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04.12.2025
14:47 Uhr

Gedankenpolizei in Rheinland-Pfalz: Wer schweigt, macht sich verdächtig

Die Justiz in Rheinland-Pfalz hat einen neuen Tiefpunkt erreicht. In einem Rundschreiben, das mehr an Orwells „1984" als an einen demokratischen Rechtsstaat erinnert, warnen der Präsident des Oberlandesgerichts Zweibrücken und der dortige Generalstaatsanwalt ihre Mitarbeiter vor den Gefahren des Schweigens. Wer in Chatgruppen nicht lautstark gegen vermeintlich verfassungsfeindliche Äußerungen protestiert, dem drohen ernsthafte Konsequenzen – bis hin zur Entlassung.

Die neue Denunziationspflicht

Das Schreiben vom 27. November, das sich an sämtliche Präsidenten der Landgerichte, Oberstaatsanwälte und Direktoren der Amtsgerichte richtet, liest sich wie eine Anleitung zur gegenseitigen Bespitzelung. Richter Bernhard Thurn und Staatsanwalt Martin Graßhoff machen unmissverständlich klar: Schon das „passive Hinnehmen" von Chatnachrichten könne „Zweifel an der Verfassungstreue begründen". Man fragt sich unwillkürlich, ob die Herren Juristen jemals von der Unschuldsvermutung gehört haben.

Besonders perfide ist die Drohkulisse, die aufgebaut wird. Nicht nur strafrechtliche Konsequenzen werden in Aussicht gestellt, sondern auch disziplinar- und arbeitsrechtliche Maßnahmen. Für Beamte auf Probe könnte sogar die Entlassung drohen. Die Botschaft ist klar: Wer nicht aktiv widerspricht, macht sich verdächtig.

Der vorauseilende Gehorsam der Justiz

Was hier als Kampf gegen Extremismus verkauft wird, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als vorauseilender Gehorsam gegenüber dem politischen Zeitgeist. Die Justiz, eigentlich als unabhängige dritte Gewalt konzipiert, macht sich zum willfährigen Vollstrecker einer immer repressiveren Gesinnungskontrolle. Das Dokument bezieht sich auf eine Dienstbesprechung vom 28. August in Trier, bei der offenbar beschlossen wurde, die Mitarbeiter über die „allgemeine Belehrung zur Verfassungstreuepflicht hinaus" zu sensibilisieren.

„Unter Umständen kann auch bereits das passive Hinnehmen von menschenfeindlichen, rassistischen, den Nationalsozialismus verherrlichenden oder sonst mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht in Einklang stehenden Inhalten, insbesondere in Chatgruppen, denen man sich angeschlossen hat, Zweifel an der Verfassungstreue begründen."

Diese schwammige Formulierung öffnet der Willkür Tür und Tor. Wer definiert, was „mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht in Einklang" steht? Die gleichen Behörden, die bereits AfD-Mitglieder pauschal von Bürgermeisterwahlen ausschließen?

Die schleichende Erosion der Meinungsfreiheit

Was wir hier erleben, ist nichts weniger als die schleichende Abschaffung fundamentaler Grundrechte. Das Recht auf Meinungsfreiheit, einst stolzer Bestandteil unseres Grundgesetzes, wird Stück für Stück ausgehöhlt. Erst werden bestimmte Meinungen als „verfassungsfeindlich" gebrandmarkt, dann wird das bloße Dulden solcher Meinungen kriminalisiert. Der nächste logische Schritt wäre die Bestrafung von Gedankenverbrechen.

Die Parallelen zu totalitären Systemen sind unübersehbar. In der DDR musste man vorsichtig sein, mit wem man sprach. Heute muss man offenbar vorsichtig sein, in welchen Chatgruppen man schweigt. Die Stasi hätte ihre helle Freude an solchen Methoden gehabt – nur dass heute keine aufwendige Überwachungsinfrastruktur mehr nötig ist. Die Bürger überwachen und denunzieren sich gegenseitig.

Ein Angriff auf den Rechtsstaat

Besonders besorgniserregend ist, dass diese Anweisung ausgerechnet von der Justiz kommt. Richter und Staatsanwälte sollten die Hüter des Rechts sein, nicht die Vollstrecker politischer Säuberungen. Wenn selbst die Justiz beginnt, Gesinnungsschnüffelei zu betreiben und Denunziantentum zu fördern, dann ist der Rechtsstaat in akuter Gefahr.

Die Tatsache, dass dieses Vorgehen „im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz" erfolgt, zeigt die politische Dimension dieser Maßnahme. Hier wird die Unabhängigkeit der Justiz mit Füßen getreten. Die SPD-geführte Landesregierung instrumentalisiert die Gerichte für ihre ideologischen Zwecke.

Der Weg in die Gesinnungsdiktatur

Was in Rheinland-Pfalz geschieht, ist kein Einzelfall. Es fügt sich nahtlos in eine bundesweite Entwicklung ein, die immer autoritärere Züge annimmt. Die Ampel-Koalition mag zerbrochen sein, doch ihr Geist lebt fort. Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz setzt den eingeschlagenen Weg unbeirrt fort.

Wir erleben eine Zeit, in der Grundrechte zur Disposition stehen, in der die Meinungsfreiheit nur noch auf dem Papier existiert und in der selbst das Schweigen als staatsfeindlicher Akt gewertet werden kann. Die Bundesrepublik verwandelt sich schleichend in einen Überwachungsstaat, der seinen Bürgern misstraut und sie zu Denunzianten erzieht.

Zeit für Widerstand

Es ist höchste Zeit, dass sich die Bürger gegen diese Entwicklung zur Wehr setzen. Wer heute schweigt, macht sich nicht nur nach der perversen Logik der rheinland-pfälzischen Justiz verdächtig – er macht sich mitschuldig am Untergang der Freiheit. Die Geschichte lehrt uns, wohin es führt, wenn Bürger zu Spitzeln werden und der Staat Gedankenverbrechen verfolgt.

Die Verantwortlichen in Zweibrücken mögen glauben, sie dienten der Demokratie. In Wahrheit graben sie ihr das Grab. Denn eine Demokratie, die ihre Bürger zum Denunziantentum anhält und Schweigen als Verbrechen wertet, hat aufgehört, eine Demokratie zu sein. Sie ist zur Gesinnungsdiktatur mutiert – und dagegen müssen alle aufrechten Demokraten Widerstand leisten.

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