
Geschlechtseintrag-Chaos: Verurteilter Straftäter macht Selbstbestimmungsgesetz zur Farce
Was sich derzeit um den verurteilten Volksverhetzter Sven Liebich abspielt, könnte man für eine schlechte Satire halten – wäre es nicht bittere Realität im Deutschland des Jahres 2025. Der 53-Jährige, der sich seiner Haftstrafe durch Flucht ins Ausland entzieht, nutzt das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz der ehemaligen Ampel-Koalition, um sein Geschlecht nach Belieben zu wechseln wie andere Menschen ihre Socken.
Vom Mann zur Frau und wieder zurück?
Liebich, der im Juli 2023 wegen Volksverhetzung zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, hatte kurz vor seinem geplanten Haftantritt beim Standesamt Schkeuditz seinen Vornamen in „Marla Svenja" ändern und sich offiziell zur Frau erklären lassen. Ein Schachzug, der ihm ermöglichte, theoretisch in ein Frauengefängnis eingewiesen zu werden. Doch statt die Strafe anzutreten, setzte er sich mutmaßlich nach Russland ab.
Nun die nächste Wendung in diesem absurden Theater: Gegenüber dem Nachrichtendienst Euronews erklärte Liebich, er wolle sein „Privatleben von der Kunstfigur trennen". Frau-Sein komme für ihn nicht mehr infrage – unter anderem „wegen all dem Hass und der Hetze" gegen ihn. Eine bemerkenswerte Begründung aus dem Munde eines wegen Volksverhetzung Verurteilten.
Das Selbstbestimmungsgesetz als Spielwiese für Kriminelle
Nach eigenen Angaben meldete Liebich am 5. August 2025 fristgerecht eine erneute Änderung beim Standesamt an. Als Optionen stünden „divers" oder „nicht eingetragen" zur Wahl. Seinen neuen Namen wolle er nicht öffentlich machen – dessen Bekanntwerden wäre nach seinen Worten eine „mediale thermonukleare Bombe". Welch theatralische Selbstinszenierung eines flüchtigen Straftäters!
Doch auf der Plattform X widerspricht sich Liebich selbst in bemerkenswerter Weise. Dort behauptet er, er sei „schon immer Frau" gewesen und eine Änderung auf „nicht eingetragen" diene lediglich einem Namenswechsel. Er bleibe „natürlich Frau". Man fragt sich unwillkürlich: Was gilt nun eigentlich?
Behörden bestehen auf persönlichem Erscheinen
Das zuständige Standesamt zeigt sich zumindest in einem Punkt standhaft: Es besteht auf persönlichem Erscheinen zur Erklärung. Liebich hält dies für unverhältnismäßig und argumentiert, eine notarielle Erklärung müsse ausreichen. Gegen die Entscheidung habe er eine Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt. Ein flüchtiger Straftäter, der sich irgendwo im Ausland versteckt, beschwert sich über bürokratische Hürden bei der Geschlechtsänderung – man kann sich das nicht ausdenken.
Ein Gesetz, das seinen Kritikern recht gibt
Der Fall Liebich führt auf geradezu groteske Weise vor Augen, wovor Kritiker des Selbstbestimmungsgesetzes von Anfang an gewarnt hatten. Das seit November 2024 geltende Gesetz, ein Vermächtnis der gescheiterten Ampel-Koalition, erlaubt die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine simple Erklärung beim Standesamt – ohne medizinische Gutachten, ohne gerichtliche Verfahren, ohne jegliche Überprüfung.
Was als vermeintlicher Akt der „Selbstbestimmung" für tatsächlich Betroffene gedacht war, wird nun von einem verurteilten Straftäter instrumentalisiert, um das System vorzuführen. Liebich selbst bezeichnet sein Auftreten als „Kunstfigur" – eine unfreiwillige Bestätigung dafür, dass das Gesetz missbraucht werden kann und wird.
„Dann würde ich verhaftet", sagte Liebich zu Euronews über einen möglichen europäischen Haftbefehl. „Ich müsste es erst mal wieder nach Königsberg schaffen – das wäre einfach – und dann nach Deutschland, ohne an der Grenze kontrolliert zu werden."
Die Bilanz einer verfehlten Politik
Während sich Liebich im Ausland versteckt und von dort aus das deutsche Rechtssystem verhöhnt, offenbart dieser Fall einmal mehr das ganze Ausmaß ideologisch getriebener Gesetzgebung. Die Ampel-Koalition hat mit dem Selbstbestimmungsgesetz ein Instrument geschaffen, das biologische Realitäten ignoriert und – wie dieser Fall zeigt – von Kriminellen für ihre Zwecke ausgenutzt werden kann.
Dass ein wegen Volksverhetzung Verurteilter sein Geschlecht beliebig wechseln kann, während er sich gleichzeitig der Strafverfolgung entzieht, ist ein Armutszeugnis für den deutschen Rechtsstaat. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz dieses ideologische Machwerk der Vorgängerregierung einer kritischen Überprüfung unterzieht – bevor noch mehr Schaden angerichtet wird.
Der Fall Liebich ist dabei mehr als nur eine Kuriosität am Rande. Er ist ein Symptom einer Politik, die traditionelle Werte und den gesunden Menschenverstand zugunsten einer woken Ideologie geopfert hat. Die Frage, die sich stellt: Wie viele solcher Fälle braucht es noch, bis die Verantwortlichen zur Besinnung kommen?

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