
Der Steuer-Pranger von Niedersachsen: Wenn der Staat mit unserem Geld die Meinung kontrolliert
Es ist eine Zahl, die man sich auf der Zunge zergehen lassen sollte: 255.834 Euro. So viel hat sich das niedersächsische Justizministerium seinen sogenannten Medienpranger im vergangenen Jahr kosten lassen – finanziert selbstverständlich vom deutschen Steuerzahler, der ungefragt zur Kasse gebeten wird, damit der Staat unliebsame Presse in ein zwielichtiges Licht rücken kann.
Ein Programm, das die politische Rechte pauschal verdächtigt
Die beim Ministerium angesiedelte „Aussteigerhilfe Rechts“ betreibt einen Katalog, in dem konservative und freiheitliche Medien allen Ernstes neben tatsächlichen NS-Publikationen aufgelistet und unter Rechtsextremismus-Verdacht gestellt wurden. Man muss sich das vergegenwärtigen: Eine staatliche Behörde, ausgestattet mit Steuermitteln, sortiert Zeitschriften in eine Rubrik namens „Rechtsextremismus erkennen“ – und wer nicht auf Linie ist, landet dort.
Von den fast 256.000 Euro entfielen 230.550 Euro auf reine Personalkosten. Drei Vollzeitkräfte des Ambulanten Justizsozialdienstes lässt sich das Land dieses Projekt kosten. Nach den aktuellen Besoldungstabellen entspricht das in etwa drei Beamtengehältern der Besoldungsgruppe A14 – also einer durchaus herausgehobenen Position in der Justizhierarchie. Weitere 25.284 Euro flossen in Sachkosten. Geld, das dem Bürger genommen wird, um ihm anschließend vorzuschreiben, welche Zeitung er zu meiden habe.
Die Ministerin wusste Bescheid
Besonders pikant: Die zuständige SPD-Justizministerin Kathrin Wahlmann kannte das Treiben ihres Hauses. Dem Vernehmen nach sei ihr die „Aussteigerhilfe Rechts“ „natürlich bekannt“ gewesen. Was für ein entlarvendes Detail. Hier handelte offenbar keine anonyme Behördenmaschinerie im luftleeren Raum, sondern eine politisch verantwortliche Führung.
„Die Regierung darf nicht mit hoheitlichen Mitteln auf die politische Willensbildung einwirken und insbesondere nicht Steuergelder zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung einsetzen.“ – Staatsrechtler Dietrich Murswiek
Ein renommierter Jurist zieht die rote Linie
Der angesehene Staatsrechtler Dietrich Murswiek fand deutliche Worte. Nach seiner Auffassung verstoße bereits der Name „Aussteigerhilfe Rechts“ gegen die verfassungsrechtlichen Grenzen, weil damit das gesamte Spektrum der politischen Rechten stigmatisiert werde. Zwar dürfe der Staat durchaus gegen tatsächlich verfassungsfeindliche Bestrebungen vorgehen. Doch wenn Presseorgane, die schlicht rechts der Mitte stehen, amtlich in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt würden, sei eine Grenze überschritten. Sein Fazit in aller Klarheit: „Der Staat darf es nicht.“
Ein Etappensieg für die Pressefreiheit
Vorerst ist der Pranger vom Netz. Nachdem Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht worden war, verschwand der Zeitschriften-Katalog binnen eines Tages – und kurz darauf gleich die gesamte Kategorie mit Symbolen, Emojis und Parolen. Man fragt sich unweigerlich: Wenn diese Arbeit so rechtssicher war, warum dann diese hektische Löschaktion in letzter Minute?
Wer glaubt, dies sei ein Einzelfall, der irrt. Es reiht sich ein in ein besorgniserregendes Muster, in dem staatliche Stellen zunehmend definieren wollen, was der Bürger denken und lesen darf. Ein Großteil der Menschen in diesem Land empfindet solche Auswüchse längst als das, was sie sind: einen Angriff auf die Meinungsfreiheit, für den man auch noch selbst bezahlt.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen fachkundigen Rechtsanwalt.

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