
Deutschlands Justizversagen: IS-Terrorist bleibt womöglich trotz Ausweisungsurteil im Land
Die deutsche Justiz offenbart einmal mehr ihre erschreckende Zahnlosigkeit im Umgang mit islamistischen Gefährdern. Der Fall des verurteilten IS-Terroristen Ahmad A., besser bekannt als Abu Walaa, zeigt exemplarisch, wie unser Rechtsstaat an seinen eigenen bürokratischen Hürden scheitert. Obwohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits im Juni die Ausweisung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrororganisation Islamischer Staat angeordnet hat und dieses Urteil nun rechtskräftig ist, könnte der Mann, der jahrelang Kämpfer für den IS rekrutierte, am Ende doch in Deutschland bleiben.
Ein Terrorist mit sieben Kindern als Schutzschild
Der aus dem Irak stammende Ahmad A. nutzte seine Position als Imam des mittlerweile verbotenen Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim, um systematisch junge Menschen für den Dschihad zu gewinnen. Das Oberlandesgericht Celle verurteilte ihn 2021 zu zehn Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung. Die Richter stellten unmissverständlich fest: Abu Walaa fungierte als Chef der IS-Organisation in Deutschland.
Besonders perfide erscheint, dass der Terrorist Vater von sieben Kindern ist – ein Umstand, der in unserem überregulierten Rechtssystem womöglich noch zu seinen Gunsten ausgelegt werden könnte. Während deutsche Familien unter der Last von Inflation und politischen Fehlentscheidungen ächzen, genießt ein verurteilter Terrorist den vollen Schutz unseres Sozial- und Rechtssystems.
Bürokratische Winkelzüge statt konsequente Abschiebung
Die Abschiebung des IS-Chefs nach seiner Haftentlassung 2027 steht auf tönernen Füßen. Zum einen fehlt die Zusage des Irak, Abu Walaa nicht für seine Verbrechen hinzurichten – als ob es die vornehmste Aufgabe Deutschlands wäre, verurteilte Terroristen vor den Konsequenzen ihrer Taten in ihren Heimatländern zu schützen. Zum anderen läuft noch ein Asylfolgeantrag des Iraners, der weitere Jahre der juristischen Auseinandersetzung bedeuten könnte.
Diese absurde Situation ist symptomatisch für ein Land, das seine eigenen Bürger nicht mehr zu schützen vermag. Während die Große Koalition unter Friedrich Merz vollmundig von einem "Paradigmenwechsel" in der Migrationspolitik spricht, zeigt die Realität ein anderes Bild. Die Kriminalität durch Migranten erreicht Rekordwerte, Messerangriffe gehören mittlerweile zum traurigen Alltag in deutschen Städten, und gleichzeitig scheitert der Staat daran, selbst rechtskräftig verurteilte Terroristen außer Landes zu schaffen.
Das Versagen hat System
Der Fall Abu Walaa reiht sich nahtlos ein in eine endlose Serie von Justizpannen und politischem Versagen. Ein Mann, der sich nachweislich nicht vom IS distanziert hat und bei dem laut Gericht Wiederholungsgefahr besteht, könnte nach Verbüßung seiner Strafe wieder auf freien Fuß in Deutschland gesetzt werden. Die Sicherheit der deutschen Bevölkerung wird auf dem Altar einer fehlgeleiteten Humanität geopfert.
Es ist höchste Zeit, dass Deutschland zu einer Politik zurückkehrt, die das Wohl und die Sicherheit der eigenen Bürger in den Mittelpunkt stellt. Wer als ausländischer Staatsbürger schwerste Straftaten begeht, insbesondere im Bereich des Terrorismus, hat jegliches Gastrecht verwirkt. Dass wir im Jahr 2025 noch darüber diskutieren müssen, ob ein verurteilter IS-Chef abgeschoben werden kann, ist ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat.
Die neue Bundesregierung täte gut daran, endlich die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um solche Abschiebungen konsequent durchzusetzen. Andernfalls wird das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat weiter erodieren – und das zu Recht. Denn ein Staat, der seine Bürger nicht vor verurteilten Terroristen schützen kann oder will, hat seine wichtigste Aufgabe verfehlt.
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