
Dekret am Golf: Kuwait streicht Eingebürgerten das Wahlrecht!

Ein Federstrich, und ein Grundrecht ist weg: Kuwaits Emir Meschal al-Ahmed Al-Dschaber Al-Sabah hat am Sonntag ein Dekret unterzeichnet, das eingebürgerten Kuwaitern das Wahlrecht entzieht. Das meldete die staatliche Nachrichtenagentur Kuna. Bislang durften Neubürger 30 Jahre nach Erhalt des Passes an die Urne treten – damit ist jetzt Schluss.
Pass ja, Mitsprache nein
Kandidieren durften Eingebürgerte ohnehin nie, auch Parlamentsämter blieben ihnen verschlossen. Nun fällt selbst das letzte Stück politischer Teilhabe. Die Staatsbürgerschaft wird in Kuwait damit endgültig zur Zwei-Klassen-Angelegenheit: hier die alteingesessenen Familien mit vollen Rechten, dort Zugewanderte mit Papieren, aber ohne Stimme.
Der Schritt fügt sich in eine Politik, die der Emir seit seinem Amtsantritt im Dezember 2023 mit bemerkenswerter Härte durchzieht. Fünf Monate nach der Machtübernahme löste er das Parlament auf und setzte Teile der Verfassung außer Kraft. Seither regiert das Herrscherhaus weitgehend per Dekret.
Zehntausende verlieren den Pass
Seit 2024 haben die Behörden des Golfstaats Zehntausenden Menschen die Staatsbürgerschaft aberkannt – offiziell als Teil einer „Reformagenda“. Besonders drastisch trifft es Frauen: Der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Heirat wurde abgeschafft, und allen Frauen, die seit 1987 auf diesem Weg Kuwaiterinnen geworden waren, wurde der Pass wieder entzogen.
Eine UN-Sonderberichterstatterin sprach im Juni 2026 von mehr als 70.000 Betroffenen der seit März 2025 laufenden Aberkennungswelle. Nach ihrer Darstellung verlören Betroffene den Zugang zu subventioniertem Wohnraum, Renten, Sozialversicherung, Bankdienstleistungen sowie zu Bildung und Gesundheitsversorgung zu Inländerkonditionen. Kuwait begründet die Maßnahmen laut dem Bericht mit Betrug bei der Einbürgerung, verbotener Doppelstaatsbürgerschaft und dem „höheren Interesse des Staates“.
„Kuwait ist an seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen gebunden, einschließlich der Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung sowie des Verbots willkürlicher Entziehung der Staatsangehörigkeit.“ – UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem
Fünf Millionen Einwohner – und nur 30 Prozent Bürger
Kuwait zählt rund fünf Millionen Einwohner. Nur etwa 30 Prozent davon sind einheimische Staatsbürger, der Rest besteht aus ausländischen Arbeitskräften und deren Familien. Wer den Ölreichtum des Landes teilen darf, entscheidet der Staat – und er entscheidet zunehmend restriktiv.
Für deutsche Leser ist der Kontrast bemerkenswert. Während Berlin unter der Ampel die Einbürgerung radikal beschleunigte und den Pass teils schon nach fünf Jahren vergab, zieht ein Golfstaat die Zugbrücke hoch und macht Einbürgerungen sogar rückwirkend rückgängig. Zwei Extreme – und in beiden Fällen die Frage: Was ist eine Staatsbürgerschaft eigentlich wert, wenn Politik sie beliebig auf- oder zudreht?
Wenn Rechte über Nacht verschwinden
Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Fall Kuwait vor allem eines: Rechtspositionen, die vom Wohlwollen einer Regierung abhängen, sind fragil. Ein Dekret genügt, und jahrzehntelang gültige Ansprüche sind Makulatur – Konten, Renten, Zugehörigkeit inklusive.
Wer daraus etwas für die eigene Vorsorge ableiten will, landet schnell bei einer alten Erkenntnis: Vermögen, das man physisch besitzt – etwa Gold und Silber in eigener Verwahrung –, hängt nicht an einem Verwaltungsakt. Es ist kein Allheilmittel, aber eine nüchterne Ergänzung in einem breit gestreuten Portfolio.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist für seine Anlageentscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren.
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