
Bundesgerichtshof bestätigt: Ukraine steckt hinter Nord-Stream-Sabotage

Was viele bereits vermuteten, erhält nun höchstrichterliche Bestätigung: Die verheerenden Explosionen an den Nord-Stream-Pipelines im Herbst 2022 erfolgten nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs "höchstwahrscheinlich in fremdstaatlichem Auftrag" – und dieser Staat ist die Ukraine. Ein Paukenschlag, der die ohnehin angespannten Beziehungen zwischen Berlin und Kiew auf eine harte Probe stellen dürfte.
Der BGH spricht Klartext
In einem nun veröffentlichten Beschluss äußert sich das oberste deutsche Strafgericht erstmals unmissverständlich zu den Hintergründen jener Sabotageakte, die Deutschland seiner wichtigsten Gasversorgungsroute beraubten. Zwar vermeidet das Gericht die direkte Nennung des Landes, doch der Zusammenhang ist eindeutig: Es geht um die Ukraine. Der ukrainische Staatsbürger Serhij K., ein ehemaliges Mitglied einer Spezialeinheit der ukrainischen Armee, bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Seine Haftbeschwerde wurde abgewiesen.
Die Verteidigung hatte einen bemerkenswerten Schachzug versucht: Man argumentierte, es habe sich um eine legitime militärische Aktion im Rahmen des Krieges gegen Russland gehandelt. Die Pipelines hätten schließlich der Finanzierung des russischen Angriffskrieges gedient – die Täter seien daher durch sogenannte funktionelle Immunität geschützt.
Gericht weist Immunität zurück
Der BGH ließ diese Argumentation nicht gelten. Die Richter stellten unmissverständlich klar: Die Nord-Stream-Leitungen dienten vorrangig zivilen Zwecken, namentlich der Gasversorgung Deutschlands. Sie waren kein legitimes militärisches Ziel. Zudem handelte es sich nach Einschätzung des Gerichts um eine geheimdienstlich gesteuerte Operation. Serhij K. sei nicht als Kombattant erkennbar gewesen – eine Immunität könne unter diesen Umständen schlicht nicht greifen.
Die Bundesrepublik sei in ihrer Souveränität berührt, da die Pipelines auf deutschem Hoheitsgebiet endeten.
Diese Feststellung wiegt schwer. Sie bedeutet nichts weniger, als dass ein vermeintlich verbündeter Staat einen Sabotageakt auf deutschem Territorium in Auftrag gegeben haben soll. Man stelle sich vor, welche diplomatischen Verwerfungen ein solcher Vorgang unter normalen Umständen auslösen würde.
Die unbequemen Fragen
Doch wo bleibt der Aufschrei? Wo bleiben die Konsequenzen? Deutschland hat der Ukraine seit Kriegsbeginn Milliarden an Unterstützung zukommen lassen – militärisch, finanziell, humanitär. Und nun steht im Raum, dass eben jenes Land einen Anschlag auf kritische deutsche Infrastruktur verübt haben soll. Die Explosionen nahe der dänischen Ostseeinsel Bornholm im September 2022 hatten weltweit für Aufsehen gesorgt und Deutschland in eine beispiellose Energiekrise gestürzt.
Der Beschluss des BGH könnte richtungsweisend für ein mögliches Gerichtsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg sein. Dort müsste sich Serhij K. verantworten, sofern es zu einer Anklage kommt. Die Ermittlungen dauern derweil an.
Ein Vertrauensbruch mit Ansage?
Für viele kritische Beobachter kommt diese Entwicklung wenig überraschend. Bereits kurz nach den Anschlägen kursierten Berichte über eine mögliche ukrainische Beteiligung – Berichte, die von der damaligen Bundesregierung unter Olaf Scholz auffällig zurückhaltend kommentiert wurden. Man wollte den wichtigen Partner im Kampf gegen Russland offenbar nicht verprellen. Doch die Wahrheit lässt sich auf Dauer nicht unterdrücken.
Es bleibt abzuwarten, wie die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz mit diesen brisanten Erkenntnissen umgehen wird. Eines steht fest: Die deutsche Außenpolitik steht vor einem Dilemma. Einerseits die Solidarität mit einem angegriffenen Land, andererseits die Pflicht, die eigenen Interessen und die Souveränität des eigenen Territoriums zu schützen. Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf zu erfahren, wer für die Zerstörung ihrer Energieversorgung verantwortlich ist – und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.
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