
Ein Toter, 29 Verletzte – und der Kanzler spricht über „schlechte Witze“

Berlin, 25. Juli 2026, kurz vor 22 Uhr. Im Tiergarten, im Umfeld des Christopher Street Days, rast ein gemieteter Transporter in eine Menschenmenge. Danach, so die Ermittler, habe der Fahrer mit einer Hieb- oder Stichwaffe auf Passanten eingestochen. Eine Frau stirbt. 29 Menschen werden verletzt, teils schwer. Der mutmaßliche Täter: Abdul B., 21 Jahre alt, vorbestraft wegen Gewaltdelikten, mit dem erklärten Wunsch, sich dem sogenannten Islamischen Staat anzuschließen. Am Tag darauf stirbt er bei einem Polizeieinsatz, nachdem er laut Behörden Spezialkräfte mit einer Stichwaffe attackiert habe.
Und was tut der Bundeskanzler? Er hält eine Moralpredigt.
Wenn der Kanzler die Zielscheibe verwechselt
Beim Gedenkgottesdienst erklärte Friedrich Merz, dass Intoleranz, Ausgrenzung, Diskriminierung, dumme Redensarten und schlechte Witze bereits Teil einer solchen Gewalt seien. Man muss diesen Satz zweimal lesen, um seine ganze Dimension zu erfassen. Wenige Stunden nach einem islamistisch motivierten Anschlag mit einer Toten stellt der Regierungschef Kalauer in eine gedankliche Linie mit einem Mordanschlag.
Kein schlechter Witz hat den Haftbefehl aufgehoben. Keine dumme Redensart hat einen bekannten Gefährder auf die Straße gesetzt. Das haben staatliche Institutionen getan.
Diese Verschiebung der Verantwortung ist kein sprachlicher Ausrutscher, sondern politisches Kalkül. Wer die Schuld auf „die Gesellschaft“ verteilt, muss über die eigenen Institutionen nicht reden. Ein Staat, der versagt hat, wird so zum Erzieher jener Bürger, die niemandem etwas getan haben.
Die Akte, die man nicht wegmoralisieren kann
Denn die Faktenlage ist unbarmherzig. Abdul B. war der Justiz bestens bekannt. Gewaltstraftaten, fortgeschrittene Radikalisierung, der Wille, sich einer Terrororganisation anzuschließen. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – und setzte ihn auf Vorbewährung wieder in Freiheit. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe und weitere Haft gefordert. Das Gericht hielt weitere Straftaten sogar ausdrücklich für möglich und vertraute dennoch auf Erziehung, Vorbewährung und ein geplantes Deradikalisierungsprogramm.
Man muss es so nüchtern sagen: Hier hat niemand geschlafen. Hier hat man bewusst entschieden – gegen die Bedenken der Anklagebehörde, gegen die eigene Gefahrenprognose, für ein pädagogisches Experiment. Bezahlt hat dieses Experiment eine Frau mit ihrem Leben.
Das immer gleiche Ritual nach jedem Anschlag
Wer die Chronologie der letzten Jahre kennt, erkennt das Drehbuch sofort. Nach dem Attentat am Breitscheidplatz dokumentierte ein Untersuchungsausschuss Fehleinschätzungen, Versäumnisse und zersplitterte Zuständigkeiten. Nach Mannheim versprach Olaf Scholz die volle Härte des Gesetzes. Nach Solingen kam ein Sicherheitspaket mit neuen Messerverboten. Nach Magdeburg gab es Aufklärungsversprechen. Nach Aschaffenburg erklärte Merz das Maß für voll und legte fünf Forderungen vor – damals noch in der Opposition, was die Sache im Rückblick besonders bitter macht.
Und jetzt? Betroffenheit, Prüfungen, Aufarbeitung. Persönliche Konsequenzen: keine. Es ist der immer gleiche Kreislauf aus Kerzen, Kränzen und Kameras – bis zum nächsten Mal.
Warum Messerverbote nichts bringen
Besonders entlarvend ist der Reflex des Symbolgesetzes. Messerverbotszonen mögen Kontrollen erleichtern und einzelne Klingen aus dem Verkehr ziehen. Gegen einen entschlossenen Terroristen sind sie wertlos. Wer einen Mord plant, prüft nicht die örtliche Allgemeinverfügung. Gefährlich sind nicht Messer, sondern Menschen, die damit zustechen. Verbote behandeln das Werkzeug, nicht den Täter. Und im Berliner Fall hatte der Staat den Täter längst in der Hand: festgenommen, angeklagt, verurteilt. Und dann freigelassen.
Die Verantwortungslücke im Rechtsstaat
Richterliche Unabhängigkeit ist ein Kernbestandteil unserer Verfassungsordnung, und sie muss unangetastet bleiben. Kein Politiker darf Urteile diktieren oder Richter für unliebsame Entscheidungen sanktionieren. Rechtsmittel korrigieren – aber oft erst nach Monaten. Rechtsbeugung setzt weit mehr voraus als eine fehlgeschlagene Prognose.
Genau daraus entsteht jedoch eine Lücke, die niemand gerne benennt: Der Richter entscheidet über die Freiheit eines Gefährders, die Folgen tragen Unbeteiligte auf der Straße. Institutionell bleibt eine solche Entscheidung meist ohne persönliche Konsequenz.
Diese Lücke könnte die Politik verkleinern, ohne die Unabhängigkeit der Justiz anzukratzen. Denkbar wäre, Vorbewährung bei schweren Terrorstraftaten ohne günstige Prognose gesetzlich auszuschließen. Denkbar wäre, Freilassungen gegen den ausdrücklichen Antrag der Staatsanwaltschaft sofort obergerichtlich prüfen zu lassen. Denkbar wären verbindliche Gutachten, Fallkonferenzen und engmaschige Kontrollen für verurteilte Gefährder. All das erfordert allerdings Arbeit, Rückgrat und die Bereitschaft, unbequeme Wahrheiten auszusprechen – statt Reden zu halten, die auf Applaus im richtigen Milieu zielen.
Was der Bürger längst weiß
Ein großer Teil der Bevölkerung hat diesen Zusammenhang begriffen, lange bevor er in den Sonntagsreden ankommt: Die eskalierende Gewaltkriminalität und die Serie von Messerattacken sind kein Naturereignis, sondern das Resultat jahrelanger politischer Fehlentscheidungen bei Zuwanderung, Abschiebung und Strafverfolgung. Es handelt sich hier nicht bloß um die Auffassung unserer Redaktion – es ist die Erfahrung von Millionen Menschen, die abends anders durch die Stadt gehen als noch vor zehn Jahren. Was dieses Land bräuchte, wären Verantwortliche, die für Deutschland und für die Sicherheit seiner Bürger regieren, nicht gegen sie.
Das zentrale Sicherheitsproblem sind nicht schlechte Witze. Das Problem ist ein Staat, der Gefahren erkennt, sie protokolliert, sie verurteilt – und sie anschließend wieder auf die Straße lässt. Um dann nach den Toten dieselben Floskeln zu sprechen wie beim letzten Mal.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt eine journalistische Einordnung und Meinungsäußerung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen dar. Er beinhaltet ausdrücklich keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin oder einen qualifizierten Anwalt.
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