
Deutscher Solarboom: Über 700.000 Balkonkraftwerke in Betrieb
Die Bundesnetzagentur meldet einen beeindruckenden Anstieg bei den Balkonkraftwerken in Deutschland. Laut dem Marktstammdatenregister sind mittlerweile 706.509 dieser „steckerfertigen Solaranlagen“ in Betrieb (Stand: 2. Oktober). Dies entspricht einer Verdoppelung der Anzahl seit Jahresbeginn. Angesichts einer Nachmeldefrist von einem Monat könnte die tatsächliche Zahl sogar noch höher liegen, da einige Anlagen möglicherweise noch nicht gemeldet wurden.
Beeindruckende Leistungssteigerung
Die installierte Maximalleistung dieser Balkonkraftwerke beträgt inzwischen gut 600 Megawatt. Auch hier hat sich die Leistung seit Jahresbeginn mehr als verdoppelt. Dies liegt unter anderem daran, dass nun leistungsfähigere Anlagen installiert werden dürfen. Im dritten Quartal dieses Jahres wurden knapp 140.000 neue Anlagen mit einer maximalen Leistung von 141 Megawatt in Betrieb genommen. Diese Zahlen könnten in den kommenden Wochen durch Nachmeldungen weiter steigen.
Positive Prognosen für den Solarmarkt
Der Bundesverband Solarwirtschaft erwartet, dass der positive Trend bei den Balkonkraftwerken anhält. Laut Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig habe der Gesetzgeber bürokratische Hindernisse abgebaut und die Preise der Solarsysteme seien weiter gesunken. Zudem habe der Bundesrat kürzlich der Verbesserung der Rechte für Mieter und Wohnungseigentümer zugestimmt. „Dies mache endlich den Weg frei für die Nutzung von Steckersolargeräten auf Balkonen, Terrassen und Dachgärten von Millionen Wohnungshaushalten in Deutschland“, so Körnig.
Rechte für Mieter und Wohnungseigentümer gestärkt
Dank der neuen Regelungen haben Mieter künftig Anspruch auf Zustimmung durch den Vermieter oder die Wohneigentümergemeinschaft zum Anbringen und Nutzen eines technisch sicheren Steckersolargerätes. Dies dürfte die Verbreitung von Balkonkraftwerken weiter beschleunigen und einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.
Wichtige Unterscheidungen bei Balkonkraftwerken
Der Verband weist jedoch auf eine wichtige Unterscheidung hin: Die rechtlichen Vereinfachungen gelten nur für echte Steckersolargeräte mit einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Anschlussleistung. Diese Geräte sind so konzipiert, dass sie von Laien angeschlossen werden können. Auf dem Markt gibt es jedoch auch größere Selbstbau-Sets, die als Balkonkraftwerke angeboten werden, aber keine Steckersolargeräte sind. Diese müssen von einem Elektrofachbetrieb angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dies gilt auch für Systeme mit Batteriespeicher.
Der Solarboom in Deutschland zeigt eindrucksvoll, wie groß das Interesse der Bevölkerung an erneuerbaren Energien ist. Trotz aller politischen und bürokratischen Hürden setzen immer mehr Bürger auf die Kraft der Sonne, um ihren eigenen Strom zu erzeugen. Dies ist nicht nur ein Zeichen für das wachsende Umweltbewusstsein, sondern auch ein starkes Signal an die Politik, die Energiewende weiter voranzutreiben.

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