen künftig Belege für Jahrzehnte zurück vorlegen muss.
Nur die kleinen Fische?
Ausgerechnet aus dem linken Lager kommt Skepsis: Die Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck nannte den Entwurf laut Bericht keinen großen Wurf, weil Steuerbetrug ausgeklammert bleibe – am Ende würden nur die kleinen Fische gefangen. Auch die Bürgerbewegung Finanzwende zweifelt demnach, ob juristisch gut beratene Großtäter überhaupt erreicht werden.
Bleibt der bittere Beigeschmack: Ein Staat, der Milliarden über Cum-Ex verlor, verlagert die Beweislast auf den Bürger. Wer Vermögen hält, sollte Kaufbelege, Rechnungen und Erbnachweise sorgfältig aufbewahren – das gilt für Immobilien ebenso wie für physisches Gold und Silber, die als krisenfeste Beimischung eines breit gestreuten Vermögens weiterhin ihren Platz haben.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt weder eine Rechts- oder Steuerberatung noch eine Anlageberatung oder Kaufempfehlung dar. Jeder Leser ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigene Recherchen anstellen.
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