
EU-Mindestlohnrichtlinie vor dem Aus? EuGH-Urteil könnte Brüsseler Allmachtsfantasien stoppen
Der Europäische Gerichtshof könnte heute ein wegweisendes Urteil fällen, das die überbordende Regulierungswut der EU endlich in ihre Schranken weist. Die umstrittene EU-Mindestlohnrichtlinie steht auf dem Prüfstand – und das zu Recht. Dänemark und Schweden haben geklagt, weil sie ihre nationale Souveränität in Lohndingen bedroht sehen. Ein Sieg wäre ein Triumph für alle, die noch an das Subsidiaritätsprinzip glauben.
Brüssel greift nach der Lohnhoheit
Was maßt sich die EU eigentlich an? Die 2022 durchgedrückte Mindestlohnrichtlinie ist ein Paradebeispiel dafür, wie Brüssel seine Kompetenzen systematisch überdehnt. Dänemark argumentiert völlig zutreffend, dass die EU-Verträge keine Grundlage für Eingriffe in die Lohnpolitik der Mitgliedstaaten bieten. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ermöglicht zwar Regelungen zu Arbeitsbedingungen – aber eben nicht zum Arbeitsentgelt.
Selbst der Generalanwalt des EuGH hat in seinen Schlussanträgen empfohlen, die Richtlinie komplett für nichtig zu erklären. Ein deutlicheres Signal gegen die Brüsseler Übergriffigkeit kann es kaum geben. Doch ob die Richter diesem vernünftigen Rat folgen werden, bleibt abzuwarten.
Deutschland im Würgegriff der EU-Vorgaben
Sollte die Richtlinie bestehen bleiben, droht Deutschland ein bürokratischer Albtraum. Die EU fordert, dass der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des mittleren Bruttolohns betragen müsse. Nach dieser Rechnung müsste Deutschland seinen Mindestlohn auf über 15 Euro anheben – eine weitere Belastung für den ohnehin gebeutelten Mittelstand und kleine Unternehmen.
„Eine Nichtigkeitserklärung der Mindestlohnrichtlinie wäre ein herber Rückschlag für die Sozialpolitik der EU", meint Arbeitsrechtsprofessor Adam Sagan. Doch ist das wirklich so? Oder wäre es nicht vielmehr ein Sieg für die Subsidiarität und nationale Selbstbestimmung?
Der deutsche Sonderweg wird zum Problem
Besonders pikant: Deutschland müsste nach EU-Vorgaben einen „Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen" vorlegen, weil hierzulande nur etwa 50 Prozent der Arbeitnehmer tarifgebunden sind. Die EU träumt von einer Quote von 80 Prozent – eine realitätsferne Fantasie, die die Flexibilität des deutschen Arbeitsmarktes zerstören würde.
Die Große Koalition unter Friedrich Merz hat bereits beschlossen, den Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und ein Jahr später auf 14,60 Euro zu erhöhen. Doch selbst das reicht den Brüsseler Bürokraten offenbar nicht. Sie wollen mehr Kontrolle, mehr Regulierung, mehr Einmischung in nationale Angelegenheiten.
Tarifautonomie in Gefahr
Professor Martin Höpner vom Max-Planck-Institut weist darauf hin, dass die Tarifabdeckung in Deutschland in den letzten zwei Jahrzehnten „rapide gesunken" sei. Doch ist das wirklich dramatisch? Oder zeigt es nicht vielmehr, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunehmend flexible, individuelle Lösungen bevorzugen statt starrer Tarifkorsetts?
Die EU-Richtlinie würde Deutschland zwingen, seine bewährte Sozialpartnerschaft umzukrempeln. Statt auf freiwillige Vereinbarungen zu setzen, droht ein Diktat aus Brüssel. Das ist nicht nur ein Angriff auf die deutsche Tarifautonomie, sondern auch auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.
Ein Urteil mit Signalwirkung
Das heutige Urteil des EuGH könnte wegweisend sein für die Zukunft Europas. Kippt das Gericht die Mindestlohnrichtlinie, wäre das ein klares Signal an Brüssel: Bis hierher und nicht weiter! Es wäre ein Sieg für alle, die noch an ein Europa der Vaterländer glauben statt an einen zentralistischen Superstaat.
Die deutsche Wirtschaft braucht keine Bevormundung aus Brüssel. Was wir brauchen, sind weniger Regulierung, mehr Flexibilität und vor allem: Respekt vor nationalen Kompetenzen. Die Lohnfindung ist und bleibt Sache der Mitgliedstaaten und ihrer Sozialpartner – nicht der EU-Kommission.
Bleibt zu hoffen, dass der EuGH heute Mut beweist und der ausufernden EU-Regulierung einen Riegel vorschiebt. Deutschland und Europa würden davon profitieren. Denn eines ist klar: Wohlstand entsteht nicht durch Brüsseler Dekrete, sondern durch freie Märkte und eigenverantwortliches Handeln.
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