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EU-Schweiz-Abkommen: Unterwerfungsvertrag oder notwendiger Kompromiss?

EU-Schweiz-Abkommen: Unterwerfungsvertrag oder notwendiger Kompromiss?

Was jahrelang wie eine diplomatische Endlosschleife anmutete, hat nun seinen vorläufigen Abschluss gefunden: Die Europäische Union und die Schweiz haben in Brüssel neue Kooperationsabkommen unterzeichnet. Doch während sich die Verhandlungsführer beider Seiten gegenseitig auf die Schultern klopfen, formiert sich in der Eidgenossenschaft massiver Widerstand. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) spricht unverhohlen von einem „EU-Unterwerfungsvertrag" – und trifft damit offenbar einen empfindlichen Nerv in der Bevölkerung.

Brüssel kassiert, Bern zahlt

Die Eckpunkte des Vertragswerks lesen sich wie ein klassisches Brüsseler Geschäftsmodell: Die Schweiz erhält Zugang zum EU-Binnenmarkt in Bereichen wie Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Im Gegenzug verpflichtet sie sich zur Übernahme von EU-Recht und – man höre und staune – zu jährlichen Zahlungen von 350 Millionen Franken ab 2030 an strukturschwache EU-Regionen. Das entspricht gut 385 Millionen Euro. Bislang lag dieser Betrag bei rund 130 Millionen Franken jährlich. Eine Verdreifachung also, die man in Brüssel wohl als „Solidaritätsbeitrag" verkauft, die aber in Wahrheit nichts anderes ist als der Preis für den Marktzugang.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ließ es sich nicht nehmen, den Tag als historisch zu bezeichnen. Die EU und die Schweiz seien nicht nur geografische Nachbarn, sondern „partnerschaftlich aus Überzeugung" verbunden. Solche Floskeln kennt man zur Genüge aus Brüssel – sie klingen warm, bedeuten aber in der Praxis meist: Der kleinere Partner ordnet sich unter.

Das Drama der direkten Demokratie

Besonders pikant ist die Vorgeschichte. Bereits 2021 hatte die Schweiz ein über zehn Jahre mühsam ausgehandeltes Kooperationspaket kurzerhand platzen lassen. Die Begründung damals war so ehrlich wie ernüchternd: Das Abkommen hätte keine Chance gehabt, eine Volksabstimmung zu überstehen. Und genau diese Hürde droht auch dem neuen Vertragswerk. Denn in der Schweiz – einem der letzten Bollwerke echter direkter Demokratie in Europa – hat das Volk tatsächlich noch das letzte Wort.

Die SVP hat bereits unmissverständlich klargemacht, dass sie das Referendum anstrebt. In einer Stellungnahme heißt es unmissverständlich: „Das Schweizer Volk als oberster Souverän und Gesetzgeber wird entmachtet – und die Kantone werden degradiert." Man befürchte zudem massiven Zuwanderungsdruck. Wer die Schweizer Mentalität kennt, weiß, dass solche Argumente auf fruchtbaren Boden fallen. Schon 1992 lehnte das Volk mit hauchdünner Mehrheit von 50,3 Prozent den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum ab – und diese Skepsis gegenüber supranationalen Strukturen ist seither keineswegs geschwunden.

Ein Bundespräsident gegen seine eigene Partei

Geradezu grotesk mutet an, dass ausgerechnet Bundespräsident Guy Parmelin die Abkommen in Brüssel unterzeichnete – ein Politiker der SVP, also jener Partei, die das Vertragswerk am vehementesten bekämpft. Möglich macht dies eine Besonderheit des Schweizer Regierungssystems: Wer in die siebenköpfige Regierung eintritt, ist dem Kabinettskonsens stärker verpflichtet als der eigenen Parteilinie. Ein System, das Stabilität garantiert, aber bisweilen zu solch kuriosen Konstellationen führt.

Souveränitätsverlust als Preis für Marktzugang?

Die zentrale Frage, die sich jeder freiheitsliebende Bürger stellen sollte, lautet: Ist der Zugang zu einem Markt mit 460 Millionen Verbrauchern es wert, die eigene Souveränität schrittweise an Brüssel abzutreten? Die Befürworter argumentieren mit Rechtssicherheit, vereinfachtem Handel und klaren Regeln für die über 400.000 Grenzpendler – davon rund 68.000 aus Deutschland. Die Schweiz sei als viertgrößter Handelspartner der EU schlicht auf funktionierende Beziehungen angewiesen.

Doch die Gegner kontern mit einem Argument, das schwer wiegt: Die Übernahme von EU-Recht bedeute faktisch, dass Brüsseler Bürokraten künftig über Schweizer Köpfe hinweg entscheiden könnten. Und wer die regulatorische Kreativität der EU-Kommission in den vergangenen Jahren beobachtet hat – von der Taxonomie-Verordnung bis hin zu immer neuen Berichtspflichten –, der versteht die Schweizer Bedenken nur allzu gut.

Die Schweizer Regierung betont zwar, man habe mehr Spielraum bei der Übernahme neuer EU-Rechtsvorschriften herausgehandelt und könne unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Zuwanderung begrenzen. Ob diese Schutzklauseln in der Praxis tatsächlich greifen oder sich als zahnlose Papiertiger erweisen, wird sich erst zeigen müssen.

Ein Lehrstück für ganz Europa

Was sich in der Schweiz abspielt, ist weit mehr als eine bilaterale Angelegenheit. Es ist ein Lehrstück darüber, wie die EU mit souveränen Nachbarstaaten umgeht – und wie weit der Arm Brüssels mittlerweile reicht. Für Deutschland, das als wichtigster Handelspartner der Schweiz unmittelbar betroffen ist, sollte die Debatte ebenfalls Anlass zum Nachdenken geben. Denn die Frage, wie viel nationale Souveränität man für wirtschaftliche Vorteile opfern darf, stellt sich nicht nur in Bern. Sie stellt sich auch in Berlin – nur dass dort leider niemand das Volk fragt.

Man darf gespannt sein, ob die Schweizer Bürger bei einer möglichen Volksabstimmung erneut ihre legendäre Unabhängigkeit unter Beweis stellen werden. Die Geschichte lehrt: Wer die Eidgenossen unterschätzt, hat bereits verloren.

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