
Freibad-Skandal vor Gericht: Zwei Syrer bestreiten Übergriffe auf Mädchen

Mehr als 16 Monate nach den mutmaßlichen sexuellen Übergriffen im Gelnhausener Barbarossabad hat am Montag vor dem Amtsgericht Gelnhausen der Prozess begonnen. Angeklagt sind zwei syrische Cousins, 19 und 29 Jahre alt. Beide weisen die Vorwürfe zurück. Ihre Verteidigungslinie: Man habe sie womöglich mit anderen Männern verwechselt.
Was die Anklage den beiden vorwirft
Der Fall spielt am 22. Juni 2025, einem heißen Sommersonntag im Main-Kinzig-Kreis. Mehrere Mädchen sollen damals im Becken aus einer Gruppe von Männern heraus begrapscht worden sein. Die mutmaßlichen Opfer waren nach Angaben der Anklage zwischen 13 und 15 Jahre alt. Insgesamt ist von fünf betroffenen Mädchen die Rede.
Medienberichten zufolge legt die Staatsanwaltschaft dem Jüngeren sexuelle Belästigung in zwei Fällen und eine Nötigung zur Last. Er soll eine 13-Jährige am Gesäß und eine 14-Jährige an Brust und Gesäß berührt haben. Eine 15-Jährige soll er im Wasser gegen ihren Willen am Bein festgehalten und am Bikinioberteil gezogen haben. Dem Älteren wird ein Fall vorgeworfen: Auch er soll einer 14-Jährigen ans Gesäß gefasst haben.
Für beide Angeklagten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
Jugendgericht, kranker Richter, lange Wartezeit
Verhandelt wird vor einem Jugendgericht. Der Grund: Der jüngere Angeklagte war zur Tatzeit 18 und gilt nach dem Jugendgerichtsgesetz damit als Heranwachsender. Das heißt auch, dass für ihn unter Umständen Jugendstrafrecht greifen könnte, das eher auf Erziehung zielt als auf Strafe.
Eigentlich hätte der Prozess schon im Frühjahr beginnen sollen. Dann erkrankte der zuständige Richter, und der Termin platzte. Neben dem Auftakt sind drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Für die betroffenen Familien heißt das: noch mehr Warten. Und für die Mädchen, die damals zwischen 13 und 15 waren, eine Belastung, die sich über fast anderthalb Jahre hinzieht.
Ein Fall, der das ganze Land bewegte
Gelnhausen sorgte im Sommer 2025 bundesweit für Schlagzeilen. Die Polizei hatte zunächst vier syrische Tatverdächtige zwischen 18 und 28 Jahren noch vor Ort festgestellt, zwei davon miteinander verwandt. Die Zahl der gemeldeten Betroffenen schwankte anfangs erheblich, die Polizei musste ihre Angaben korrigieren. Gegen drei weitere Männer wurden die Ermittlungen laut Berichten inzwischen eingestellt.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) nannte es damals unerträglich, dass sich die Vorwürfe gegen Männer richteten, die hier Schutz gesucht hätten. Er warnte zugleich vor Verallgemeinerungen. Main-Kinzig-Landrat Thorsten Stolz (SPD) forderte, die Verdächtigen müssten zurückgeführt werden, falls sich die Vorwürfe bestätigten.
Die Zahlen hinter der Debatte
Laut Landeskriminalamt wurden 2024 in hessischen Schwimmbädern 74 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert. Von 57 ermittelten Tatverdächtigen waren 55 Männer. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger lag bei knapp 60 Prozent. Das LKA betonte allerdings, Bäder seien kein Kriminalitätsschwerpunkt. Der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister beklagte zudem den Personalmangel, der eine lückenlose Aufsicht erschwere.
Unsere Einordnung: Politik muss liefern
Aus Sicht unserer Redaktion gehört Gelnhausen zu einer Reihe von Fällen, die das Sicherheitsgefühl vieler Bürger erschüttert haben. Wenn Eltern zweimal überlegen, ob sie ihre Töchter allein ins Freibad lassen, dann hat der Staat ein Problem. Nicht in erster Linie das Freibad.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik meldet Rekordwerte. Für viele Bürger sind das die Folgen einer Migrationspolitik, die über Jahre Kontrolle versprochen und zu wenig davon geliefert hat. Die Regierung Merz hat einen Kurswechsel angekündigt. Ob er kommt, zeigt sich an Fällen wie diesem. Zuerst muss das Gericht klären, was in Gelnhausen wirklich passiert ist. Danach braucht es klare Konsequenzen, ohne Verzögerung und ohne Ausreden.
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