
BGH-Urteil zu Impfschäden: Astrazeneca muss endlich Farbe bekennen
Es ist ein Urteil, das aufhorchen lässt – und das längst überfällig war. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem wegweisenden Beschluss die Rechte von Impfgeschädigten gestärkt und den Pharmariesen Astrazeneca unter erheblichen Druck gesetzt. Eine Zahnärztin aus Rheinland-Pfalz, die nach ihrer Corona-Impfung im März 2021 einen schweren Hörsturz erlitt und seither auf einem Ohr taub ist, darf nun leichter an Informationen des Herstellers gelangen. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte ihre Klage zuvor abgewiesen – zu Unrecht, wie sich nun herausstellt.
Ein Hörsturz, der ein Leben veränderte
Die Klägerin Pia Aksoy war zum Zeitpunkt der Impfung 40 Jahre alt. Drei Tage nach der Verabreichung des Astrazeneca-Vakzins Vaxzevria traf sie der Schlag – ein Hörsturz raubte ihr das Gehör auf einem Ohr. Unwiderruflich. Was folgte, war ein zermürbender Rechtsstreit gegen einen milliardenschweren Pharmakonzern, der sich hinter Studien und Zulassungsbehörden verschanzte. Das Oberlandesgericht Koblenz wies ihre Klage ab, doch der BGH stellte nun unmissverständlich fest: Dabei seien Rechtsfehler gemacht worden. Weder der Auskunftsanspruch noch der Schadenersatzanspruch hätten mit der bisherigen Begründung verneint werden dürfen.
Die Hürden für Geschädigte waren skandalös hoch
Was der BGH im Kern monierte, offenbart ein systemisches Problem: Die Vorinstanz hatte die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch viel zu streng definiert. Es genüge bereits, so die Karlsruher Richter, dass ein Impfschaden plausibel erscheine. Privatpersonen könnten schließlich kaum wissen, ob das Risiko einer Impfung deren Nutzen übersteige oder ob der Impfstoff nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft gekennzeichnet gewesen sei. Genau deshalb existiere das gesetzliche Recht auf Auskunft – damit Betroffene überhaupt erst in die Lage versetzt werden, mögliche Schadenersatzansprüche zu prüfen.
Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Während der Pandemie wurde den Bürgern von Politik und Medien geradezu eingehämmert, sich impfen zu lassen. Wer zögerte, wurde als „Schwurbler" diffamiert. Und jene, die tatsächlich gesundheitliche Schäden davontrugen? Die wurden jahrelang von Gerichten abgeblockt, weil die juristischen Hürden praktisch unüberwindbar waren.
Astrazeneca gibt sich unbeeindruckt
Die Reaktion des Pharmakonzerns fiel erwartungsgemäß kühl aus. Die Sicherheit der Patienten habe „höchste Priorität", ließ Astrazeneca verlauten. Auf Basis klinischer Studien und sogenannter Real-World-Daten sei für den Impfstoff „durchgängig ein akzeptables Sicherheitsprofil gezeigt" worden. Man sei „außerordentlich stolz" auf die Rolle des Vakzins bei der Beendigung der Pandemie. Bemerkenswert ist dabei, dass Astrazeneca den Impfstoff Vaxzevria bereits im Frühjahr 2024 – angeblich aus wirtschaftlichen Gründen – vom Markt genommen hatte. Zuvor hatte die Ständige Impfkommission den Impfstoff ab April 2021 nur noch für Menschen über 60 empfohlen, nachdem vereinzelt schwere Thrombosen aufgetreten waren.
Ein „bahnbrechendes Urteil" – mit Signalwirkung
Der Anwalt der Klägerin sprach von einem „bahnbrechenden Urteil". Schwer Impfgeschädigte erhielten nun einen unbegrenzten Auskunftsanspruch gegenüber dem Hersteller sowie das Recht auf rechtliches Gehör. Aksoy selbst äußerte die Hoffnung auf Transparenz und darauf, dass der Pharmakonzern zur Verantwortung gezogen werde. Es solle „eine Anerkennung der Realität erfolgen", sagte sie nach der Urteilsverkündung.
Und genau hier liegt der Kern des Problems. Während der gesamten Pandemie wurde eine offene Debatte über Impfrisiken systematisch unterdrückt. Wer Nebenwirkungen thematisierte, wurde mundtot gemacht. Kritische Wissenschaftler wurden an den Rand gedrängt. Die Politik – allen voran die damalige Bundesregierung – setzte auf maximalen Impfdruck, ohne sich ernsthaft mit den Konsequenzen für jene auseinanderzusetzen, die durch die Impfung zu Schaden kamen. Dieses BGH-Urteil ist ein spätes, aber wichtiges Signal: Der Rechtsstaat funktioniert noch – zumindest in Karlsruhe.
Was bedeutet das für andere Betroffene?
Das Verfahren wird nun an das Oberlandesgericht Koblenz zurückverwiesen, das unter Berücksichtigung der BGH-Vorgaben neu verhandeln muss. Die Entscheidung dürfte jedoch weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung entfalten. Tausende Menschen in Deutschland berichten von gesundheitlichen Problemen nach ihrer Corona-Impfung – von Thrombosen über Herzmuskelentzündungen bis hin zu neurologischen Störungen. Viele von ihnen fühlen sich von der Politik im Stich gelassen, ihre Leiden werden bagatellisiert oder schlicht ignoriert.
Es wäre an der Zeit, dass sich auch die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz diesem Thema mit der gebotenen Ernsthaftigkeit widmet. Denn eines steht fest: Wer seinen Bürgern eine Impfung nahelegt – und das geschah während der Pandemie mit erheblichem gesellschaftlichem Druck –, der trägt auch eine moralische Verantwortung für diejenigen, die dabei zu Schaden kommen. Ein funktionierender Rechtsstaat muss sicherstellen, dass Geschädigte nicht jahrelang gegen Windmühlen kämpfen müssen, während Pharmakonzerne Milliarden verdienen und sich hinter juristischen Spitzfindigkeiten verstecken.
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