
Deutsche Post in der Kritik: Wenn das "sichere" Einschreiben zur teuren Falle wird
Die Deutsche Post hat sich eine empfindliche Niederlage vor Gericht eingehandelt. Das Landgericht Köln zwang den gelben Riesen dazu, seine irreführende Werbung für Einschreiben zu ändern. Was als "sicherer" Versandweg für Wertsachen beworben wurde, entpuppte sich für viele Verbraucher als böse Überraschung mit erheblichen finanziellen Folgen.
Der Fall, der das Fass zum Überlaufen brachte
Eine Verbraucherin verschickte im Oktober 2024 ihre Ausweisdokumente per Einschreiben – vertrauend auf die vollmundigen Versprechen der Post. Die Sendung verschwand spurlos, und mit ihr die wichtigen Dokumente. Die Folgekosten beliefen sich auf rund 300 Euro. Doch statt einer angemessenen Entschädigung bot die Post lediglich 50 Euro aus "Kulanz" an. Der eigentliche Haftungsbetrag läge sogar nur bei mickrigen 25 Euro.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ließ sich diese Dreistigkeit nicht gefallen und zog vor Gericht. Mit Erfolg: Das Landgericht Köln stufte die Werbung der Post als irreführende "Blickfangwerbung" ein.
Kleingedrucktes als Geschäftsmodell?
Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, bringt es auf den Punkt: Die Deutsche Post habe offensiv dazu aufgefordert, wichtige Briefe und Wertgegenstände per Einschreiben zu verschicken. Die entscheidende Haftungsbegrenzung sei jedoch erst im Kleingedruckten versteckt gewesen. Ein klassischer Fall von Verbrauchertäuschung, könnte man meinen.
"Die Haftungsbegrenzung – eine nicht unerhebliche Einschränkung – wurde aber erst im Kleingedruckten erwähnt."
Die Post selbst versucht, den Vorfall herunterzuspielen. Man habe die beanstandete Formulierung bereits im Herbst 2024 "kurz danach" geändert, heißt es auf Anfrage. Doch diese Reaktion wirkt wie ein nachträglicher Versuch der Schadensbegrenzung. Warum wurde die irreführende Werbung überhaupt erst geschaltet?
Ein Symptom für größere Probleme
Dieser Fall reiht sich ein in eine lange Liste von Verbraucherschutz-Skandalen in Deutschland. Während die Politik sich mit Gendersternchen und Klimaneutralität beschäftigt, werden die Bürger von großen Konzernen über den Tisch gezogen. Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz täte gut daran, den Verbraucherschutz endlich ernst zu nehmen, statt sich in ideologischen Grabenkämpfen zu verlieren.
Besonders bitter: Gerade ältere Menschen, die noch auf die Verlässlichkeit etablierter Institutionen wie der Post vertrauen, werden hier systematisch getäuscht. In Zeiten steigender Kriminalität und unsicherer werdender Verhältnisse sollte man sich wenigstens auf die Post verlassen können – doch selbst das scheint zu viel verlangt.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Die Konsequenzen sind klar: Wer wirklich wertvolle Gegenstände verschicken muss, sollte sich nicht auf das Standard-Einschreiben verlassen. Alternativen wie das Wertpaket oder private Kurierdienste mögen teurer sein, bieten aber tatsächlichen Schutz. Oder man greift gleich zu bewährten Methoden der Wertsicherung: Physische Edelmetalle beispielsweise lassen sich sicher in Schließfächern lagern – ganz ohne Versandrisiko.
Die Deutsche Post muss nun ihre Werbung anpassen und transparent über die Haftungsgrenzen informieren. Ein kleiner Sieg für den Verbraucherschutz, aber die grundsätzliche Problematik bleibt bestehen. In einem Land, in dem selbst ein ehemaliger Staatskonzern mit irreführender Werbung arbeitet, sollten Verbraucher mehr denn je wachsam sein.
Fazit: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Der Fall zeigt einmal mehr: Blindes Vertrauen in große Unternehmen kann teuer werden. Die Politik ist gefordert, den Verbraucherschutz zu stärken und Unternehmen zu ehrlicher Kommunikation zu zwingen. Bis dahin gilt: Lesen Sie das Kleingedruckte, hinterfragen Sie vollmundige Versprechen und sichern Sie Ihre Werte lieber auf traditionelle Weise – sei es durch persönliche Übergabe oder durch Investitionen in handfeste Sachwerte wie Edelmetalle, die man selbst verwahren kann.

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