
Bundestag hebt Immunität zweier AfD-Abgeordneter auf – Ermittlungen können beginnen
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend die parlamentarische Immunität der beiden AfD-Abgeordneten Stephan Brandner und Matthias Moosdorf aufgehoben. Mit diesem Beschluss ebnet das Parlament den Weg für strafrechtliche Ermittlungen gegen die beiden Politiker. Die Entscheidung fiel mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und Linken, während sich die AfD-Fraktion der Stimme enthielt.
Die Vorwürfe im Detail
Im Fall des stellvertretenden AfD-Vorsitzenden Stephan Brandner geht es um den Vorwurf der Beleidigung. Er soll eine Journalistin des Nachrichtenmagazins "Spiegel" als "Faschistin" bezeichnet haben. Die Staatsanwaltschaft Gera, Brandners Heimatstadt, hat bereits Ermittlungen wegen Beleidigung eingeleitet. Der Rechtsstreit zwischen Brandner und der betroffenen Journalistin zieht sich bereits seit über einem Jahr hin.
Brandner selbst weist die Vorwürfe entschieden zurück. Bereits vor etwa einem Jahr erklärte er: "Um in den von mir verwendeten Begriff auch nur ansatzweise Rechtswidriges hereininterpretieren zu wollen, fehlt mir die Phantasie." Diese Aussage zeigt, dass der AfD-Politiker offenbar keine strafrechtliche Relevanz in seiner Wortwahl sieht.
Noch schwerwiegender erscheinen die Vorwürfe gegen den AfD-Außenpolitiker Matthias Moosdorf. Ihm wird vorgeworfen, vor etwa zweieinhalb Jahren in einem Nebenraum des Reichstagsgebäudes den Hitlergruß gezeigt zu haben. Ein solches Verhalten würde nicht nur gegen die Würde des Parlaments verstoßen, sondern könnte auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Bedeutung der parlamentarischen Immunität
Die parlamentarische Immunität ist ein wichtiges Privileg, das Abgeordnete vor willkürlicher Strafverfolgung schützen soll. Sie geht auf eine Regelung aus dem Jahr 1849 zurück und soll die freie Ausübung des Mandats gewährleisten. Allerdings kann diese Immunität vom Bundestag aufgehoben werden, wenn konkrete Verdachtsmomente für strafbare Handlungen vorliegen.
Die Aufhebung der Immunität bedeutet nicht automatisch eine Vorverurteilung der betroffenen Abgeordneten. Sie ermöglicht lediglich den zuständigen Staatsanwaltschaften, ihre Ermittlungen aufzunehmen und gegebenenfalls Anklage zu erheben. Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich auch für Brandner und Moosdorf.
Politische Dimension des Vorgangs
Die Tatsache, dass sich die AfD-Fraktion bei der Abstimmung enthielt, wirft Fragen auf. Üblicherweise stimmen Fraktionen gegen die Aufhebung der Immunität ihrer eigenen Mitglieder. Die Enthaltung könnte als Signal verstanden werden, dass die AfD-Führung möglicherweise selbst Zweifel an der Unschuld ihrer Kollegen hegt oder sich zumindest nicht vollständig hinter sie stellen möchte.
Dieser Vorgang reiht sich ein in eine Serie von Kontroversen um AfD-Politiker. Die Partei, die sich selbst als Alternative zum etablierten Politikbetrieb präsentiert, sieht sich immer wieder mit Vorwürfen konfrontiert, die von verbalen Entgleisungen bis hin zu extremistischen Gesten reichen.
Ausblick auf die weiteren Entwicklungen
Nun liegt es an den zuständigen Staatsanwaltschaften, die Ermittlungen voranzutreiben. Im Fall Brandner wird die Staatsanwaltschaft Gera prüfen müssen, ob die Bezeichnung "Faschistin" tatsächlich den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Bei Moosdorf steht die Frage im Raum, ob sich der Vorwurf des Hitlergrußes erhärten lässt und welche Zeugen möglicherweise zur Verfügung stehen.
Die Aufhebung der Immunität zweier AfD-Abgeordneter an einem Tag ist durchaus bemerkenswert. Sie zeigt, dass der Bundestag gewillt ist, auch bei eigenen Mitgliedern konsequent zu handeln, wenn der Verdacht strafbarer Handlungen im Raum steht. Gleichzeitig müssen die rechtsstaatlichen Prinzipien gewahrt bleiben – die endgültige Bewertung der Vorwürfe obliegt den Gerichten, nicht dem Parlament.
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