
EU und Wissing im Streit um Diesel-Stilllegungen: Droht Millionen Fahrzeugen das Aus?
Die Zukunft von Millionen Diesel-Autos in Europa steht auf dem Spiel. Nach einem Brandbrief von Bundesverkehrsminister Volker Wissing, in dem er vor der möglichen Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen warnte, versucht die EU-Kommission nun, die Lage zu beruhigen. Die Brüsseler Behörde betonte, dass sie keine rückwirkenden Änderungen an den Vorschriften zur Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten plane.
EU-Kommission beschwichtigt
In einem Brief von EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton an Wissing, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, dass die Kommission keine Maßnahmen ergreifen werde, die Bürger benachteiligen würden, die ihre Autos in gutem Glauben gekauft haben. Auch solle den Automobilherstellern kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen.
Hintergrund der Debatte
Der Streit dreht sich um ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), bei dem es um die Einhaltung von Abgasnormen geht. Nach EU-Recht müssen Schadstoffwerte unter bestimmten Bedingungen, wie der sogenannten NEFZ-Prüfung, eingehalten werden. Infolge des Dieselskandals wurden jedoch auch Abgasprüfungen unter realem Fahrbetrieb (RDE) entwickelt, die mittlerweile für neue Fahrzeugtypen ab der Norm „Euro 6d temp“ gelten.
Ältere Euro-5- und Euro-6-Diesel, die nach dem NEFZ zugelassen wurden, erfüllen die Richtwerte des RDE nicht. Laut Wissing vertritt die EU-Kommission die Auffassung, dass die Schadstoffgrenzwerte für jede Fahrsituation gelten müssen, was technisch nicht umsetzbar sei. Millionen von Fahrzeugen drohe daher die Stilllegung.
Reaktionen und rechtliche Bedenken
Der ADAC betonte, dass die betroffenen Fahrzeuge ordnungsgemäß zugelassen worden seien und dass Änderungen im Messverfahren nicht rückwirkend angewendet werden könnten. Eine Betriebsuntersagung sei vor diesem Hintergrund „abwegig“. Auch Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Deutschen Automobilindustrie (VDA), unterstrich, dass rückwirkende Anwendungen neuer Verfahren gegen das Rückwirkungsverbot und das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschen Verfassungsrecht verstoßen würden.
Entscheidung des EuGH steht noch aus
Breton nannte Wissings Annahme „irreführend“ und betonte, dass die Kommission lediglich festgestellt habe, dass die Pkw-Emissionsgrenzwerte unter normalen Einsatzbedingungen eingehalten werden müssen. Die Entscheidung des Gerichts steht jedoch noch aus. Breton schrieb: „Ohne dem Ergebnis des anhängigen Gerichtsverfahrens vorzugreifen, wird die Kommission weiterhin Lösungen fördern, die saubere und gesunde Luft begünstigen und einen vorhersehbaren und umsetzbaren Rechtsrahmen fördern.“
Während die EU-Kommission versucht, die Wogen zu glätten, bleibt die Unsicherheit für Millionen Diesel-Besitzer bestehen. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs könnte weitreichende Konsequenzen für die Automobilindustrie und die betroffenen Fahrzeughalter haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt und welche Maßnahmen letztlich ergriffen werden.

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