
Fördergeld nur mit Klausel: Neukölln zieht die Antisemitismus-Bremse

Berlin-Neukölln macht Ernst: Wer im Bezirk Sozialprojekte mit Steuergeld betreibt, muss sich künftig an die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) halten. Wer dagegen verstößt, kann die Förderung verlieren – auch rückwirkend. Betroffen sind Medienberichten zufolge 40 Förderbescheide für 24 Träger mit einem Volumen von rund 5,13 Millionen Euro.
Verantwortlich für die neue Nebenbestimmung ist Hannes Rehfeldt, CDU-Stadtrat für Soziales und Gesundheit. Der Bezirk begründet den Schritt mit dem Ziel eines diskriminierungsfreien Zugangs zu sozialen Leistungen – und sieht sich selbst in einer „Vorreiterrolle“.
Was in der IHRA-Definition steht – und warum sie Linke ärgert
Die 2016 beschlossene Arbeitsdefinition beschreibt Judenfeindschaft nicht nur klassisch, sondern nennt elf Beispiele. Darunter fallen auch Angriffe auf Israel, wenn der Staat als jüdisches Kollektiv zum Ziel wird, ebenso Vergleiche israelischer Politik mit der der Nationalsozialisten.
Genau hier verläuft die Bruchlinie. Denn nach den Vorgaben des Bezirks soll die Definition Berichten zufolge nicht nur für das geförderte Projekt gelten, sondern für das gesamte Auftreten des Zuwendungsempfängers – also auch außerhalb der geförderten Arbeit.
Rehfeldt verteidigt genau das:
„Es kann nicht sein, dass in zuwendungsfinanzierten Projekten Zurückhaltung geübt wird, aber im Nebenraum beispielsweise antisemitische Propaganda Platz findet.“
Grüne sprechen von Rechtsunsicherheit, die Linke von „Maulkorb“
Die Neuköllner Grünen werfen dem Stadtrat vor, bei den Trägern „Unklarheit und Rechtsunsicherheit“ zu schaffen und der CDU ein „instrumentelles Verhältnis“ zur Antisemitismusbekämpfung zu attestieren. Zudem seien die Auflagen überflüssig, weil alle geförderten Projekte ohnehin auf dem Boden des Grundgesetzes stünden.
Noch schärfer der Ton bei der Linkspartei: Deren Neuköllner Bürgermeisterkandidat Ahmed Abed nennt die Klausel laut Medienberichten einen „Maulkorb gegen Kritiker der israelischen Kriegsverbrechen“ und spricht von einer „höchst undemokratischen“ Entscheidung.
Bemerkenswert ist der Reflex. Ein Bezirk verlangt von Empfängern öffentlicher Mittel, keine antisemitischen Inhalte zu dulden – und ausgerechnet jene, die sonst jeden Fördertopf mit Bekenntnisformeln versehen wollen, entdecken plötzlich die Meinungsfreiheit.
Der Fall Chialo: schon einmal gescheitert
Der Vorstoß ist nicht der erste. Berlins damaliger Kultursenator Joe Chialo (CDU) hatte Anfang 2024 eine vergleichbare Antidiskriminierungsklausel eingeführt – und sie nach wenigen Wochen wegen juristischer Bedenken wieder aufgehoben. Mehrere Rechtsgutachten hatten Klauseln dieser Art als problematischen Eingriff in die Meinungsfreiheit bewertet.
Das Bezirksamt hält seinen Fall für anders gelagert: Es gehe nicht um Kunst- oder Wissenschaftsfreiheit, sondern um den Zugang zu konkreten sozialen Hilfsangeboten – etwa in der Obdachlosen- und Suchthilfe. Auf die Frage, ob es überhaupt Hinweise auf antisemitisches Verhalten der betroffenen Träger gegeben habe, äußerte sich der Bezirk laut Berichten nicht.
Wer zahlt, darf Bedingungen stellen
Aus Sicht unserer Redaktion ist der Kern schlicht: Öffentliches Geld ist kein Grundrecht, sondern eine Leistung des Steuerzahlers – verbunden mit Erwartungen. In einem Bezirk, in dem israelfeindliche Ausschreitungen in der Vergangenheit bundesweit Schlagzeilen machten, wirkt eine klare Linie überfällig.
Ob die Klausel juristisch hält, wird sich zeigen. Politisch hat sie eine Debatte erzwungen, die viele lieber vermieden hätten: Wofür genau wird eigentlich gefördert – und wer kontrolliert es?
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder.

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