
Gekündigt nach AfD-Kandidatur: Klinikum wirft Oberärztin raus

Ein kommunales Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen hat einer Oberärztin gekündigt, nachdem deren Kandidatur für die AfD bei der Kommunalwahl in Osnabrück öffentlich geworden war. Betroffen ist Svetlana Spirina, die am Klinikum Lippe in Detmold tätig war. Einen konkreten Kündigungsgrund hat das Haus Medienberichten zufolge bislang nicht öffentlich genannt.
Ein Name auf dem Stimmzettel – und plötzlich Feuer unterm Dach
Ende August wurde bekannt, dass Spirina auf einer AfD-Liste für den Osnabrücker Stadtrat antrat. Gegenüber ihrem Arbeitgeber habe sie die Kandidatur bestritten und von einer „politischen Vereinnahmung“ gesprochen, wie die regionale Presse berichtete.
Das Osnabrücker Wahlamt sieht die Sache offenbar anders: Dort liege eine von ihr selbst unterschriebene Zustimmungserklärung vor – ohne die keine Kandidatur möglich ist. Der AfD-Kreisverband erklärte gegenüber der Zeitung knapp:
„Alles, was wir veröffentlicht haben, ist freigegeben“
Die Partei hatte die Ärztin zuvor auch in ihrer digitalen Wahlwerbung präsentiert. Entsprechende Beiträge seien später gelöscht worden.
Erst Prüfung, dann Kündigung – und viele offene Fragen
Das Klinikum leitete eine interne Prüfung ein, auch der Aufsichtsrat befasste sich mit dem Fall. Noch am 10. September hieß es, eine arbeitsrechtliche Bewertung stehe aus. Nun liegt die Kündigung auf dem Tisch.
Ob es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung handelt, ist bislang nicht bekannt. Damit bleibt auch offen, was den Ausschlag gab: die Kandidatur selbst – oder die Angaben, die die Ärztin gegenüber ihrem Arbeitgeber gemacht haben soll.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe führte Spirina 2024 als Oberärztin des Hauses, eine im Juni veröffentlichte Facharbeit ordnete sie der Kinderchirurgie zu. Auf der Internetseite der Abteilung erscheint ihr Name inzwischen nicht mehr.
Öffentliche Hand, hohe Hürden – was Gerichte dazu sagen
Bemerkenswert ist die Eigentümerstruktur: Alleiniger Gesellschafter der Klinikum Lippe GmbH ist der Kreis Lippe. Das Haus bezeichnet sich selbst als eines der größten kommunalen Krankenhäuser Deutschlands – hier entscheidet also nicht ein Privatunternehmer über Personal, sondern ein Betrieb in öffentlicher Trägerschaft.
Und genau dort sind die juristischen Hürden hoch. Eine Parteikandidatur ist für sich genommen kein Kündigungsgrund. Das Bundesarbeitsgericht entschied 2011 (Az. 2 AZR 479/09), selbst Mitgliedschaft und aktives Eintreten für eine verfassungsfeindliche Organisation rechtfertigten „nicht ohne Weiteres“ die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Entscheidend sei unter anderem, ob sich die politische Betätigung konkret auf das Arbeitsverhältnis auswirke.
Ein Signal, das viele Bürger alarmiert
Aus Sicht unserer Redaktion wirft der Fall eine unbequeme Frage auf: Wie frei kann sich ein Arzt, eine Erzieherin, ein Verwaltungsangestellter in Deutschland politisch engagieren, ohne die eigene Existenz zu riskieren? Kritiker sehen in solchen Vorgängen eine gefährliche Verschiebung – weg vom Leistungsprinzip, hin zur Gesinnungsprüfung.
Dazu passt ein handfestes ökonomisches Problem: Kliniken im ganzen Land klagen über fehlende Fachärzte, besonders in der Kinderheilkunde. Wer angesichts dessen ausgerechnet erfahrenes Personal verliert, muss Patienten und Beitragszahlern Antworten liefern.
Bei der Kommunalwahl am Sonntag erreichte die AfD in Osnabrück 8,5 Prozent und vier Sitze. Spirina selbst zog nicht in den Stadtrat ein. Ob sie den Weg zum Arbeitsgericht geht, ist offen.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Für die rechtliche Beurteilung eines Einzelfalls ist fachkundiger Rat erforderlich.
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