
Freispruch für CDU-Abgeordneten: Wenn die Justiz zum Meinungszensor werden soll
Es klingt wie eine Realsatire aus dem besten Deutschland aller Zeiten: Ein gewählter Volksvertreter nennt einen afghanischen Messerstecher „hinterlistig" und fordert, straffällige Ausländer des Landes zu verweisen – und findet sich prompt auf der Anklagebank wieder. Wegen Volksverhetzung. Nicht einmal, sondern gleich zweimal musste sich der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth aus Sachsen-Anhalt vor dem Amtsgericht Aschersleben verantworten. Und zweimal wurde er freigesprochen. Eine Ohrfeige für eine Staatsanwaltschaft, die offenbar mehr Energie darauf verwendet, unbequeme Meinungen zu verfolgen, als sich um die tatsächliche Kriminalität im Land zu kümmern.
Der Fall: Ein Post, der Deutschland spaltet
Was war geschehen? Im Juni 2024 hatte Gürth auf der Plattform X einen Beitrag verfasst, in dem er sich auf einen konkreten Fall eines afghanischen Messerangreifers bezog. Seine Worte: Ein „hinterlistiger Afghane" und die Forderung „Dieses Pack muß raus aus Deutschland." Worte, die Millionen Deutsche tagtäglich am Küchentisch aussprechen dürften – angesichts einer Kriminalitätsstatistik, die seit Jahren nur eine Richtung kennt: steil nach oben.
Die Staatsanwaltschaft sah darin jedoch keine legitime politische Meinungsäußerung, sondern Volksverhetzung. Man erwirkte zunächst einen Strafbefehl. Gürth, der sich in seiner Ehre verletzt fühlte, akzeptierte diesen nicht. Es kam zur Verhandlung – und zum Freispruch. Doch damit war die Sache keineswegs erledigt.
Die Staatsanwaltschaft gibt nicht auf
Statt das Urteil zu akzeptieren, legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Das Oberlandesgericht Naumburg gab dieser statt und verwies den Fall zurück ans Amtsgericht. Man könnte meinen, die Strafverfolgungsbehörden hätten nichts Besseres zu tun, als einen Politiker zu jagen, der aussprach, was ein Großteil der Bevölkerung denkt. Nun also die zweite Verhandlung – und erneut: Freispruch.
Der Richter stellte unmissverständlich klar, dass sich Gürths Äußerung nicht pauschal gegen alle Afghanen richtete, sondern explizit gegen straffällige Personen. Von einer Aufstachelung zum Hass könne keine Rede sein. Der Staatsanwalt hingegen hatte argumentiert, Gürth habe nicht ausreichend differenziert und das Klima gegen Migranten angeheizt. Eine Argumentation, die man getrost als juristischen Strohhalm bezeichnen darf.
Ein Symptom einer tiefgreifenden Schieflage
Dieser Fall ist weit mehr als eine juristische Randnotiz. Er offenbart ein fundamentales Problem unserer Gesellschaft: Während Messerangriffe, Gewalttaten und schwere Kriminalität durch Zuwanderer die Schlagzeilen dominieren, wird derjenige vor Gericht gezerrt, der diese Zustände beim Namen nennt. Ist das die Prioritätensetzung, die sich der deutsche Bürger von seiner Justiz wünscht?
Die Kriminalität in Deutschland hat ein Rekordniveau erreicht. Kaum eine Woche vergeht ohne Berichte über Messerattacken, Überfälle und Gewaltexzesse. Dass ein Politiker, der diese Missstände anprangert, strafrechtlich verfolgt wird, sendet ein verheerendes Signal: Wer unbequeme Wahrheiten ausspricht, muss mit dem Staatsapparat rechnen. Es ist genau diese Atmosphäre der Einschüchterung, die das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat nachhaltig beschädigt.
Meinungsfreiheit unter Beschuss
Gürth selbst bezeichnete seinen Post als „emotionalen Ausdruck" – eine nachvollziehbare Reaktion angesichts der täglichen Horrormeldungen. Dass die Staatsanwaltschaft bislang offenließ, ob sie erneut gegen den Freispruch vorgehen will, lässt tief blicken. Offenbar ist man gewillt, einen dritten Anlauf zu nehmen, um einen demokratisch gewählten Abgeordneten mundtot zu machen. Das Urteil ist nämlich noch nicht rechtskräftig.
Man fragt sich unwillkürlich: In welchem Land leben wir eigentlich, wenn die freie Meinungsäußerung eines Parlamentariers über straffällige Ausländer zum Straftatbestand erklärt werden soll? Die Meinungsfreiheit, einst Kronjuwel unserer Demokratie, scheint zunehmend nur noch für diejenigen zu gelten, die den politisch korrekten Konsens bedienen. Wer davon abweicht, dem droht der Paragraphenhammer.
Es bleibt zu hoffen, dass dieser zweifache Freispruch ein Signal setzt – nicht nur für Detlef Gürth, sondern für alle Bürger dieses Landes, die es wagen, die Dinge beim Namen zu nennen. Deutschland braucht keine Gesinnungsjustiz. Deutschland braucht Politiker, die den Mut haben, die Probleme dieses Landes offen anzusprechen – und eine Justiz, die ihre Ressourcen dort einsetzt, wo sie tatsächlich gebraucht werden: bei der Bekämpfung der realen Kriminalität, die unseren Bürgern tagtäglich Angst macht.
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